Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung Versicherung: Wer zahlt bei Sturmschäden?

Zugehörige Themenseiten:
Gebäudeversicherung, Immobilien und Risikomanagement

Regen, Sturm, Hagel: Unwetter wüten bedingt durch den Klimawandel immer häufiger über Deutschland. Aber wer übernimmt die Kosten für Schäden am Haus oder am Auto? Und wie sollten Sie bei einem Schaden reagieren? handwerk magazin gibt gemeinsam mit Experten der ARAG Versicherung Auskunft.

Sturmschaden richtig versichern
Die Gebäudeversicherung deckt Sturmschäden am Haus durch Feuer, Leitungswasser und Hagel ab. - © yevgeniy11 - Fotolia.com

Weil die Bäume zur "Sturmzeit" im Sommer noch komplett belaubt sind und damit eine große Angriffsfläche bieten, kann es immer wieder zu umstürzenden Bäumen kommen. Welche Versicherungen in diesen und anderen sturbedingten Schadenfällen bei welchem Sachschaden einspringen, erläutern Experten der ARAG Versicherung .

Wohngebäudeversicherung

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls folgende drei Schäden ein:

  • Feuerschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Hagelschäden

Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die auf den Eigentümer zukommen, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen.

Die Experten der ARAG Versicherung weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.

Hausratversicherung

Neben folgenden Standardleistungen:

  • Einbruchschäden
  • Brandschäden
  • Leitungswasserschäden
ersetzt sie beispielsweise auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die
  • Bruchschäden an Fensterscheiben
  • Bruchschäden an Türscheiben
  • Bruchschäden an Glasdächern
  • Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung

Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Kaskoversicherung

Durch die Kaskoversicherungen werden folgende unmittelbare Schäden an Autos abgedeckt:

  • Sturmschäden
  • Hagelschäden

Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens – abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.

Die Teilkasko kommt laut Auskunft der Experten der ARAG Versicherung allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf! Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn zum Beispiel ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Zwei wichtige Urteile zu Sturmschäden:

  1. Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. Experten der ARAG Versicherung weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1.500 Euro. Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe seiner Ansicht nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur – wie geschehen – vom Boden aus, sondern mit Hilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 1 U 30/07; ähnlich Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 4 U 1761/95).

  2. Verzögerte Sturm-Folgen: Auch wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm umknicken und dabei Schäden verursachen, muss die Versicherung zahlen. Vorausgesetzt natürlich, das Umknicken ist ursächlich auf den Sturm zurückzuführen. In einem konkreten Fall war eine Buche sechs Tage nach einem Orkan mit über acht Windstärken auf das Nachbarhaus gefallen. Die Hausratversicherung des geschädigten Nachbarn regulierte den Schaden zwar sofort. Doch als der Besitzer des Baumes seine Gebäudeversicherung mit der Bitte informierte, den Schaden von knapp 18.000 Euro zu übernehmen, weigerte sich der Versicherer zunächst. Doch ein Sachverständiger stellte fest, dass eindeutig der Sturm die Ursache für das Umstürzen des Baumes war. Also musste die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 25.09.2017, Az.: 6 U 191/15).

Richtiges Vorgehen im Schadenfall: Erst dokumentieren, dann aufräumen! 

Zum Schluss ein wichtiger Tipp: Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert werden. Die Schadenstelle sollte unbedingt fotografiert werden, bevor mit den Aufräumarbeiten begonnen wird. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet.