Praxisfall Scheidung: Tipps für eine faire Trennung im Handwerk

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Scheidung

Beatrix Degen führt nach Ihrer Scheidung den Dachdeckerbetrieb alleine weiter. Wenn sich Handwerkerpaare trennen, steht jedoch leider meist auch der Betrieb vor dem Aus. Wie sich Handwerker richtig absichern – und was sie bei einer Scheidung beachten sollten.

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    Sie ist heute die Chefin Beatrix Degen führt nach der Scheidung den Dachdeckerbetrieb alleine weiter. Unterstützt wird sie von Dachdeckermeister Frederik Moreaux (li.) und Azubi Tim Profenius. Ihren Ex-Mann hat sie ausgezahlt.
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    Die Scheidung von Handwerkerpaaren ist ein entscheidender Grund für eine Bewertung des Unternehmens. Denn der Betrieb zählt in vielen Fällen zum gemeinsamen Vermögen.
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    „Bei selbständigen Handwerkern ist ein Ehevertrag unbedingt notwendig.“ Astrid Wutzel-Schudnagies, Fachanwältin für Familienrecht bei Hartmann Gallus und Partner in Stuttgart.
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    Das Eheversprechen verliert seine Haltbarkeit: Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden.
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    „Meine Frau im Betrieb zu ersetzen, wäre nicht möglich gewesen.“ Günther Münzenmaier, Unternehmer und Malermeister in Esslingen bei Stuttgart.
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    „Basis für eine Mediation ist, dass beide Partner eine faire Lösung wollen.“ Christa Kober, Unternehmenscoach und Mediatorin in Stuttgart.
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    Autorin: Cornelia Hefer

Trennung – von Bett und Betrieb

Das waren richtig harte Zeiten, sagt Beatrix Degen heute. Nach einer langen und schmerzhaften Trennung stellte sich raus, dass die Grundlage für eine faire Scheidung fehlte. Beide Partner lebten in einer gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. „Alles, was ich mit meinem Geld gekauft hatte, wie Möbel, Investitionen im und ums Haus, gehörte uns plötzlich gemeinsam und wurde bei der Scheidung einfach geteilt. Dadurch habe ich die Anschaffungen noch einmal bezahlt“, so Beatrix Degen, Geschäftsführerin eines Dachdeckerbetriebs in Köln. „Bei der Heirat war ich jung. Bei der gemeinsamen Betriebsgründung hatte ich mich von keinem Rechtsanwalt beraten lassen, was meine Rechte im Fall einer Scheidung sind“, berichtet die Unternehmerin.

Beatrix Degen ist da keine Ausnahme. Bei der Hochzeit stehen andere Dinge im Vordergrund: die Familiengründung, die Planung einer gemeinsamen Zukunft. Wer denkt da schon an eine spätere Trennung? Die wenigsten Handwerkerpaare treffen hier Vorsorge mit einem Ehevertrag, einer rechtlichen Klärung der Güterstände - oder lassen sich überhaupt von einem Rechtsanwalt beraten. Konsequenz bei einer Trennung: „Der Betrieb wird dann schnell zum Scheidungsopfer. Bei selbständigen Handwerkern ist ein Ehevertrag unbedingt notwendig“, warnt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Astrid Wutzel-Schudnagies, auch beratend für die Handwerkskammer Stuttgart tätig.

Faire Trennung anstreben

Wenn der Betrieb aufgrund einer Trennung zerschlagen werden muss, weil ein Partner den anderen auszahlt, geht auch die gemeinsame Existenzgrundlage in die Brüche. Nur wer in guten Zeiten, wenn sich beide Seiten verstehen und respektieren, klare und faire Regelungen trifft, sorgt auch für getrennte Wege vor und sichert beiden Partnern weiterhin das notwendige Einkommen über den Handwerksbetrieb zu.

Streben beide Seiten eine faire Trennung an, kann ein Mediationsverfahren helfen, sich eigenverantwortlich und außergerichtlich über die notwendigen Vereinbarungen bei einer Scheidung zu einigen. Beide Partner tragen Verantwortung für die gemeinsamen Kinder und die Mitarbeiter im Betrieb. „Eine Mediation erfordert den Mut, sich auch die Emotionen bewusst zu machen, die zur Trennung geführt haben. Das sichert einen weiteren respektvollen Umgang. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind“, erklärt Christa G. Kober, Unternehmenscoach und Mediatorin in Esslingen.

Für Beatrix Degen verlief die Trennung von Betrieb und Bett schwieriger. Aber für den Betrieb hatte sie vorgesorgt und war von Anfang an Gesellschafterin mit 50 Prozent der Anteile. „Somit konnte es keine Entscheidungen über meinen Kopf hinweg geben. Das war mir von Anfang an wichtig“, sagt Unternehmerin Degen.

Obwohl beide Eheleute ursprünglich vereinbart hatten, den Betrieb als Existenzgrundlage auch für die drei Kinder gemeinsam weiterzuführen, wirkte sich die Trennung negativ auf die Firmenführung und das Betriebsklima aus. Das Ergebnis verschlechterte sich Jahr für Jahr. Beatrix Degen wollte ihr Lebenswerk nicht aufs Spiel setzen und übernahm das Ruder. Der Steuerberater ermittelte anhand der Bilanz den Wert des Unternehmens, 50 Prozent musste die Unternehmerin an ihren Mann zahlen.

Lebensentwurf zerbricht

Eine weitere Herausforderung war für die Unternehmerin die Reorganisation des Betriebs. Beatrix Degen ist gelernte Dachdeckerin und Bürokauffrau und war vor der Trennung für die Administration verantwortlich. Für die Baustellenüberwachung, Aufmaß- und Angebotserstellung sowie zur Qualitätssicherung stellte sie einen Meister ein. Letzt-endlich „hat sich die Scheidung positiv auf die Entwicklung des Dachdeckerbetriebs ausgewirkt“, sagt die Unternehmerin.

Eine Trennung stellt für Handwerkerpaare eine enorme Belastung dar. „Bei einer Scheidung bricht der Lebensentwurf zusammen. Leidtragende sind die Familie und die Mitarbeiter, weil es in der Trennungsphase oft keinen Ansprechpartner im Betrieb gibt“, sagt Claudia Schlembach, Expertin für Familienbetriebe bei der Hanns-Seidel-Stiftung in München. Wenn sich Handwerkerpaare trennen, „müssen beide Partner für sich einen neuen Rahmen schaffen - privat und beruflich“, so Schlembach Und das sei emotional als auch fachlich eine Herausforderung. Daher sei es „bei selbständigen Handwerkerpaaren notwendig, die Existenzgrundlage für die Familie vertraglich abzusichern“, sagt Rechtsanwältin Wutzel-Schudnagies. Es sei wichtig, in den guten Zeiten, wenn man sich versteht, klare Regelungen zu treffen. „Bei einer Hochzeit ändert sich das ganze Finanzleben für beide Partner“, so die Rechtsanwältin.

Sie rät Handwerkerpaaren zum Beispiel zu einer sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft (siehe Tabelle Seite 12). Im Fall einer Scheidung unterliegt das gemeinsame Vermögen dem Zugewinnausgleich, ausgenommen werden davon kann der Betrieb mit Geräten, Maschinen, Forderungen, aber auch Schulden. Was für manchen Partner, oft die Unternehmerfrauen im Handwerk, auf den ersten Blick nach einer Übervorteilung klingt, bringt für beide Seiten Vorteile. „Man sollte immer bedenken, dass die Einnahmen des Betriebs auch den Unterhalt für den verlassenen Partner zahlen. Das funktioniert aber nur, wenn das Unternehmen erhalten bleibt“, sagt Wutzel- Schudnagies.

Absprachen treffen

Allerdings rät sie eindringlich zu einer fairen Gestaltung von Eheverträgen (siehe Kasten Seite 12). „Bei einem modifizierten Zugewinnausgleich, wenn der Betrieb vom gemeinsamen Vermögen ausgeklammert bleibt, sollte man für den Partner, der nicht an der Firma beteiligt ist, einen Ausgleich schaffen: zum Beispiel in Form einer Immobilie oder einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung“, empfiehlt die Anwältin.

Außerdem sei ein Ehevertrag jederzeit änderbar, wenn beide Seiten zustimmten. „Generell sollten sich die Ehepartner alle paar Jahre zusammensetzen und prüfen, ob der Vertrag noch zur jeweiligen Lebenssituation passt“, so die Expertin.

Handwerker, die alleinige Inhaber eines Betriebs sind, sollten außerdem bedenken, dass sie bei einer gesetzlichen Zugewinngemeinschaft ihren Betrieb nicht einfach verkaufen können. „Handelt es sich bei dem Betrieb um das wesentliche Vermögen des Unternehmers, kann dieser ohne die Zustimmung seiner Frau nicht einfach den Betrieb veräußern“, gibt Wutzel- Schudnagies zu bedenken.

Wenn sich ein Paar für einen Ehevertrag entscheidet, müssen beide Seiten darauf achten, dass die Vereinbarung fair ist. „Klauseln wie der einseitige Generalverzicht auf Rente, Unterhalt und Zugewinnausgleich sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes seit einigen Jahren anfechtbar“, so Familienrechtlerin Wutzel-Schudnagies.

Mediation hilft bei der Lösung

Bei Martina und Günther Münzenmaier gab es nach 20 Jahren Ehe, zwei Kindern und einem gemeinsam geführten Familienbetrieb keine Grundlage, die alles regelte. Beide Partner waren sich bei ihrer Trennung aber über die Verantwortung für die Kinder und die Mitarbeiter des Malerbetriebs in Esslingen bewusst. „Trotz der Scheidung schätzen und respektieren wir uns. Wir wollten uns nicht aufreiben und die Trennung fair miteinander regeln“, sagt Martina Münzenmaier.

Sie hatte 19 Jahre im Malerbetrieb ihres Mannes als angestellte Unternehmerfrau mitgearbeitet. „Bei uns war alles miteinander verknüpft - die berufliche Ebene durch den Betrieb und die private mit der Familie und den Kindern“, so die Unternehmerfrau.

Die Herausforderung für das Paar lautete: die Trennung emotional zu meistern und eine faire Einigung über den Zugewinnausgleich zu finden. „Meine Frau hat die Mediation als einen möglichen Weg ins Spiel gebracht. Die Zeit und den Aufwand war sie mir natürlich wert“, so Günther Münzenmaier. Rund ein Jahr hat das Mediationsverfahren gedauert - bis der Mediationsvertrag dann beim Notar unterschrieben wurde (siehe Kasten Seite 15).

„Das Ziel einer Mediation ist es, sich die eigenen Interessen bewusst zu machen und die der anderen Parteien zu verstehen. Erst auf dieser Basis können tragfähige Lösungen entwickelt werden, die den jeweiligen Ansprüchen gerecht werden“, erklärt Mediatorin Christa Kober. „Scheidung ist immer ein schmerzvoller Prozess. Im Familienbetrieb verschärft sich dies dadurch, dass wir es hier mit der Verbundenheit der Systeme Familie und Unternehmen zu tun haben“, betont Kober. Erst dann gebe es Lösungsoptionen, die letztendlich zum positiven Abschluss einer Mediation führen. Das neue Mediationsgesetz ermöglicht einen rechtssicheren Abschluss über einen Notar.

Günther Münzenmaier hat von der Mediation profitiert. Nicht nur, dass er sich mit seiner Frau Martina über klare Regelungen für die Scheidung einigen konnte. „Die Mediation war eine Chance, ich habe viel gelernt, auch für den Betriebsalltag - und im Umgang mit meinen Mitarbeitern“, sagt der Malermeister. Das eine Jahr Mediation habe ihn gelassener gemacht „und der Prozess hat viel Druck aus meinem Arbeitsleben genommen“.

Was dem Unternehmer auch klar ist: Seine Frau Martina kann und will er im Handwerkerbetrieb nicht ersetzen. „Das wäre überhaupt nicht möglich“, ist er sich heute sicher. Der Malermeister hat seinen Betrieb reorganisiert: Manche Aufgaben, wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, lösen jetzt die Steuerberaterin und ein Lohnbüro. Bei Mitarbeiterführung und Kundenbetreuung geht er völlig neue Wege.