Verkehrsrecht: Ausnahmeregelungen zum Parken in der Stadt

Schweres Werkzeug und Material - Strafzettel lassen sich bei dringenden Arbeiten und Parken in den Innenstädten nie ganz vermeiden. Es gibt aber eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Betriebe und ihre Mitarbeiter die Kosten in überschaubaren Grenzen halten können.

Parkverbot
Park- und Halteverbote machen Handwerkern in Städten oft das Leben schwer. - © Wilhelmine Wulff, www.pixelio.de

Halten und Parken. Grundsätzlich dürfen Handwerker gegen Halt- und Parkverbote nur verstoßen, wenn in Städten Ladezonen eingerichtet sind oder sie eine einmalige oder längerfristige Ausnahmegenehmigung vorweisen können. Die Ladezonen dürfen auch die Mitarbeiter von Handwerksbetrieben nur zum Be- und Entladen nutzen, Fußgängerzonen außerhalb der Lade- und Lieferzeit nicht befahren.

Parkausweise. Die längerfristig geltenden Parkausweise können die Betriebe für ein viertel, ein halbes oder ein ganzes Jahr beantragen. Sie berechtigen beispielsweise in Köln oder Bonn für 305 Euro beim ersten und 152 Euro beim zweiten Ausweis dazu, trotz eingeschränktem Halteverbot zu parken. Bewohner- Parkplätze dürfen benutzt werden. An Parkuhren braucht nicht gezahlt zu werden,...

... und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht müssen die Mitarbeiter keine Parkscheibe im Fahrzeug hinterlegen. Auch Parkhöchstdauern entfallen. In Berlin löst seit November 2012 alternativ der Handwerker-Parkausweis für 200 Euro die bisherigen Einzelgenehmigungen für einzelne Bezirke mit weitreichenden Nachweispflichten ab. In Stuttgart können Handwerker für 220 Euro und fünf Fahrzeuge den Handwerker-Parkausweis erwerben.

Aufenthaltsort. Trotz Parkausweis sollte im Fahrzeug der genaue Aufenthaltsort und eine Handynummer hinterlegt sein, damit die Polizei bei Verkehrsbehinderungen Kontakt aufnehmen kann.

Absperren. Bei größeren oder längeren Arbeiten können Handwerksbetriebe zeitlich begrenzte Parkverbote für den normalen Straßenverkehr beantragen. Zuständig für diese Sondernutzung sind das Amt für öffentliche Ordnung und das Tiefbauamt. Die entsprechenden Schilder müssen von der Kommune in jedem Einzelfall genehmigt werden.