Ob Urlaub von Mitarbeitern, Chef oder für die gesamte Firma: Wenn es um das Thema Ferien geht, gibt es in jedem Betrieb einiges zu beachten. Angefangen bei arbeitsrechtlichen Grundlagen über Urlaubsvertretung bis hin zu Reiseversicherungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte über die schönste Zeit des Jahres zusammengestellt.
Auch selbstständige Handwerkschefs halten sich inzwischen längere Zeit an Urlaubshotspots auf und räumen freimütig ein, an welch angenehmem Ort sie geschäftlich tätig sind. Doch Vorsicht! Erfährt der Fiskus vor Ort von relevanten Vorgängen eines deutschen Betriebs, kann es zu Steuerforderungen kommen. Wann Chefinnen und Chefs auf der Hut sein müssen.
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Smartphone, Laptop mit W-Lan, Hotspot: Die Technik macht es möglich, Mitarbeiter auch im Urlaub jederzeit und überall zu erreichen. Aber darf der Arbeitgeber einfach anrufen? Chef-Knowhow rund um die Erreichbarkeit.
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Unternehmer müssen ihre Mitarbeiter darüber informieren, dass der Resturlaub verfällt. Andernfalls bleibt der Anspruch weiter bestehen. Was Handwerkschefs nach neuen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beachten müssen.
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Die letzten Tage vor dem Urlaub war der Stresspegel kaum auszuhalten. Und nach den ersten Stunden im Betrieb fühlt es sich fast schon genauso an wie vor der Auszeit. Die folgenden Tipps der Initiative zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt (psyGA) zeigen, wie Sie möglichst lange von ihrer Urlaubsenergie profitieren können.
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Womöglich steht uns ein neuer Corona-Herbst bevor: Umso besser, wenn Unternehmer die aktuelle Corona-Rechtsprechung kennen, um arbeitsrechtlich gewappnet zu sein. Auch zum Thema Betriebsschließungen und Corona-Hilfen urteilten die Richter. Ein Überblick.
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Digitalisierung, Fachkräftemangel, neue Flexibilitäten und dann auch noch Corona: Arbeitgeber stehen einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. handwerk magazin befragte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, wie Chefs damit umgehen.
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Hochzeit, Geburt, Umzug oder Todesfall in der Familie: Für besondere Anlässe können Mitarbeiter im Handwerksbetrieb Sonderurlaub verlangen. Wann das der Fall ist und wie Sonderurlaub begründet werden muss.
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Viele Arbeitnehmer nehmen Urlaubstage aus dem alten in das neue Jahr mit - und die Arbeitgeber lassen das zu. Korrekt ist das allerdings nicht. Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Resturlaub sind eindeutig. handwerk magazin erklärt, wie Arbeitgeber richtig vorgehen.
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Heiligabend, erster und zweiter Weihnachtsfeiertag – in der besinnlichen Zeit stehen uns gleich zweieinhalb freie Tage am Stück bevor. Anlass genug, die Feiertagsregelungen in Deutschland genauer unter die Lupe zu nehmen.
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Eine Reise wurde geplant, vorbereitet, gebucht und bezahlt und dann – geht der Reiseveranstalter pleite. Welche Rechte Sie haben. Und wie die Regierung Betroffenen im Fall der Thomas-Cook-Insolvenz weiterhilft.
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Manchmal muss der Arbeitgeber den Urlaubswunsch seiner Mitarbeiter ablehnen. Allerdings hat er dafür nur einen geringen Spielraum. Was Chefs laut Gesetz dürfen.
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Wer dem Winter entfliehen möchte, reist für ein paar Tage oder Wochen in den Süden: Sonne, Licht und Luft für Körper, Geist und Seele tanken. Damit nichts Störendes zwischen Urlaubswunsch und Urlaubserlebnis kommt, bieten Versicherungen einen Schutz: etwa gegen Krankheit, kaputtes Auto und verlorenes Gepäck. Doch nicht jede Versicherung ist sinnvoll.
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Trotz Express-Mentalität der Kunden, permanenter Bereitschaft und Verfügbarkeit: Auch ein Handwerksunternehmer bedarf längerer Erholungsphasen! Wie moderne Handwerker ihren Urlaub gestalten sowie kleine Anregungen für Ihre eigene Ferienplanung lesen Sie hier.
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Wer einen Urlaub pauschal bucht, schließt mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag. Das Reisebüro ist in der Regel nur der Reisevermittler und haftet nicht für eventuelle Mängel der Reise. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Reisebüro in die Verantwortung genommen werden kann. So kommen Sie an Ihr Geld.
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Weil immer mehr Urlauber ihre Reisen individuell online zusammenstellen, gilt seit 1. Juli 2018 ein neues Reiserecht. Experten der ARAG Versicherung nennen die wichtigsten Neuerungen – und eine Gefahr für Ihren Geldbeutel.
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Richtig geplant lässt sich der Urlaub oder das Wochenende an Brückentagen geschickt verlängern. Aber hat jeder Arbeitnehmer Anspruch seinen Urlaubstag auf einen Brückentag zu legen? Rechtsanwalt Christian Sachslehner vom Berufsverband Die Führungskräfte (DFK) klärt auf.
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Ohne lästiges klingeln, brummen oder vibrieren einfach mal die Seele baumeln zu lassen bleibt für die Mehrheit der Mitarbeiter ein Urlaubstraum: Wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt, sind 71 Prozent der Berufstätigen beruflich per Mail, Telefon oder Kurznachricht erreichbar. Das sind nochmal vier Prozent mehr als 2016.
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Immer mehr Menschen nutzen ihre Auszeit von der Arbeit nicht nur zur Erholung. Sie wollen etwas Sinnvolles tun: für die Umwelt, für andere Menschen – oder einfach für die eigene Psyche. handwerk magazin stellt alternative Reiseziele vor.
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Es ist endlich soweit: Die Sommerferien laufen an. Doch Vorsicht: Wer im Urlaub mit dem Pkw unterwegs ist, muss sich im Ausland an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Und wir sagen Ihnen, wie Sie sich bei einem Unfall am besten verhalten.
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Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat in einem rechtskräftigen Urteil mit Signalwirkung bestätigt, dass ein Arbeitgeber den tariflichen Mehr-Urlaub bei längerer Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen kürzen kann. Was dieses Urteil für den Urlaubsanspruch bei langer Krankheit generell bedeutet.
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Wenn es in den Urlaub geht, bleibt die Frage, wer sich um Garten, Briefkasten oder daheim gebliebene Haustiere kümmert. Oft springen dann Nachbarn oder mittlerweile auch professionelle Haussitter ein. Wer haftet in diesem Fall aber bei Missgeschicken? handwerk magazin und die ARAG Versicherung geben Auskunft.
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Wer seine Reise nicht wie gebucht antreten kann, muss unter Umständen mit hohen Stornokosten rechnen. Der erhoffte Traumurlaub lässt sich aber an Dritte weiterverkaufen – so kann zumindest ein Teil der Reisekosten wieder reingeholt werden.
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Unbeschwerter erfolgt die Buchung eines Urlaubs mit einer Reiserücktrittsversicherung. Was aber, wenn diese die Kosten des Nichtantretens der Reise aufgrund einer bestehenden Erkrankung des Versicherten nicht zahlen möchte? Das Amtsgericht München entschied, dass eine solche Klausel unwirksam ist.
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Sommerferien, Betriebsferien, der wohlverdiente Urlaub geht los: Von ihrem Urlaub erhoffen sich viele Handwerker vor allem Erholung. Doch vielfach steht am Anfang und am Ende dieser Ferientage eine lange und anstrengende Autofahrt. Fünf Tipps, wie Sie Ihre Familie sicher an den Urlaubsort und wieder nach Hause bringen.
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Derzeit starten wieder Millionen Autourlauber in die Ferien. Dass auf der Fahrt das eigene Gepäck zu einer echten Gefahr werden kann, haben die wenigsten auf der Rechnung.
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