Versicherung Unfall mit Anhänger: Welche Versicherung zahlt?

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Wer einen Unfall mit einem Anhänger verursacht, weiß oft nicht, welche Versicherung zahlt: Die der Zugmaschine? Oder die des Anhängers? Zum 17. Juli 2020 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die diesen Zweifelsfall klärt. Schöner Nebeneffekt: Die ersten Versicherer senken ihre Prämien für Anhänger.

Klare Sache: Bei einem Unfall mit Anhänger zahlt die Versicherung der Zugmaschine.
Klare Sache: Bei einem Unfall mit Anhänger zahlt die Versicherung der Zugmaschine. Nur wenige Ausnahmen gelten. - © chungking-stock.adobe.com

Zweifelsfälle sind im Versicherungswesen keine Seltenheit. Der Gesetzgeber schafft einen dieser Fälle ab 17. Juli 2020 aus der Welt. Die Frage, welche Versicherung bei einem Unfall mit Anhänger zahlt, wird nun eindeutig beantwortet: Leistungspflichtig ist künftig in der Regel die Versicherung der Zugmaschine. Die R+V weist auf diese Entwicklung hin und hat auch gleich ihre Haftpflicht-Tarifbeiträge für Anhänger gesenkt.

Tipp für Handwerksunternehmer

  • Fragen Sie bei Ihrem Berater, Makler oder Versicherungsvertreter nach geringeren Beiträgen.
  • Verweisen Sie auf die neue Gesetzeslage.
  • Erwähnen Sie die sinkenden Beiträge bei anderen Versicherern.

Wen trifft die neue Regelung?

Wer mit seinem Fahrzeug einen Anhänger zieht und einen Unfall verursacht, muss sich künftig an die Versicherung des Zugfahrzeugs wenden. Betroffen sind von dieser Regelung Auflieger von Sattelzügen genauso wie den Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder den kleinen Anhänger mit Gartenabfällen. „Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss“, erklärt Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. „Das geben wir an unsere Kunden weiter und senken die Tarife für die Haftpflichtversicherung von Anhängern.“

Früher waren geteilte Kosten üblich

In den vergangenen zehn Jahren kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten und langen Bearbeitungszeiten. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und die des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung.

Die Ausnahme von der Regelung

In nur wenigen Ausnahmefällen greift künftig noch die Versicherung des Hängers. Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur dann noch zur Kasse gebeten, wenn die „überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt“ – beispielsweise, weil ein Reifen platzt.