Schlussrechnung Corona-Umsatzsteuersenkung: Wer jetzt nicht aufpasst, verliert bares Geld

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Sie haben im ersten Halbjahr eine Anzahlung nach alter Umsatzsteuer erhalten, stellen bis Ende 2020 eine Schlussrechnung mit der niedrigeren Umsatzsteuer zu 16 Prozent? Dann sollten Sie als Chef vorsichtig agieren. Steuerberater Dirk Wellner von Ecovis in Greifswald erklärt, wie es korrekt geht.

Umsatzsteuersenkung
Der Staat verzichtet auf Geld, das sollten Unternehmer dann auch beherzigen und schauen, dass sie ihre korrekte Nettosumme für ihren Auftrag bekommen. - © drypix - stock.adobe.com

Die Umsatzsteuersenkung anlässlich der Corona-Pandemie soll unter anderem den Konsum in Deutschland ankurbeln und der Wirtschaft auf die Beine helfen. Ab Januar 2021 werden - Stand heute - wieder die alten Sätze gelten. Für Unternehmer bedeuteten die veränderten Sätze eine große Herausforderung. Um nicht Geld zu verlieren, müssen aktuell vor allem diejenigen Chefs aufpassen, die im ersten Halbjahr bereits Anzahlung en mit dem alten Steuersatz entgegengenommen haben, jetzt die Schlussrechnung stellen. Ein Beispiel zeigt, wie es geht.

Das Beispiel: Auftragssumme 40.000 Euro

Der Unternehmer Peter Mustermann hat zu Beginn des Jahres einen Auftrag bekommen. Die Auftragssumme beträgt 40.000 Euro netto.

Anzahlung mit 19 Prozent Umsatzsteuer

Am 15.04.2020 bekommt Peter Mustermann eine Anzahlung in Höhe von netto 32.000 Euro. Inklusive der damals gültigen Umsatzsteuer von 19 Prozent sind das brutto 38.080 Euro. Darin enthalten sind 6.080 Euro Umsatzsteuer. Diese zahlt Peter Mustermann im April ans Finanzamt.

Schlussrechnung mit 16 Prozent Umsatzsteuer

Im Oktober stellt Peter Mustermann nun die Schlussrechnung. Jetzt muss er die volle Auftragssumme mit 16 Prozent Umsatzsteuer ausstellen, statt wie bei Auftragsannahme angenommen mit 19 Prozent. Außerdem muss er die Anzahlung berücksichtigen und in der Rechnung darstellen.

Die korrekte Schlussrechnung sieht so aus (Umsatzsteuersatz 16 Prozent):
Auftragssumme netto
40.000,00 €
zzgl. 16 % USt
6.400,00 €
Auftragssumme brutto
46.400,00 €



abzüglich im Mai erhaltene Anzahlung
netto 32.000,00 €
zzgl. 19 % USt 6.080,00 €
Anzahlung
-38.080,00 €



Verbleibende Restzahlung 8.320,00 €

Die Anzahlung ist jetzt in der Schlussrechnung berücksichtigt. Der Auftraggeber muss die Restzahlung von 8.320 Euro bezahlen. Er zahlt damit also den richtigen Bruttobetrag der Schlussrechnung und begleicht seine Schulden.

Jetzt muss Peter Mustermann den Vorgang richtig in seiner Umsatzsteuervoranmeldung erklären. „Passieren hier Fehler , dann zahlt der Unternehmer möglicherweise zu viel Umsatzsteuer“, warnt Ecovis-Steuerberater Dirk Wellner. Denn aus der Anzahlung hat Peter Mustermann 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt. Aufgrund der Umsatzsteuersenkung muss der Unternehmer auf den gesamten Auftrag aber nur noch 16 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Korrekte Umsatzsteuervoranmeldung

„Damit der Unternehmer am Ende den richtigen Nettobetrag auch tatsächlich in der Tasche hat, muss er bei der Umsatzsteuervoranmeldung aufpassen“, warnt Ecovis-Steuerberater Wellner. Denn dem Finanzamt schuldet er insgesamt nur 6.400 Euro Umsatzsteuer . Bei der Anzahlung hat er aber schon 6.080 Euro ans Finanzamt gezahlt.

Herausforderung für die Buchhaltung

„Weil zur Zeit der Anzahlung noch der höhere Umsatzsteuersatz von 19 Prozent galt, ist jetzt die Buchhaltung gefragt, damit sie den Vorgang richtig erfasst“, erläutert Steuerberater Wellner. Die Anzahlung vom April bleibt unverändert. Die Korrektur erfolgt in der Umsatzsteuervoranmeldung Ende Oktober. Hier ist zum einen der vollständige Umsatz von 40.000 Euro netto mit dem jetzt gültigen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent, also 6.400 Euro, zu erfassen und in Zeile 28 der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) einzutragen. Damit nun nicht zu viel Umsatzsteuer abgeführt wird, ist die erhaltene Anzahlung als negativer Umsatz zum Steuersatz 19 Prozent zu erfassen und in Zeile 26 zu vermerken – sprich minus 32.000 Euro Umsatzerlöse zu 19 Prozent und minus 6.080 Euro Umsatzsteuer zu 19 Prozent .

So viel Umsatzsteuer geht an das Finanzamt

Peter Mustermann muss im Oktober nur noch 320 Euro Umsatzsteuer (6.400 minus 6.080 Euro) ans Finanzamt zahlen. „Dieses getrennte Vorgehen ist notwendig, damit man zum richtigen Ergebnis kommt“, sagt Wellner, „vor allem darf der vereinnahmte Restbetrag von 8.320 Euro nicht einfach auf einen Netto-Betrag heruntergerechnet werden oder über ein reines Automatikkonto nacherfasst werden.“

* Über den Autor Dirk Wellner – Steuerberater
Dirk Wellner
Dirk Wellner, Ecovis-Steuerberater in Greifswald - © ecovis.com

Dirk Wellner ist Ecovis-Steuerberater in Greifswald. Für das Beratungsunternehmen  arbeiten in Deutschland rund 2.500 Mitarbeiter in mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in fast 80 Ländern.