Vorsorge: Was Frauen für den Ernstfall regeln sollten

Wenn der Chef einen Unfall hat oder ernsthaft krank wird, muss der Betrieb meist von der Unternehmerfrau reibungslos im Alltag weitergeführt werden – wie Sie dafür vorsorgen und was Sie dazu wissen sollten.

Krank werden kann jeder. Wenn der Chef eines Handwerksbetriebs ausfällt, steht aber gleich die Existenz einer ganzen Familie auf dem Spiel. Für den Notfall muss es daher eine Vertretungsregel geben: zum Beispiel, dass die Partnerin die Geschäftsführung im Ernstfall übernehmen kann.

Grundvoraussetzungen für die Vertretung sind Vertrauen, fachliches Wissen, Kenntnis der strategischen Ausrichtung des Betriebs, Kompetenz in der Mitarbeiterführung sowie ein guter Kontakt zu wichtigen Kunden und Lieferanten.

Für eine reibungslose Vertretung des Chefs müssen der Unternehmerfrau Vollmachten erteilt werden: wie eine Handlungsvollmacht oder Prokura, die eine vollständige...

... Vertretung des Betriebsinhabers ermöglicht – zum Beispiel auch arbeitsrechtlich oder gesellschaftsrechtlich. 

Besonders wichtig ist für die mitarbeitende Partnerin, wenn sie keine Prokura hat,  ist auf jeden Fall eine Bankvollmacht. Denn Zahlungsein- und -ausgänge gehören zum täglichen Geschäft eines Handwerksbetriebs.

Ohne Bankvollmacht können die Vertreterinnen aber im Notfall weder Geld abheben noch Rechnungen für das Unternehmen bezahlen. Besonders schwierig wird es dann bei Kreditanträgen, Kontoauflösungen oder Gewährleistungsbürgschaften.

Tipp: Unternehmerfrauen sollten mit ihrem Partner und dem zuständigen Steuerberater einen Notfallkoffer mit den wichtigsten Dokumenten und Vollmachten zusammenstellen. Der Notfallkoffer muss gepflegt werden – und immer auf dem neuesten Stand sein. Was der Notfallkoffer enthalten sollte, welche Berechtigungen, um den betrieblichen Alltag zu organisieren, finden Sie als Checkliste im Download.