Kündigung Übergabe an Ehemann

Will der Arbeitgeber sicher gehen, dass eine Kündigung kurz vor Fristende den Mitarbeiter erreicht, beauftragt er einen Boten mit der Zustellung. Übergibt dieser den Brief dem Ehemann, gilt auch dies als Zustellung, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 6 AZR 687/09).

Förmlich korrekt muss die Kündigung und die Zustellung sein. - © Imago
Kündigung

Übergabe an Ehemann

Betroffen war eine Mitarbeiterin, deren Betrieb korrekt mit einem Monat Frist kündigte. Das Schreiben übergab ein Bote ihrem Ehemann, mit dem er befreundet war, an dessen Arbeitsplatz am letzten Tag der Kündigungsfrist. Der ließ es liegen, gab es seiner Frau einen Tag später, worauf sie die Kündigung erst später akzeptierte.

Entscheidend war, dass unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemanns mit einer Weiterleitung der Kündigung an seine Frau zu rechnen gewesen sei, so die Richter.

Wer keinen eigenen Boten, sondern die Post einsetzt, sollte die Kündigung mit einem Einwurfeinschreiben schicken. Denn beim Übergabeeinschreiben besteht die Gefahr, dass der Empfänger benachrichtigt wird, wenn niemand zu Hause ist. Dann ist der Brief erst zugestellt, wenn er ihn abholt. - hbk