Thesaurierung Wann sich die neue Rücklage lohnt

Thesaurierung

Wann sich die neue Rücklage lohnt

Dass ein Betrieb nicht seinen ganzen Gewinn für Entnahmen und Investitionen ausgibt, sondern einen Teil davon zurücklegt, ist betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Thesaurierung heißt das und kann mit der Unternehmensteuerreform jetzt auch einen Steuervorteil bringen.

Personenfirmen. Potenziell begünstigt von der neu eingeführten Rücklage sind gutgehende Einzelunternehmen und alle anderen Personenfirmen.

Rücklage. Der zurückgelegte Teil des Gewinns wird nur mit dem niedrigen Thesaurierungssatz von 28,25 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag belastet.

Entnahmen. Reicht dem Unternehmer der laufende Gewinn nicht aus und entnimmt er Geld aus der Rücklage, wird dieses jedoch zusätzlich mit 25 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag belegt.

Faustregel. Die Thesaurierungsrücklage lohnt sich bereits bei Unternehmern ab 25000 Euro Gewinn (Ledige) oder ab 50000 Euro Gewinn (Verheiratete). Denn ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt über den 28,25 Prozent der Rücklage. Die Rücklage sollte aber mindestens sieben Jahre lang erhalten bleiben, damit sich der teilweise Steuerstundungseffekt rechnet.

Endspurt. Wer die Rücklage ab Anfang 2008 bilden will, sollte vor Ende 2007 nochmöglichst viel Gewinn entnehmen, umsichein nicht nachzuversteuerndes Finanzpolster zu schaffen.