Telefonverzeichnis: Recht auf kostenlosen Eintrag

Auch Unternehmen steht als Telefonkunden laut Gesetz die kostenlose Eintragung in ein Telefonverzeichnis zu. Die Frage ist, ob nur mit dem registrierten Firmennamen oder auch mit einer anderen Geschäftsbezeichnung.

Handwerker und Gewerbetreibende müssen kostenlos in das Telefonbuch eingetragen werden. - © Aleksandar Jocic/Fotolia.com

Der Betreiber des Kundendienstbüros einer Versicherung verlangte von seiner Telefongesellschaft die Eintragung in ein Telefonverzeichnis, kostenlos und mit seiner Geschäftsbezeichnung nach dem Schema „Versicherungsname Kundendienstbüro Vorname Name“. Kostenlos wollte das Telefonunternehmen nur Vornamen, Namen und den Zusatz „Versicherungen“ eintragen, mehr nur gegen Aufpreis. Bislang gab es das nur für persönliche Namen oder Firmennamen, wie sie in Handelsregister oder Handwerksrolle stehen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Das gilt für jede Geschäftsbezeichnung, unter der ein Unternehmen tatsächlich arbeitet, auch wenn diese nicht oder nicht so in den Registern steht (Az.: III ZR 87/13).