Jahresabschluss Unternehmensgewinn: 20 Tipps für den Steuersparturbo

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Steuerbescheid und Steuerstrategien

Handwerksunternehmer können beim Jahres­abschluss ­ihren steuerpflichtigen Gewinn in die gewollte ­Richtung lenken. Mit welcher ­Steuerstrategie Firmenchefs das meiste rausholen.

Jörg Janaszak
Jörg Janaszak, Geschäftsführer von Utz Design in Hamburg, hat mit seinem Jahresabschluss keinen Stress. - © Jörg Brockstedt

Handwerkschef Jörg Janaszak, Geschäftsführer der Firma Utz Design in Hamburg, macht sich mit dem Jahresabschluss keinen Stress. „Das läuft bei uns ohne großes Aufsehen. Wir bringen unsere Ordner zum Steuerberater . Er meldet sich, wenn er Fragen hat“, sagt der Tischler. Das funktioniert so gut, weil er sich mit dem Steuerexperten ohnehin mehrmals im Jahr verabredet und die aktuelle Geschäftsentwicklung diskutiert. Deshalb ist der Berater stets im Bilde, was sich im Betrieb verändert hat.
„Unser Steuerberater hat Erfahrung. Er weiß, wie er unsere Bestände zu bewerten hat. Wir gehen den Jahresabschluss im Grunde nur kurz durch. In der Regel passt alles“, erklärt Janaszak. Etwas Arbeit hat er dennoch, weil er die Belege raussuchen muss – geschäftlich wie privat. In diesen Wochen will er die Sache angehen. Das ist richtig, um nicht in Druck zu kommen.

Jahresabschluss: Lieber nicht so viel Zeit vergehen lassen

„Sich für die Bilanz, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Einkommensteuererklärung Zeit zu lassen macht in der Regel wenig Sinn“, so Thilo Söhngen , Steuerberater mit eigener Kanzlei in Hagen und Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe. Er berät zahlreiche Handwerksunternehmer. Zum einen will die Bank den Abschluss in der ersten Jahreshälfte haben, sonst gibt es Abzug beim Rating. Außerdem liefert er wichtige Daten und Fakten für die Geschäftsführung – mit Blick darauf, sich zu verbessern. Überdies können Unternehmer und Selbstständige ohnehin eine Wartezeit von mehreren Monaten einplanen, bis ihr Bescheid kommt. Ihre Steuerfälle sind meist komplexer als die der Arbeitnehmer. „Viele Bürger erwarten eine Steuererstattung, deshalb sollten die Steuererklärungen auch schnell bearbeitet werden“, betont Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Berlin.

Niedriger Gewinn – hohe Steuererstattung

Egal, wann und wie: Fast jeder hat in diesem Jahr ein Interesse daran, möglichst wenig Steuern zu zahlen. Das vergangene Jahr ist bei den meisten Betrieben recht gut gelaufen. Die Konjunkturdaten haben sich für 2019 aber verschlechtert. Rund 70 Prozent der Handwerksbetriebe erwarten nach Umfragen des Zentralverbandes des deutschen Handwerks tendenziell eher eine Stabilisierung als weiteres Wachstum. Anlass genug, mit dem Jahresabschluss geschäftlich wie privat noch einmal richtig durchzustarten – um einen möglichst niedrigen Gewinn in der Hoffnung auf eine Erstattung auszuweisen. Dafür hat handwerk magazin 20 Steuertipps zusammengefasst, die alle Bereiche – geschäftlich, Mitarbeiter und privat – umfassen:

1 Investitionen

Der Klassiker: Für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter kann der Betrieb 40 Prozent der Anschaffungskosten vom Gewinn abziehen – den sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB). Das Betriebsvermögen darf maximal 235.000 Euro betragen, bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern der Gewinn höchstens 100.000 Euro. Unternehmer müssen gegenüber dem Finanzamt nicht erklären, was sie kaufen wollen. „Den Abzugsbetrag sollten sie aber besser nur für tatsächlich avisierte Investitionen einsetzen. Denn das Gut ist innerhalb von drei Jahren zu kaufen, sonst ist der IAB wieder rückgängig zu machen“, erklärt Söhngen. Die daraus entstehende Steuernachzahlung wird verzinst. Tipp: Falls sich später herausstellt, dass der Betrag zu knapp bemessen war, darf im Folgejahr aufgestockt werden. Wichtig: Das gekaufte Objekt muss zumindest bis Ende des folgenden Jahres wesentlich – das bedeutet zu mindestens 90 Prozent – betrieblich zum Einsatz kommen.

2 Sonderabschreibung

Bewegliche Anlagegüter dürfen schneller abgeschrieben werden – es gilt eine Sonderabschreibung von 20 Prozent. Diese wird zusätzlich zur regulären Absetzung für Abnutzung gewährt. Sie kann im Jahr der Anschaffung sowie in den nächsten vier Wirtschaftsjahren eingesetzt werden.

3 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Bei Anschaffungskosten im vergangenen Jahr von bis zu 800 Euro netto, also 952 Euro brutto, darf das gute Stück sofort abgeschrieben werden – für Betriebe eine echte Erleichterung. Sonst sind Wirtschaftsgüter in der Regel über fünf oder mehr Jahre abzuschreiben.

4 Bestände

Technisch oder modisch veraltete Bestände können mit einem pauschalen Abschlag in die Bilanz aufgenommen werden. Es muss sich aber um eine dauernde Wertminderung handeln. Das könnte in diesem Jahr z. B. den Firmenwagen betreffen, der mit Diesel betankt wird. Wegen der Fahrverbote haben die Fahrzeuge an Wert verloren. Allerdings gibt es dazu bisher noch keine Rechtssicherheit und Urteile. Einen Versuch wäre es dennoch wert. Wichtig ist es, die Höhe der Teilwertabschläge begründen zu können. Außerdem müssen dafür Nachweise erbracht werden. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern gibt es keine Abschläge.

5 Rückstellungen

Sie dürfen von Bilanzierern für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, etwa für Mängelrügen, für Resturlaub oder für Urlaubsgeld. Hinweis: „Auch für die Aufwendungen zur Aufbewahrung von Steuerunterlagen, inklusive der Kosten fürs Archivierungssystem sowie für die Räumlichkeiten, sind Rückstellungen zu bilden“, sagt Söhngen.

6 Darlehen

Kredite unter Angehörigen bieten gute Chancen zum Steuernsparen. Die Firma kann die Zinsaufwendungen steuerlich geltend machen. Im Gegenzug versteuert der Ehepartner die Einnahmen – im Idealfall mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Vorsicht: Das funktioniert aber nur, wenn dieser Vermögen und Einkünfte hat. Der Ehegatte darf nicht in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Unternehmer stehen.

7 Geschenke

Absetzbar sind Präsente an Geschäftspartner oder Kunden, wenn sie nicht mehr als 35 Euro netto gekostet haben. Wichtig: Es sollte schriftlich notiert sein, wer welche Überraschung erhalten hat.

8 Neu- und Umbau

Die Abschreibungsfristen für Betriebsvorrichtungen sind deutlich kürzer als diejenigen für das Gebäude selbst. Deshalb sollten Firmenchefs darauf achten, dass etwa die Arbeitsbühnen oder Galerien, die nur zur Bedienung und Wartung von Maschinen dienen, oder Lastenaufzüge und Spezialbeleuchtungsanlagen, etwa im Schaufenster, getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden. Sie dürfen verkürzt mit acht, zehn oder 20 Jahren abgeschrieben werden.

9 Wohnung und Werkstatt

Im Handwerk durchaus keine Seltenheit: Unten im Haus befindet sich die Werkstatt, das Büro oder das Ladengeschäft, oben die Wohnung. Tipp: Beim Bau oder Ausbau lohnt es sich, die Kosten für den betrieblichen Anteil genau zu berechnen – hier sind alle Kosten steuerlich geltend zu machen.

10 Eigenbeleg

Sollte zwar nicht, kann aber passieren: Falls Wirtschaftsgüter angeschafft wurden, deren Belege plötzlich fehlen, schafft ein Eigenbeleg Abhilfe. Wichtig: „Das Finanzamt erwartet, dass genau vermerkt wurde, in welcher Höhe für welches Wirtschaftsgut oder Arbeitsmittel Geld ausgegeben wurde. Auch der Zeitpunkt sollte notiert werden“, so Söhngen.

11 Betriebsfeiern

Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen können Chefs pro Arbeitnehmer jährlich 110 Euro brutto abrechnen, ohne dass Lohnsteuer und Sozialabgaben für die Leistung anfallen. Wurde für eine Betriebsfeier pro Mitarbeiter mehr als 110 Euro ausgegeben, kann für den ­darüber hinausgehenden Betrag die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent abgeführt werden.

12 Aufmerksamkeiten

Präsente oder andere kleine Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter zu einem besonderen Anlass bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie nicht mehr als
60 Euro brutto gekostet haben.

13 Kindergartenzuschuss

Job und Kinderbetreuung sind schwer zu organisieren. Der Chef kann Unterkunft, Aufsicht und Verpflegung, z. B. im Kindergarten, steuerfrei sponsern. Das gilt, solange der Nachwuchs nicht schulpflichtig ist. „Die Ausgaben sollte man sich als Arbeitgeber bestätigen lassen“, rät Söhngen.

14 Ausbildung

Ob Lehre , Lehrgang oder berufsbegleitendes Studium gesponsert von der Firma – die Aufwendungen fallen unter die Kategorie der Betriebsausgaben. Im Familienbetrieb wichtig: Sohn oder Tochter müssen wie jeder andere Mitarbeiter gefördert werden. Andernfalls unterstellt der Fiskus Unterhaltsleistungen und streicht den Betriebsausgabenabzug. Die Rechnungen sollten entsprechend auf den Betrieb ausgestellt sein.

15 Kostendeckelung

Bei älteren Fahrzeugen liegen die tatsächlichen Kosten für den Dienstwagen unter dem Neuwagenpreis. Dann lassen sich bei der privaten Nutzung Steuern sparen. Die Regel lautet: Der pauschale Nutzungswert kann die vom Arbeitgeber für das Kraftfahrzeug insgesamt entstandenen Kosten übersteigen. Wird dies im Einzelfall nachgewiesen, ist der pauschale Nutzungswert höchstens mit dem Betrag der Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs anzusetzen.
Beispiel: Ist der betagte Kombi schon abgeschrieben und verursachen Benzin, Werkstatt und Versicherungen Kosten von 3.000 Euro im Jahr, ist der Wert für die Ein-Prozent-Methode auf diesen Wert gedeckelt.

16 Gutscheine

Mitarbeiter profitieren steuer- und abgabenfrei von Gutscheinen zum Tanken oder auch zum Einkaufen im Wert von bis zu 44 Euro im Monat. Wichtig: Nachweise, dass die Gutscheine nicht in bar ausgezahlt wurden, gehören in die Mappe mit den Lohnunterlagen.

17 Betriebsausgaben

Wenn Firmenchefs vom privaten Telefon geschäftlich telefonieren, akzeptiert der Fiskus das. Ohne jeglichen Beleg können monatlich 20 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Tipp: Was auch oft vergessen wird: „ Geschäftliche Fahrten mit dem privaten Auto sind ebenso absetzbar – mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer“, erinnert Söhngen.

18 Arbeitszimmer

Wer im Betrieb keinen geeigneten Büroarbeitsplatz findet, darf sein Arbeitszimmer zu Hause mit bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen. Wichtig ist dabei: Belege archivieren, um die entstandenen Kosten nachweisen zu können. Im Zweifel sollte eine Skizze der Wohnverhältnisse vorliegen, um die anteilige Aufteilung belegen zu können.

19 Feiern

Die Bewirtung rein privater Gäste lässt sich nicht absetzen. Wenn Geschäftsfreunde ebenfalls mitgefeiert haben, können diese Aufwendungen anteilig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hinweis: Die Kosten sind entsprechend aufzuteilen. Sollte dies nicht möglich sein, gibt es keinen Steuervorteil.

20 Doppelte Haushaltsführung

Die Unterkunftskosten sind bis zu 1.000 Euro im Monat absetzbar. Darüber hinaus akzeptiert der Fiskus jede Woche eine Heimfahrt, außerdem Fahrtkosten zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung sowie die Umzugskosten oder Verpflegungsmehraufwendungen für maximal drei Monate. Hinweis: An den An- und Abreisetagen sowie bei einer Abwesenheit von der Hauptwohnung von mehr als acht Stunden können zwölf Euro, bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden sogar 24 Euro geltend machen gemacht werden. Zudem beteiligt sich der Fiskus an Familienheimfahrten mit 30 Cent pro Entfernungskilometer.