BSI warnt vor russischer Software Ukraine-Konflikt und Kaspersky: So kündigen Handwerksbetriebe das Virenschutz-Abo

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Mit Blick auf die Ukraine-Krise empfiehlt das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Verbrauchern und Unternehmen, die Software Kaspersky von allen Betriebssystemen zu entfernen und durch eine andere zuverlässige Antiviren-Software zu ersetzen. Lesen Sie hier, wie Sie die Virenschutzsoftware einfach und in wenigen Schritten kündigen können.

Fließen Kaspersky-Daten nach Russland? Werden sie gelöscht oder verschlüsselt? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät von der Nutzung der Virenschutzsoftware ab. - © Paweł Michałowski - stock.adobe.com

Das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor der Nutzung der russischen Virenschutzsoftware Kaspersky. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen mahnen zur Vorsicht. Hintergrund: Im Krieg zwischen Russland und der Ukraine könne auch ein IT-Angriff nicht ausgeschlossen werden. Nicht nur Unternehmen und auch Handwerksbetriebe sind bedroht, sondern auch private IT. Zwar sind Privatanwender vermutlich kaum ein primäres Ziel, doch es könnte laut Experten der ARAG Versicherung zu Kollateralschäden kommen, bei denen Daten, die Kaspersky gespeichert hat, abfließen, gelöscht oder verschlüsselt werden, falls Kaspersky selbst Opfer eines Cyber-Angriffs wird.

Kaspersky selbst bestreitet eine engere Verbindung zum russischen Staat: "Kaspersky ist ein privat geführtes globales Cybersicherheitsunternehmen, und als privates Unternehmen hat Kaspersky keine Verbindungen zur russischen oder einer anderen Regierung", erklärte der Softwarehersteller am 15. März 2022 in einer Pressemitteilung. "Wir haben unsere Datenverarbeitungsinfrastruktur in die Schweiz verlagert: Seit 2018 werden schädliche und verdächtige Dateien, die von Anwendern von Kaspersky-Produkten in Deutschland freiwillig weitergegeben werden, in zwei Rechenzentren in Zürich verarbeitet. Diese Rechenzentren erfüllen erstklassige Branchenstandards und gewährleisten ein Höchstmaß an Sicherheit." Für alle Handwerksunternehmer und Privatleute, die trotzdem verunsichert sind und ihre Virenschutzsoftware wechseln möchten, fassen wir nachfolgend die Möglichkeiten zusammen, wie Sie Kaspersky einfach und in wenigen Schritten kündigen können:

Kaspersky-Abo online kündigen

Der einfachste und schnellste Weg, Kaspersky zu kündigen, ist die Kündigung über den Kaspersky-Account. So läuft der Kündigungsprozess ab:

  1. Loggen Sie sich auf der Seite "Kontoinformationen" bei "My Kaspersky" ein. Halten Sie dazu Ihr Kennwort und die Bestellnummer Ihres Abos bereit, die Sie in der Bestätigungsmail oder der Seite mit der Auftragsbestätigung finden. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie auf "Kennwort vergessen" klicken, um es zurückzusetzen.

  2. Jetzt befinden Sie sich auf der Startseite der Bestellübersicht. Klicken Sie nun auf die Schaltfläche "Kündigen".

  3. Im nächsten Schritt bestätigen Sie den Vorgang. Die Lizenz für Ihr Kaspersky-Produkt ist dann zwar noch bis zum Ablauf gültig, wird aber nicht mehr automatisch verlängert.

  4. Achtung: Haben Sie die Dienste des Herstellers über einen Drittanbieter erworben, dann müssen Sie die Kündigung eventuell über deren Website tätigen. In der Regel sollten Sie in "My Kaspersky" einen Link dazu finden.

Kaspersky-Abo schriftlich kündigen

Falls Sie Ihr Kaspersky-Abo lieber schriftlich kündigen möchten, dann haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Kündigung per Post einzureichen. So funktioniert's:

  1. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben und senden Sie es als Einschreiben an die folgenden Adresse:

    Kaspersky Labs GmbH
    Despag-Str. 3
    85055 Ingolstadt


  2. Geben Sie Ihre aktuelle Adresse sowie Ihren vollständigen Namen an. Überprüfen Sie, ob diese Adresse auch in Ihrem Kaspersky-Account angegeben ist. Ist das nicht der Fall, wird die Kündigungsbestätigung später nicht an die richtige Adresse geschickt. Daher die Adresse unter "My Kaspersky" immer aktuell halten.

  3. Vergessen Sie im Brief nicht Ihre Bestellnummer sowie das Datum des Vertragsabschlusses. Auch das Datum des Kündigungszeitpunkts sollte hier angegeben werden.

  4. Fordern Sie – wie eigentlich bei fast allen Kündigungsschreiben – im Brief außerdem eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

  5. Unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben zum Schluss eigenhändig.

Automatische Abo-Verlängerung deaktivieren

Ein weiterer Weg für die Kaspersky-Kündigung ist, einfach das Abo nicht mehr zu verlängern. Dafür muss die automatische Verlängerung des Abonnements deaktiviert werden. Auch das ist in wenigen Schritten möglich:

  1. In "My Kaspersky" auf den Reiter "Abonnements" klicken und dort das Abonnement auswählen, das Sie kündigen möchten.

  2. Unter "Abonnement verwalten" können Sie nun die automatische Verlängerung deaktivieren. Der betreffende Link wird selbstverständlich nur dann angezeigt, wenn eine automatische Verlängerung vorgesehen ist.

  3. Nachdem Sie den Vorgang bestätigt haben, ist Ihr Abonnement bis zum Ablauf der Frist weiter aktiv.

Tipp: Beim Virenschutz keine zeitlichen Lücken lassen

Experten der ARAG Versicherung raten beim Tausch von Antiviren-Programmen grundsätzlich dazu, zuerst den neuen Virenschutz zu installieren, bevor die alte Software mit allen Zusatzprogrammen und Erweiterungen entfernt wird. Das gilt trotz der etwaigen Bedrohungslage durch den Ukraine-Konflikt auch für den Austausch von Kaspersky-Produkten!

Besteht durch die BSI-Warnung ein Sonderkündigungsrecht?

Ein laufendes Kaspersky-Abonnement darf laut "Tagesspiegel" nur in Ausnahmefällen sofort beendet werden. Hierzu zählt beispielsweise ein Wechsel des Wohnsitzes in ein anderes Bundesland, der Tod einer vertragsbezogenen Person oder nicht im Vertragsdokument vorab vereinbarte, allerdings später herbeigeführter Preisaufschläge. Eine Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor einer eventuellen Gefahr der IT-Sicherheit, die nicht auf einer technischen Bewertung beruht, zählt allerdings nicht dazu. Ein Sonderkündigungsrecht besteht also nicht.