Telekommunikation: Freie Routerwahl ab August

Zum 1. August 2016 tritt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf den Weg gebrachte Gesetz zur Routerfreiheit in Kraft. Das wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben.

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Wer einen Internetanschluss per DSL, Breitbandkabel oder über die Funktechnik LTE nutzt, braucht ein Modem oder einen Internet-Router. Bisher schreiben einige Internetdienste und Netzbetreiber ihren Kunden noch vor, welche Router sie in ihrem Netz verwenden dürfen. Das aber beschränkt laut Ministerium nicht nur die freie Produktauswahl für Verbraucher, sondern beschränkt auch den Wettbewerb. Zur Stärkung von Verbrauchern und Wettbewerb brachte das BMWi eine gesetzliche Regelung ein, um Routerfreiheit zu ermöglichen. Im November 2015 haben Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf beschlossen, zum 1. August 2016 tritt er in Kraft. Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen.

Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Durch Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird der Netzzugang der Verbraucher nun als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert. Das bedeutet konkret: Das Telekommunikationsnetz - dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen - endet gemäß den Neuregelungen damit bereits vor dem Router als aktives Endgerät. Der Router selbst gehört nicht mehr dazu; damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, die ihre eigenen Router als aktiven Zugangspunkt zum öffentlichen Netz definieren und hierdurch Verbraucher bei der Nutzung von Internetdiensten an einen vorgeschriebenen Router zu binden.

Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen ihren Kunden aber weiter ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Die Verbraucher erhalten durch den Gesetzentwurf allerdings eine Wahlfreiheit, denn die Telekommunikationsanbieter dürfen ihre Kunden künftig nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden.