Kolumne "Professioneller Bauablauf" von Andreas Scheibe, 5. Folge VOB: Eine Behinderungsanzeige ist eine Frage des Gefühls

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Auftragsabwicklung, Baurecht, Professioneller Bauablauf – Kolumne von Andreas Scheibe und Vergaberecht

Handwerker entwickeln mit den Jahren ein gutes Gespür für ihre Zunft, sämtliche Abläufe, aber auch Situationsfälle. Droht es in einem Projekt zu Engpässen oder anderen Problemen zu kommen, spürt er das meist schon im Voraus. Doch wie kann etwas so Vages wie ein Bauchgefühl mit der VOB und ihren spröden Regeln einhergehen? Überraschenderweise spricht im Zusammenhang mit Behinderungen bezüglich eines Bauvorhabens ausgerechnet die VOB von Glaube. Unser Kolumnist Andreas Scheibe weiß hier Aufklärung und verrät, warum eine Behinderungsanzeige manchmal ratsam ist.

Handwerker auf der Baustelle
Wenn sich im Laufe eines Bauvorhabens ein ungutes Gefühl beim Auftragnehmer bemerkbar macht, kann eine Behinderungsanzeige ein Schutzschild für ihn bedeuten, erklärt Andreas Scheibe in seiner Kolumne "Professioneller Bauablauf". - © auremar - stock.adobe.com

Betrachten wir die VOB in folgendem Punkt einmal etwas genauer: „Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.“ (VOB/B Paragraf 6, Absatz 1) Das bedeutet also, wenn der Auftragnehmer das Gefühl hat, er würde in irgendeiner Form behindert werden, dann sollte er unmittelbar eine Behinderungsanzeige an den Bauherren stellen. Dazu ein Beispiel: Beim Prüfen der Planungsunterlagen fällt auf, dass der Baubeginn niemals eingehalten werden kann, weil noch viel zu viel fehlt. Der Auftragnehmer merkt also bereits in dieser frühen Phase, nämlich noch vor Beginn der eigentlichen Baustellenarbeit, dass es zu einer Behinderung kommen wird. Und – wie jeder weiß – hat so eine Behinderung meist viele weitere Behinderungen zur Folge.

Informieren, schützen, warnen

Wie sieht also so eine Behinderungsanzeige genau aus? Welche Funktionen hat sie inne? Fakt ist: Zum einen soll die Behinderungsanzeige informieren, zum anderen schützen, vor allem aber soll sie warnen! Sachlich betrachtet, gehören zu den inhaltlichen Aspekten der Anzeige die Beschreibung der Ursache als auch der möglichen Auswirkung(en). Kommen wir noch einmal auf das oben genannte Beispiel zurück: Die Ausführungsunterlagen sind also mangelhaft, denn es fehlen Berechnungen, Grundlagen, Auslegungen, die Gebäudehülle und auch neue Normen. Bis alle Vorleistungen vom Planer bereitgestellt werden können, vergeht entsprechend Zeit und die Bauphase verschiebt sich. Um die Planung jetzt noch einhalten zu können, bräuchte es ein Wunder. Sagt der prüfende Handwerker nichts dazu, kommt es zur berühmt-berüchtigten „baubegleitenden Planung“. Und von dieser bin ich persönlich kein großer Fan.

Behinderungsanzeige als Notbremse

Die Behinderungsanzeige beinhaltet also, wie bereits erwähnt, die Ursache sowie mögliche Folgen. Damit erfüllt die Anzeige entsprechend eine Schutzfunktion. Der Auftragnehmer hat erkannt, dass Prozesse schieflaufen und kann rechtzeitig entgegensteuern. Natürlich nur, wenn er weiß, was jetzt zu tun ist bzw. wie er auf die Anzeige reagieren soll. Für die allermeisten Bauherren bedeutet dies eine schwierige Angelegenheit, aber das thematisieren wir in einer anderen Ausgabe dieser Kolumne. Die Behinderungsanzeige warnt also vor allem vor erkannten Problemen, die womöglich zu Mehrkosten oder einem verspäteten Nutzungsbeginn führen würden.

Warum eine Behinderungsanzeige so wichtig ist?

Die Antwort darauf finden wir im zweiten Satz von Paragraf 6, Absatz 1: „Unterlässt er die Anzeige, so hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren“. Das bedeutet also, wenn er Entschädigung bzw. Schadenersatzansprüche durchsetzen will, muss er zwingend beweisen können, dass ihm diese auch zustehen. Und das geht eben am einfachsten mit einer Behinderungsanzeige. Sie ist ein unerlässlicher Teil der Dokumentation. Diese ist wiederum essenziell für Bauprojekte, indem sie die Rechte wie auch Argumente des Handwerkers stützen soll.

Abmeldungen erfolgen ausschließlich an den Auftraggeber

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch folgendes: Behinderungen müssen sogar abgemeldet werden. Denn erst dann definiert sich ein klarer Zeitraum, in dem der Auftragnehmer nicht arbeiten konnte wie eigentlich vorgesehen. Eine Abmeldung erfolgt ebenfalls schriftlich und auch ausschließlich an den Auftraggeber. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Behinderungsanzeigen und die Abmeldungen an den Bauherren gehen und nicht etwa an den Fachplaner. Denn der Auftraggeber ist der Vertragspartner des Handwerkers. Aber natürlich wäre es im kooperativen Sinne nur galant, den Fachplaner informativ mit einzubinden.

Paragraf unterstreicht Bauchgefühl

Das Bauchgefühl von dem ich zu Beginn sprach, wird also mittels eines Paragrafen unterstrichen. Der Wortlaut „Glaubt sich der Auftragnehmer…“ stand so übrigens auch schon in der VOB von 1965. Demnach gab es an diesem Aspekt schon damals nichts zu rütteln. In diesem Zusammenhang würde ich gern noch einen zweiten Punkt mit einbringen wollen. So besagt Paragraf 7: „Wenn die Unterbrechung (Behinderung) länger als drei Monate dauert, können beide Vertragsparteien kündigen“. Bekanntermaßen gab es bereits schon zahlreiche Bauvorhaben, bei denen Behinderungen, also zum Beispiel Stillstände, sogar über mehrere Jahre hinweg dauerten.

Schritt für Schritt zum verbesserten professionellen Bauablauf

Alles in Allem hoffe ich, dass Sie hiermit ein besseres Gefühl dafür bekommen, was solche Dinge bedeuten können. ReflektierenSie Ihre vergangenen Projekte, betrachten Sie die aktuellen und nehmen Sie die VOB zur Hand. Es ist wichtig zu lesen und zu verstehen, umso bei jedem Schritt im professionellen Bauablauf besser und standfester zu werden.

Über Autor Andreas Scheibe:
© Continu-ING GmbH

Andreas Scheibe hat selbst als Planer und Projektleiter in großen Firmen gearbeitet, später den väterlichen Handwerksbetrieb übernommen und umgekrempelt. Seine Erfahrung bezahlte er laut eigener Aussage mit viel "Schweiß und Blut", aber auch viel Geld. Es entstand die Idee zum "professionellen Bauablauf"!

Mit der Continu-ING GmbH ( lücken-im-lv.de ) verfolgt er heute als Coach und Mentor eine Mission: Das Handwerk muss wieder für seine Leistung anerkannt und entsprechend vergütet werden. Schluss mit dem "Sozialhandwerker", der sich nicht zu wehren weiß und auf Kosten sitzen bleibt. Vom Handwerker als Getriebener zum aktiven Projekttreiber. Wichtige Fragen sollen endlich geklärt werden: Was sind meine Rechte, was meine Pflichten? Wie sieht es mit den Pflichten anderer aus? Was kann und muss ich fordern, um störungsfrei arbeiten zu können? Wie gelingt der Sprung vom letzten, missachteten Glied im Bauablauf zu einer Position auf Augenhöhe mit Fachplaner und Auftraggeber? Andreas Scheibe möchte neue Sichtfelder für Handwerker eröffnen.

"Stark im Handwerk – das Buch für Handwerker im VOB-Projektgeschäft"

Im August 2021 ist das erste Buch "Stark im Handwerk" von Andreas Scheibe erschienen. Darin beweist der Experte, dass die in der VOB viel Potenzial und auch viel Geld für Handwerker steckt. Aus der Praxis weiß handwerk-magazin-Kolumnist Scheibe, dass das Bild, welches Auftraggeber, Architekten und Planungsbüros oft vom Handwerker haben, meist kein ruhmreiches ist. Zwar sind die ausführenden Firmen nach deutschen Standards sehr gut ausgebildet und wissen technisch bestens Bescheid, doch von einer Sache hat man Ihnen nichts erzählt: Welche Rechte sie haben! Und auch nicht, dass sie eigentlich und zuallererst auf Augenhöhe mit Auftraggeber und Fachplaner stehen. "Der Handwerker ist zwar der letzte in der Reihenfolge bezogen auf den Bauablauf, aber der letzte Depp ist er noch lange nicht", erklärt Andreas Scheibe.

In diesem Zusammenhang kommt der Autor in seinem Buch sowohl auf die Rechte und Pflichten eines Handwerkers als auch auf die Rechte und Pflichten der anderen Projektbeteiligten zu sprechen. Denn genau diese sind im Detail in der VOB geregelt. Die Formulierungen klingen jedoch oft kompliziert und die Anwendung ist daher auch sehr unbeliebt – zu Unrecht, wie der Autor findet. Das Buch von Andreas Scheibe weckt nicht nur Interesse für das Projektgeschäft, sondern auch für das Durchsetzen von Rechten und Einfordern von Pflichten, sowie den spielerischen Umgang mit Paragrafen. Das Ziel: Handwerk muss wieder Spaß machen, gerecht bezahlt werden und zu alter Stärke zurückfinden.

stark-im-handwerk.de

Neues Buch: "Der professionelle Bauablauf – Das Schritt-für-Schritt System um deine Liquidität nachhaltig zu sichern"

Im August 2023 erschien das bereits dritte Buch von Andreas Scheibe „Der professionelle Bauablauf“. In diesem Buch sind viele Jahre Erfahrung in der Durchführung und auch Beratung von hunderten Handwerksunternehmen eingeflossen. Daraus entstanden ist ein praxiserprobtes und sofort umsetzbares Schritt-für-Schritt System welches mehr Klarheit und Sicherheit im Bauablauf für Handwerker verspricht. In diesem Buch geht es um notwendige Fähigkeiten um standardisierte Ablaufpläne zu erstellen, hochprofitable Nachträge durchzusetzen und berechtigte Forderungen darzulegen, zu begründen und zu verhandeln.

In seinem Buch geht Andreas Scheibe auch auf die 47 häufigsten und teuersten Fehler in VOB-Projekten ein, und wie sich diese verhindern lassen. Am Ende geht es darum, einen standardisierten Schriftverkehr einzuführen und Projekte strukturiert und profitabel abzuwickeln. Und das nach den Spielregeln der VOB.

der-professionelle-bauablauf .de