Verjährung: Die Uhr tickt

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Schwarzgeld und Steuerbescheid

Wenn Anleger mit einer Lebensversicherung auffliegen, lautet die große Frage: Welche Steuervergehen sind bereits verjährt?

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Typischer Fall. Ein Anleger bringt sein Schweizer Schwarzgeld-Depot Ende 2003 in eine Lebensversicherung ein. Im Mai 2004 gibt er die letzte unvollständige Steuererklärung für 2003 ab, den Steuerbescheid erhält er am 31. Juli 2004.

Steuerrecht. Die zehnjährige steuerliche Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die falsche Erklärung eingereicht wird – in diesem Fall also am 31. Dezember 2004.

Strafrecht. Strafrechtlich ist er aus dem Schneider. Hier beginnt die Frist zwar bereits, wenn der falsche Steuerbescheid eintrifft – in diesem Fall also am 31. Juli 2004. Allerdings läuft die Frist nur fünf Jahre, sodass bereits seit August 2009 kein Bußgeld mehr droht. Vorsicht: Wurden mehr als 50 000 Euro pro Jahr hinterzogen, kann die strafrechtliche Frist zehn Jahre betragen.

Mantel-Problem.In vielen Fällen erkennt der deutsche Fiskus ausländische Lebensversicherungen nicht an, sodass der Kunde trotz Police jedes Jahr von Neuem Steuern hinterzieht.

Nachzahlung.Handelte es sich im Beispielfall um einen Mantel, müsste ein Anleger, der noch in diesem Jahr auffliegt, also sämtliche Kapitalerträge seit 2003 nachversteuern – auch diejenigen, die ab 2004 beim Versicherer gesammelt und noch gar nicht an ihn ausgeschüttet wurden.