Verlustausgleich: Mit Verlusten Steuern sparen

Handwerksunternehmern eröffnen sich jetzt noch bessere Chancen zum Steuern sparen, wenn sie ihre Verluste geschickt geltend machen. Wie Sie Ihre Potenziale optimal nutzen.

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    „Tragen Sie nicht automatisch den ganzen Verlust auf das Vorjahr zurück.“ Oliver Scanlan, Steuerberater aus München.

Mit Verlusten Steuern sparen

Großer Auftragseinbruch, hoher Verlust – viele Handwerksunternehmer kennen das Problem. So wie ein Zahntechniker aus dem süddeutschen Raum. Er investierte fast 100000 Euro in moderne Technik. Kurz darauf sprang ihm ein Großkunde ab, der seine Praxis aus Krankheitsgründen schließen musste. Der unweigerliche Umsatzrückgang, gekoppelt mit den hohen Ausgaben, führte in der Firma im vergangenen Jahr zu einem Verlust von über 200000 Euro.

„Selbst bestens aufgestellten Handwerksbetrieben kann es passieren, dass sie in einem Jahr aufgrund besonderer Konstellationen einmal in die roten Zahlen rutschen“, kommentiert Oliver Scanlan, Steuerberater aus München. In diesen Fällen deutet die negative Bilanz sicherlich nicht gleich auf eine strategische Unternehmenskrise hin. Im nächsten Jahr wird sich der Betrieb wieder in die Gewinnzone bewegen. „Clevere Firmenchefs nutzen jedoch den Verlust, um optimal Einkommensteuer zu sparen“, rät Experte Scanlan. Das Finanzamt eröffnet seit Anfang dieses Jahres dafür neue Spielräume.

Einkünfte verrechnen

Grundsätzlich werden Verluste in der Steuererklärung mit Gewinnen anderer Einkünfte saldiert. Erzielt der Firmenchef also ein dickes Plus etwa aus der Vermietung einer Immobilie und ein Minus aus dem Geschäftsbetrieb, rechnet der Fiskus automatisch auf. Eine Ausnahme sind Spekulationsgeschäfte - sie sind jeweils isoliert zu sehen. Darunter fallen etwa der Verkauf von Aktien innerhalb eines Jahres oder vermieteter Immobilien innerhalb von zehn Jahren seit dem Kauf. Alle anderen Einkünfte können miteinander verrechnet werden. Dazu muss der Firmenchef nichts unternehmen. Denn das Finanzamt stellt die Verluste von selbst fest.

Seite 2 und 3: Wie Sie Verluste richtig verteilen

Die Beamten tragen sie automatisch vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen auf das vorangegangene Jahr zurück. Konkret bedeutet das immer eine Steuererstattung für das Vorjahr, wenn der Unternehmer damals Gewinne verbucht hat, auch wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig war.

Bessere Rahmendaten für Verlustvortrag

Genau da allerdings liegt der Knackpunkt: „In vielen Fällen ist es wenig sinnvoll, alle Verluste auf einen Schlag ins Vorjahr zurückzutragen“, sagt Scanlan. Vielmehr gilt es, strategisch vorzugehen. Das heißt, der Unternehmer zieht seine prognostizierten Gewinne des laufenden Jahres mit ins Kalkül und entscheidet dann, ob er die Verluste ganz oder teilweise vor- oder zurücktragen will. „Der Firmenchef überlässt die Gestaltung besser nicht dem Finanzamt, sondern wird selbst aktiv“, rät der Steuerberater.

Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung hat den Höchstbetrag für den Verlustrücktrag ab 2013 auf eine Million Euro (Verheiratete zwei Millionen Euro) nahezu verdoppelt. „Die meisten Handwerksmeister sind allerdings schon mit den bisherigen Höchstgrenzen von 511500 Euro für Singles und über eine Million Euro für Paare gut ausgekommen“, weiß Scanlan. Noch besser die Rahmendaten für Verlustvorträge: Der Unternehmer kann bis zu eine Million Euro als Single oder zwei Millionen Euro als Verheirateter unbegrenzt in Folgejahre schieben. Vom übersteigenden Betrag erkennt der Fiskus immerhin noch 60 Prozent an.

Verlust richtig verteilen

Scanlan erstellt mit betroffenen Mandanten deshalb eine Planungsrechnung: Zeichnet sich im nächsten Jahr ein hoher Gewinn ab, trägt er einen großen Teil des laufenden Verlusts vor. Besteht über die weitere Firmenentwicklung Unsicherheit, wählt er eher einen hohen Verlustrücktrag. Motto „sicher ist sicher“. Das beinhaltet aber einen Nachteil. „Der Gewerbesteuerbescheid des Vorjahres ist wegen eines Verlustrücktrags bei der Einkommensteuer aus dem folgenden Jahr nicht mehr zu ändern“, so Axel Steinkampf-Sommer, Kanzlei Apex in Wolfenbüttel. Der Handwerker kann aber den Verlust auf die Gewerbesteuer des Folgejahres vortragen.

Solche Konstellationen reizen zu besonderen Gestaltungen. So wie in diesem Fall: Ein Unternehmer führt zwei Firmen als GmbH. Dabei hält der größere Betrieb alle Anteile an der kleineren Firma. Die Tochtergesellschaft fährt hohe Verluste ein, leitet der Muttergesellschaft aber regelmäßig Aufträge mit einem hohen Volumen zu. Deshalb führt die Mutter-GmbH ihre Gewinne an die Tochter ab, die mit den Verlusten der Tochter verrechnet werden. „Unterm Strich ergibt sich für den Firmenchef eine hohe Steuerersparnis“, so Scanlan. Wie auch beim Zahntechniker, der seinen Verlust zurücktragen konnte und vom Finanzamt eine hohe Steuererstattung bekam. Das fing den Verlust zumindest teilweise auf.