Umsatzsteuer: Pauschale Vorsteuer ohne Belege

Ermittelt ein Handwerker seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und hatte 2008 kaum nennenswerte Vorsteuerbeträge kann er in einigen Branchen die bequeme Pauschale nutzen.

Umsatzsteuer: Pauschale Vorsteuer ohne Belege

Die Vorsteuer-Pauschalierung dürfen nur bestimmte Selbständige anwenden, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und deren Vorjahresumsatz nicht mehr als 61356 Euro betrug. Im Handwerk gehören folgende dazu:

Bäcker, Tischler, Schmiede, Buchbinder, Drucker, Elektroinstallateure, Fliesenleger, Friseure, Glaser, Bauunternehmer, Klempner (SHK), Maler, Polsterer, Dekorateure, Putzmacher, Kfz-Betriebe, Schlosser, Schneider, Steinbildhauer, Stukkateure, Winder, Scherer, Zimmerer.

hm-Beispiel: Ein selbständiger Fließenleger hatte 2007 Umsätze von netto 60000 Euro und im Jahr 2008 von netto 100000 Euro. Die Vorsteuer aus seinen Eingangsrechnungen 2008 betrug lediglich 5000 Euro. Da der Vorjahresumsatz weniger als 61356 Euro betrug, kann die Vorsteuer-Pauschalierung in 2008 noch angewandt werden. Für Fließenleger gilt ein Pauschalsatz von 8,6 Prozent. Die Vorsteuer kann 2008 also ohne besondere Nachweise in Höhe 8600 Euro angesetzt werden (Nettoumsatz 100000 Euro x 8,6%).