"Vorratsführerschein" nicht rechtens

Wer seinen Führerschein abgeben muss, darf nicht mehr fahren – auch wenn er einen zweiten in Peto hat.

"Vorratsführerschein" nicht rechtens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem "Vorratsführerschein“ eine klare Absage erteilt. Das Gericht entschied, dass ein EU-Bürger, der im Ausnahmefall zwei gültige Führerscheine besitzt, dennoch nur eine Fahrberechtigung hat.

Im konkreten Fall hatte der Kläger 1964 in Österreich seinen Führerschein gemacht. Weil er nach Deutschland umzog, erhielt er vier Jahre später den deutschen Führerschein, den er aber wegen Alkohol am Steuer wieder abgeben musste. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, legte er einfach den österreichischen Führerschein vor. Die Folge war eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob der Kläger berechtigt war, ein Fahrzeug zu fahren.

Seit 19. Januar 2009 hat sich die Rechtslage zum Führerscheintourismus grundlegend geändert: Wer jetzt einen Führerschein erwirbt, damit er – obwohl ihm sein erster Führerschein genommen wurde – wieder mobil ist, wird bei Fahrten in Deutschland angezeigt. (C-321-07) (ADAC/eg )