Tipps: So klappt der Ausstieg aus dem Hypothekenvertrag

Die Geldinstitute haben ein hohes Interesse daran, Hypothekenverträge bis zum Ende der Laufzeit laufen zu lassen. Hinweise zur Kündigung.

So klappt der Ausstieg

Verkauf. Wollen Eigenheimbesitzer oder auch Vermieter das Objekt verkaufen, muss das Kreditinstitut einer frühzeitigen Tilgung zustimmen (Bundesgerichtshof Az. XI ZR 267/96).

Anschlussfinanzierung. Braucht der Immobilien-eigentümer eine Nachfinanzierung, kann er kündigen, wenn die Bank den Antrag ablehnt (Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 197/96).

Immobilienkauf. Will ein Darlehensnehmer ein anderes Objekt kaufen, kann er einen sogenannten Pfandtausch verhandeln. Die Bank muss umschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung  zu verlangen, wenn der Immobilienwert gleich bleibt (Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 398/02).

Zahlungsverzug. Kündigt die Bank selbst den Vertrag, weil der private Darlehensnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug geraten ist, darf sie nur Verzugszinsen berechnen – maximal 2,5 Prozent mehr als der Basiszins beträgt. Auf eine Vorfälligkeitsentschädigung muss sie verzichten (Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 512/11).

Fristsetzung. In den Widerrufen sind Formulierungen aufgrund verschiedener Urteile als falsch einzuschätzen: „Die Frist beginnt frühestens mit ... .“ (BGH, Az. III ZR 83/11) oder „Die Frist beginnt mit Annahme des Darlehensgebers /Unternehmers ... .“ (BGH, Az. VII ZR 6/10).

Rechtsfolgen. Nach Aussage der Verbraucherzentrale Hamburg fehlen in den Widerrufen häufig entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen der Kreditinstitute, die für Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind.