Steuern und Recht: Das planen die großen Parteien

Braucht Deutschland einen neuen Einkommensteuertarif, wie geht es mit der Erbschaftssteuer weiter? Vermögensteuer, Solidaritätszuschlag, gesetzliche Zahlungsfristen und Haftung bei Fremdmaterial,... Was die großen Parteien bei diesen für das Handwerk so wichtigen Themen planen.

Steuern + Recht

Braucht es einen neuen, regelmäßig anzu­passenden Einkommensteuertarif, um die kalte Progression auszuschließen?

CDU/CSU: Ja, wir brauchen ein Gesetz zum Abbau der kalten Progression. Damit sollte die Bundesregierung verpflichtet werden, künftig alle zwei Jahre zu prüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss.

SPD: Die Einkommenbesteuerung muss sich nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers richten, sie muss deshalb auch die allgemeine Preisentwicklung sowie die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigen.

FDP: Ja. Die FDP ist gegen eine Erhöhung der Steuerbelastung. Die Auswirkungen der kalten Progression sollen alle zwei Jahre überprüft, der Einkommensteuertarif entsprechend angepasst werden.

Bündnis 90/Die Grünen: Nein. Wir wollen lieber den Grundfreibetrag anheben, was wiederum durch die Anhebung des Spitzensteuertarifes finanziert werden könnte. 

Die Linke: Ja. Der Einkommensteuertarif soll durchgehend gleichbleibend verlaufen, um ein konstantes Verhältnis zwischen Einkommen und Preissteigerungen zu gewährleisten.

Soll der Solidaritäts­zuschlag von 5,5 auf 3,5 Prozent gesenkt werden?

CDU/CSU: Nein. Der Solidaritätszuschlag soll erst einmal nicht geändert werden. Erst wenn der Solidaritätspakt 2019 ausläuft, muss der gesamte Länderfinanzausgleich neu geordnet werden. 

SPD: Nein. Eine Senkung des Solidaritätszuschlages würde vor allem Spitzenverdiener und Reiche entlasten. Mittlere und kleine Einkommen würden davon nicht profitieren.

FDP: Ja. Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise abgebaut werden.

Bündnis 90/Die Grünen: Nein. Wir lehnen eine Senkung des Solidaritätszuschlags ab. Hohe Einkommen würden davon auch unverhältnismäßig profitieren.

Die Linke: Nein. Senken wir den Solidaritätszuschlag ab, kommt dies vor allem hohen Einkommen zugute, da niedrige Einkommen keinen oder nur einen reduzierten Zuschlag zahlen müssen. 

Ist die Wiedereinführung der Vermögen-steuer aus Ihrer Sicht sinnvoll?

CDU/CSU: Nein. Viele Unternehmen sind in Familienbesitz und damit Teil des Privatvermögens. Ein Großteil des Gewinns wird in neue Maschinen, Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze investiert und darf nicht wegbesteuert werden. 

SPD: Ja, wir wollen Steuergerechtigkeit. Vermögende sollen künftig eine höhere Steuerlast tragen, weil sie es können. Wir wollen eine Vermögensteuer, die es Betrieben ermöglicht, Eigenkapital zu bilden und zu investieren.

FDP: Nein. Die Vermögensteuer oder eine andere Vermögensabgabe lehnen wir ab.

Bündnis 90/Die Grünen: Ja. Vermögen über eine Million Euro sollten mit einer einmaligen Abgabe von 1,5 Prozent jährlich besteuert werden. 

Die Linke: Ja, die Linke befürwortet die Vermögensteuer. Danach wird der Steuersatz in Höhe von fünf Prozent auf Privatvermögen erhoben. Bei Betriebsvermögen soll ein erhöhter Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten.

Sollen die Betriebe weitgehend von der ­Erbschaftsteuer verschont bleiben?

CDU/CSU: Ja. Damit die Betriebe auch in nächster Generation fortgeführt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben, sollen Unternehmen weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. 

SPD: Wir wollen die Begünstigungen für besonders reiche Erben zurücknehmen und die künftigen Begünstigungen bei der Erbschaftsteuer für Unternehmen so gestalten, dass die Betriebe dauerhaft Arbeitsplätze erhalten. 

FDP: Ja, die bestehenden erbschaftsteuerlichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge haben sich im Grundsatz bewährt.

Bündnis 90/Die Grünen: Nein. Die von der großen Koalition eingeführte Befreiung von Betriebsvermögen ist ungerecht und verfassungswidrig.

Die Linke: Nein. Die Erbschaftsteuer muss erhöht werden. Um kleine und mittlere Unternehmen nicht zu gefährden, wollen wir Stundungsregelungen einführen. Die Erträge der Unternehmen sollen besteuert werden, nicht deren Substanz.

Sollen Handwerker für Mängel in eingebautem Fremdmaterial haften?

CDU/CSU: Das geltende Gewährleistungsrecht muss nicht geändert werden, unser Rechtssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen Dienst- und Werkvertrag. Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, nach ihrem Ermessen über Art und Umfang der Gewährleistung zu entscheiden.

SPD: Wir wollen prüfen, ob die Regelungen im Gewährleistungsrecht überarbeitet werden müssen.

FDP: Die FDP ist sich bewusst, dass kleine und mittlere Unternehmen hier Probleme haben, die wir berücksichtigen müssen. Wir werden die Haftungsfallen daher genau untersuchen.

Bündnis 90/Die Grünen: Ja, es muss eine gerechte Regelung für Verbraucher geben. Unternehmer müssen aber auch eine Regressmöglichkeit in ihrer Lieferkette haben, um für etwaige Mängel nicht allein haften zu müssen. 

Die Linke: Nein. Für technische Originalbauteile eindeutig identifizierter Fremdlieferanten sollten die Hersteller – nicht die Handwerker – haften.

Ist es sinnvoll, die gesetzlichen Zahlungsfristen zu verlängern und frühzeitige Restschuldbefreiungen einzuführen?

CDU/CSU: Nein, wir sehen keinen Anlass zur Verlängerung der Zahlungsfristen. Auch die im Mai 2013 von der Regierungskoalition beschlossene Regelung zur Restschuldbefreiung ist ausreichend.

SPD: Nein, wir lehnen die Pläne der Regierung ab, die Zahlungsverzugsrichtlinie zum Nachteil der Unternehmer zu verändern, indem die Zahlungsfristen verlängert und eine frühzeitige Restschuldbefreiung eingeführt wird.

FDP: Ja, die Zahlungsmoral muss gestärkt werden. Insolvenzverfahren müssen eine echte Chance zur Sanierung bieten. Als Anreiz wurde die Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt.

Bündnis 90/Die Grünen: Nein, die Zahlungsfristen sollen nicht verlängert werden. Die beschlossene Verkürzungsmöglichkeit der Restschuldbefreiung ist sinnvoll, weil ein Befreiungsverfahren im EU-Vergleich zu lange dauert.

Die Linke: Nein. Das Forderungssicherungsgesetz soll im Interesse des Handwerks reformiert werden. Die Zahlungsmoral beim Schuldner muss in Zukunft wieder steigen.