Umsatzsteuer: GmbH als Kleinunternehmer

Junge Handwerker können Steuervorteile nutzen. - © spxChrome/iStockphoto

GmbH als Kleinunternehmer

Lässt sich ein Handwerker beim Finanzamt als Kleinunternehmer erfassen, muss er keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, darf aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

In der Praxis stellte sich die Frage, ob eine GmbH sich als Kleinunternehmerin beim Finanzamt registrieren lassen kann. Die Antwort des Bundesfinanzhofs: Ja, das funktioniert, vorausgesetzt die Umsätze im Vorjahr betrugen maximal 17 500 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 50 000 Euro (BFH, Urteil v. 24.7.2013, Az. XI R 14 / 11).

Tipp: Trotz Kleinunternehmerregelung erwartet das ­Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung von der Kleinunternehmer-GmbH. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte in einer Anlage zur Umsatzsteuerjahreserklärung darauf hingewiesen werden, dass jetzt die Kleinunternehmerregelung angewandt wurde und in Zukunft für den Betrieb angewendet wird.