Unternehmerfrauen fordern nachdrücklich weiteren Bürokratie-Abbau

Der Bundesverband UFH fordert den Abbau von Überregulierung und Bürokratie. Sie belasten vor allem die kleinen und mittleren Betriebe. So müssen die derzeitigen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für Rechnungen und Belege reduziert werden. Auch das Mindestlohngesetz bedeutet für die Betriebe einen hohen administrativen Aufwand.

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Der Bundesverband UFH wehrt sich entschieden dagegen, dass handwerkliche Familienbetriebe beim Mindestlohn unter Generalverdacht gestellt werden. Vor allem die Pflichten zur Arbeitszeitdokumentation müssen zurückgeschraubt werden. Sie bleiben im Familienbetrieb letztendlich als Belastung bei den Unternehmerfrauen hängen und haben zu zahlreichen Beschwerden geführt. Deshalb hat der Bundesverband UFH nun eine eigene Umfrage hierzu durchgeführt.

Im Ergebnis waren fast alle befragten Betriebe von den Arbeitszeitdokumentationspflichten betroffen. Die Einführung des Mindestlohns selbst wirkt sich im Handwerk nicht kostensteigernd aus, denn das Handwerk zahlt traditionell weit darüber. Jedoch belastet die zusätzliche Bürokratie auch zusätzlich: Der zeitliche Aufwand der Betriebe ist gestiegen, und zwar durchschnittlich um 1,6 Stunden pro Woche. Die Arbeitgeberhaftung (Arbeitgeber, die Subunternehmer beschäftigen, müssen haften, wenn die Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlen) wird von fast allen Unternehmerfrauen als völlig überzogen eingeschätzt.

„Im Familienbetrieb kommen wir langsam an die Belastungsgrenze. Wie sollen wir da unsere Kinder noch motivieren können, einen kleinen Betrieb weiterzuführen? Man macht es uns wirklich nicht leicht.“, so eine befragte Unternehmerfrau. „Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück, so lässt sich das Vorgehen der Bundesregierung am ehesten charakterisieren“, so UFH-Bundesvorsitzende Heidi Kluth. „Für eine abgeschaffte bürokratische Belastung werden zwei neue erfunden oder verschärft.“

Auch der derzeitige Katalog von ermäßigt besteuerten Waren und Dienstleistungen ist nicht mehr zeitgemäß, teilweise fragwürdig und muss grundlegend reformiert werden. Die heutige Kleinbetragsgrenze ist so auszugestalten, dass künftig wettbewerbsverzerrende Wirkungen verhindert werden. Auch sollten sämtliche haushaltsnahe Dienstleistungen (allgemeine und handwerkliche) zu einem einheitlichen Fördertatbestand zusammengefasst werden.

Der BV UFH als Verband der weiblichen Führungskräfte im Handwerk vertritt knapp 6.000 Mitglieder und ist damit einer der stärksten Frauen-Wirtschaftsverbände in Deutschland. www.bv-ufh.de

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Fragen zu Inhalt und zum Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. (UFH) beantwortet Ihnen die Bundesvorsitzende Heidi Kluth, Tel. 04186/7326 oder h.kluth@kluth-sohn.de .