Versicherungsexperten: Wie Sie die Besten finden
Handwerksunternehmer haben beim Abschluss ihrer Policen die Qual der Wahl. Bei den Betriebsversicherungen sind viele auf kompetente Unterstützung durch einen kompetenten Berater angewiesen. Die wichtigsten Tipps für den Experten-Check.
Die wenigsten Unternehmer beschäftigen sich tiefgehend mit den komplexen Versicherungspolicen
für ihren Betrieb – umso wichtiger ist dann die richtige Wahl des Versicherungsexperten.
Makler, Agent oder Berater – was spricht für wen? Welche Kriterien spielen für den
Handwerker die wichtigste Rolle? Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des
Verbands Deutscher Versicherungsmakler (vdvm), sieht das so: „Wir sind nur unseren Kunden verpflichtet, weil wir nicht an
eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden sind.“
Jenssen sieht die Vorteile damit auf Seiten der Kunden: vom Vertragsabschluss bis
zur Schadenregulierung. Außerdem, sagt er, hätten die großen Maklerbüros eine gewisse
Marktmacht, „die sie zugunsten der Versicherten einsetzen können“. Zum Beispiel ist
es für Handwerksmeister mitunter ein Glücksfall, zu bezahlbaren Prämien eine Berufsunfähigkeitspolice
zu bekommen. „Da können unsere Makler auch schon mal sanften Druck auf die Assekuranz
ausüben“, so Jenssen.
Einen umfassenden Service für den Kunden bieten die unabhängigen Versicherungsberater: Sie analysieren die Risikosituation eines Unternehmens und suchen dann erst die entsprechenden
Policen für den Betrieb oder den Chef. „Wenn wir für die Altersvorsorge beraten, prüfen
wir unabhängig und neutral alle Optionen. Vielleicht empfehlen wir am Ende gar keine
Versicherung, sondern einen Banksparplan“, sagt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes
der Versicherungsberater in Bonn.
Für Albers ist es völlig egal, für welches Produkt sich ein Mandant entscheidet –
er bekommt immer das gleiche Honorar. Versicherungsberater unterstützen Mandanten
in Rechtsfragen und übernehmen für den Kunden auch den Schriftverkehr mit der Assekuranz,
sie verhandeln und wägen je nach Ausgang im Sinne des Kunden ab, ob sich ein Klageverfahren
anschließen sollte. „Erst dann übergeben wir an einen Rechtsanwalt“, so Albers.
Für Versicherungsagenten spreche dagegen die regionale Nähe, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes
der Versicherungskaufleute in Bonn (bvk): „Zwischen Unternehmern und ihren Versicherungsagenten
aus der Region bestehen traditionell langjährige und vertrauensvolle Bindungen“, so
Heinz.
Schnellcheck: Experten prüfen
Verbraucher und gewerbliche Kunden haben meistens nur eine grobe Vorstellung davon,
welcher von den Experten – Vermittler, Makler oder unabhängiger Versicherungsexperte
– welche Leistungen anbietet, wie diese berechnet werden
oder wie die Profis bei Falschberatung haften.
Die Suche. Versicherungsexperten sind organisiert im Bundesverband der Versicherungsberater in
Bonn, im Bundesverband der Versicherungsmakler in Hamburg und die Agenten im Verband
der Versicherungskaufleute in Bonn. Auf der jeweiligen Internetseite stehen die Kontaktdaten
der organisierten Mitglieder. Interessenten können jeweils nach Postleitzahlen recherchieren
oder nach Spezialgebieten der Experten.
Die Kosten. Versicherungsberater berechnen im Schnitt zwischen 90 und 180 Euro plus Mehrwertsteuer
in der Stunde. Bei Rechtsberatung in Schadensfällen kann sich das Honorar auch nach
der Vergütung eines Rechtsanwaltes richten. Alternativ kann ein pauschales Honorar
vereinbart werden. Versicherungsmakler erhalten Provisionen in Prozent der Beitragssumme
pro Jahr. Üblicherweise um die 15 Prozent, im Kfz-Bereich mit rund 8 Prozent weniger.
Die Generalagenten bzw. Ausschließlichkeitsvermittler haben individuelle vertragliche
Vereinbarungen.
Die Haftung. Die Experten müssen für eine Falschberatung des Kunden einstehen. Die Falschberatung
muss nachgewiesen werden – darin liegt das Problem. Pflicht ist es für Kunden, jedes
Beratungsprotokoll inhaltlich vor der Unterschrift genau zu prüfen. Ist der Auftrag
wie vereinbart festgehalten und sind alle Details exakt vermerkt? Ausschließlichkeitsvermittler,
die sich selbst registrieren, wie auch Versicherungsmakler müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
in Höhe von mindestens 1,13 Millionen Euro Versicherungssumme für Versicherungsfälle
im Jahr nachweisen. Das gilt auch für unabhängige Versicherungsberater.