Betriebsrente Was Arbeitgeber über die Betriebsrente wissen müssen

Betriebsrente

Was Arbeitgeber über die Betriebsrente wissen müssen

Beratung. Arbeitgeber sollten sich ausführlich über die Möglichkeiten, den Verwaltungsaufwand und die Produkte der bAV beraten lassen (externe Durchführungswege wie Direktversicherung oder Pensionskasse reduzieren den Aufwand für den Arbeitgeber). Die Durchführung muss individuell an die Bedürfnisse und Wünsche des Betriebs angepasst werden. Nach der Vertragsunterzeichnung ist eine ständige und vor allem kompetente Beratung für Arbeitgeber und Mitarbeiter wichtig. Interessierte Betriebe sollten Anbieter mit interaktivem Online-Auftritt und Telefon-Hotline wählen.

Tipp: Auch der Chef sollte sich über die Möglichkeiten seiner eigenen bAV umfassend beraten lassen.

Flexible Tarife. Betriebe müssen sicherstellen, dass sie bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen zu einem späteren Zeitpunkt die Leistungen wieder einschränken können – zum Beispiel in konjunkturschwachen Jahren.

Tipp: Einmalzahlungen sollten möglich sein. Die Höhe der bAV-Beiträge kann flexibel sein.

Durchführungswege. Es gibt fünf Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge. Alle Wege in der bAV arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren und lassen sich miteinander kombinieren.

Direktversicherung: Entspricht weitgehend einer normalen privaten Renten- oder Lebensversicherung – gerade für kleinere Betriebe interessant, da sie nur mit wenig Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber verbunden ist.

Direktzusage: Pensionszusage oder unmittelbare Versorgung. Der Arbeitgeber ist hier Versorgungsträger und weist die Versorgungsverpflichtung in der Bilanz als Pensionsrückstellungen aus.

Pensionsfonds: Wird als rechtsfähige Versorgungseinrichtung in Form einer Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geführt (unterliegt der Versicherungsaufsicht).

Pensionskasse: Der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern Vorsorgeleistungen über die Pensionskasse zu (Verlagerung auf externe Dritte). Träger der Versorgung ist die Pensionskasse.

Unterstützungskasse: Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern als Stiftung, GmbH oder eingetragener Verein geführt (mittelbare Versorgungsform). Die Unterstützungskasse wird über Zuwendungen und die erwirtschafteten Erträge finanziert, um die bAV nach den Vorgaben der Träger für die Mitarbeiter durchzuführen.

Tipp: Kleinere Betriebe sollten ihren Mitarbeitern nur einen Durchführungsweg anbieten. Grundsätzlich gilt: Angestellte lassen sich mit einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung an das Unternehmen binden (wenig Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber). Führungskräfte dagegen mit einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse.

Tarifvertrag. Sollten für eine Branche bereits Regelungen zur bAV im Tarifvertrag stehen, sind sie für die Betriebe bindend.

Betriebsrat. Arbeitgeber müssen, wenn vorhanden, Betriebsrat und Personalabteilung frühzeitig informieren. Bei falschen Aussagen des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern drohen Schadenersatzforderungen.

Tipp: Mitarbeiter sollten über die bAV-Angebote des Unternehmens in einer Betriebsversammlung aufgeklärt werden.

Kosten. Arbeitgeber können bei einer größeren Anzahl von Vertragsabschlüssen (mehr als zehn) Rabatte mit dem jeweiligen Anbieter aushandeln oder von einem externen Berater aushandeln lassen.

Tipp: Abschluss- und Verwaltungskosten auf jeden Fall extern prüfen lassen.

Entgeltumwandlung. Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern mit einem Durchführungsweg die so genannte Entgeltumwandlung zu ermöglichen, wenn die Arbeitnehmer bereit sind, auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2520 Euro des Gehalts im Jahr) in die bAV einzahlen. Die Beiträge sind sozialabgabenfrei und steuerfrei. Noch ist die Sozialversicherungsfreiheit für Entgeltumwandlungen bis Ende 2008 befristet, Experten gehen aber einstimmig von einer unbefristeten Weiterführung aus.

Tipp: Seit 2005 können Arbeitnehmer weitere 1800 Euro im Jahr steuerfrei in die bAV einzahlen.

Leistungen. Optional sollten Mitarbeiter im Rahmen der bAV eine Berufsunfähigkeitsversicherung und einen Hinterbliebenen-Schutz abschließen können.

Tipp: Zusatzleistungen sollten nicht automatisch an die bAV-Policen gekoppelt sein. Wenn Mitarbeiter bereits eine Berufsunfähigkeitspolice haben, wären sie überversichert.