Versorgerverträge: Vorsicht bei diesen Klauseln

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Wenn Versorger Handwerkern Verträge vorlegen, sollten diese sich unbedingt die Mühe machen, auch das Kleingedruckte gründlich zu lesen. Die Lieferanten bauen immer wieder Klauseln ein, die für unliebsame Überraschungen sorgen können.

Regel Numemr 1 bei Vertragsabschluss: Lesen Sie das Kleingedruckte. - © © Bilderjet medi@ - Fotolia.com

Take-or-pay-Klausel:

Besonders verbreitet sind sogenannte „take-or-pay“-Klauseln, mit denen sich Stromversorger vor Ausfällen schützen wollen. In diesen Fällen soll ein sogenannter Abnahmekorridor vereinbart werden, meist 20 Prozent von dem, was der Betrieb bisher üblicherweise verbraucht hat. Für den Fall, dass ein Betrieb mehr oder weniger verbraucht, also beispielsweise 25 Prozent weniger als zuvor, werden Mehrkosten fällig. Auf solche Bedingungen sollten sich Handwerker auf keinen Fall einlassen und entweder so lange verhandeln, bis der Anbieter auf den Passus verzichtet, oder ein anderes Angebot einholen.

Untervollmachten:

Vorsicht ist auch bei Verträgen geboten, bei denen Untervollmachten erteilt werden sollen. Handwerker sollten unbedingt genau nachfragen, was es damit auf sich hat und welche konkreten Folgen diese Klauseln haben können. Einige Versorger händigen Betrieben Verträge zudem nur teilweise in Papierform aus, verbunden mit dem Hinweis, dass man auch gleichzeitig bestätigt, alles gelesen zu haben. Der Rest findet sich online. Handwerker sollten das nicht akzeptieren.