- Interview „Versicherungen anpassen“

- Interview

„Versicherungen anpassen“

Marlies Hirschberg-Tafel, Vorstandsmitglied der Signal-Iduna-Gruppe, erklärt die Besonderheiten des Pfändungs- und Insolvenzschutzes in der privaten Altersvorsorge.

handwerk magazin: Können Altersvorsorge-Verträge auch nachträglich abgesichert werden?Hirschberg-Tafel: Private Rentenversicherungen müssen angepasst und Kapitallebensversicherungen zuvor in private Rentenversicherungen umgewandelt werden. Außerdem muss der Versicherte einen Verfügungsverzicht unterschreiben.


Ist ein sogenannter Verfügungsverzicht jederzeit möglich?

Der Verfügungsverzicht sollte nicht erst unmittelbar vor und schon gar nicht während einer Pfändung oder Insolvenz vereinbart werden. Denn zwischen der Verzichtserklärung und einer Pfändung oder Insolvenz darf möglichst kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bestehen. Gibt es in diesem Punkt Unsicherheiten, kann ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter notwendig und hilfreich sein.

Muss eine Kapitallebensversicherung für die Umwandlung ein Wahlrecht enthalten?

Nein. Die Umwandlung einer Kapitallebensversicherung in eine private Rentenversicherung ist grundsätzlich auch ohne besonderes Wahlrecht möglich.

In welchem Umfang besteht Pfändungs- und Insolvenzschutz?

Die private Rentenversicherung ist mit einem Verfügungsverzicht im Rahmen bestehender Höchstgrenzen geschützt. In der Ansparphase ist das Altersvorsorgevermögen in einer festgeschriebenen Vermögensstaffel bis maximal 238000 Euro bis zum 65. Lebensjahr sicher. Über diesen Betrag hinaus besteht in bestimmten Fällen weiterer Schutz.

Sollten Unternehmer den Insolvenzschutz gleich bei Vertragsabschluss vereinbaren?

Davon raten wir ab. Schließlich gilt der Verfügungsverzicht für die gesamte Laufzeit des Vertrages und kann nicht zurückgenommen werden. Damit verzichtet der Versicherungsnehmer von vornherein auf Flexibilität, die für seinen späteren Finanzbedarf wichtig sein kann.