Vorsorgevollmacht: Was Unternehmer wissen müssen

In Zeiten des demografischen Wandels in Deutschland wird die Vorsorgevollmacht immer wichtiger. Viele Vollmachten sind heute aber unvollständig und oft wirkungslos, wie der Verband VorsorgeAnwalt warnt. Handwerksunternehmer sollten Fallen bei der Vorsorgevollmacht vermeiden, so dass sie auch beim Verlust ihrer Entscheidungsgewalt weiter ruhig schlafen können.

Vollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann einige Fallstricke haben, die es für den Vollmachtgeber bei der Erstellung zu beachten gibt. - © Dan Race/Fotolia.com

Viele Vorsorgevollmachten in Deutschland sind wirkungslos und für den Vollmachtgeber zum Teil gefährlich. Der Verband VorsorgeAnwalt warnt hier vor Tücken und Fallen, die sowohl den Vollmachtgeber, als auch den Bevollmächtigten betreffen können. Die Experten warnen vor allem vor zwei häufig zu finden Schwachstellen in den jeweiligen Dokumenten:

Unternehmer, die alters- oder krankheitsbedingt ihre Entscheidungsgewalt verlieren und zuvor eine Vollmacht aufsetzen, sollten laienhafte Formulierungen vermeiden. Der Wortlaut „…wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann…“ ist in einer Vorsorgevollmacht zum Beispiel wertlos. „Kein Vertragspartner wird später den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers ermitteln, sondern die Vollmacht einfach zurückweisen“, wie der Verband erklärt.

Vorsorgevollmacht fehlt das Vier-Augen-Prinzip

Das zweite große Problem das viele Vollmachtgeber nicht beachten, ist die fehlende Kontrollinstanz. Diese funktioniert nach dem Vier-Augen-Prinzip und soll die Vollmachtgeber davor schützen, nicht über den Tisch gezogen zu werden. „Das Vier-Augen-Prinzip verhindert einen Betrug, der zum Nachteil des Vollmachtgebers entsteht.“ Hierbei legt dieser einen zweiten Bevollmächtigten fest, der den ersten unterstützen und kontrollieren soll. Das kann auch ein Rechtsanwalt sein.

Vollmacht muss wasserdicht sein

Fehlt eine wirksame Vollmacht, setzen die Richter in der Regel einen gesetzlichen Betreuer ein. „Mit einer fehlerhafte Vorsorgevollmacht kann die Vertrauensperson die Interessen der betreuten Person bei Banken, Versicherungen, Vermietern, beim Arzt oder Pflegeheim nicht erfolgreich durchsetzen“, erklärt Rechtanwalt Dietmar Kurze, Vorstand und Geschäftsführer des Verbandes VorsorgeAnwalt e. V. in Berlin. „Selbst Ehegatten oder Kinder des Vollmachtgebers haben kein gesetzliches Vertretungsrecht. Auch sie brauchen eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht“, so Kurze weiter.

Seite 2: Wie Unternehmer bei der Erstellung ihrer Vorsorgevollmacht Streit mit Erben und dem Gericht vermeiden können...

Vollmacht vermeidet Streit

Der Experte empfiehlt den Vollmachtgebern im Vorfeld klar festzuschreiben, ob der Bevollmächtigte eine finanzielle Anerkennung erhält. Außerdem muss die Haftungsfrage geklärt sein. „Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Vollmacht sicherstellen, dass sich der Bevollmächtigte nicht gegenüber Erben oder dem Betreuungsgericht rechtfertigen muss“, wie der Verband erklärt.

Bevollmächtigen sich Ehegatten gegenseitig, ist der Fall einfacher gestrickt. Was aber passiert, wenn der eine Partner den anderen nicht mehr selbst unterstützen kann? „Aus diesem Grund sollte eine durchdachte Vorsorgevollmacht nicht nur aus einer Vorsorgevollmacht, sondern auch aus mehreren sinnvoll aufeinander abgestimmten Vollmachten bestehen“, sagt Dietmar Kurze.

Derartige Vollmachten sollten immer schriftlich vorliegen – mitunter auch  durch eine beglaubigte Unterschrift. „Eine beglaubigte Unterschrift des Vollmachtgebers verschafft dem Bevollmächtigten von vornerein mehr Respekt“.