Arbeitszeit Studie: Jeder fünfte Beschäftigte hat zu kurze Ruhezeiten

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Liegen zwischen Arbeitsende und Neubeginn weniger als elf Stunden, haben die betroffenen Mitarbeiter häufiger gesundheitliche Beschwerden und eine schlechtere Work-Life-Balance. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

20 Prozent der Mitarbeiter haben verkürzte Ruhezeiten
20 Prozent der Mitarbeiter haben verkürzte Ruhezeiten - © beermedia - stock.adobe.com

Das deutsche Arbeitszeitgesetz legt die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Arbeitsunterbrechungen fest. In der Regel haben Beschäftigte demnach Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Das Gesetz lässt jedoch Verkürzungen in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder beim Rundfunk zu. Zudem können abweichende Regelungen tarifvertraglich getroffen werden.

20 Prozent der Mitarbeiter haben verkürzte Ruhezeiten

In der BAuA-Arbeitszeitbefragung von 2017 wurden die Beschäftigten erstmals dazu befragt, ob sie die Mindestruhezeiten einhalten. Rund 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten geben an, dass sie mindestens einmal im Monat von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind. Am höchsten ist der Anteil der Betroffenen mit 39 Prozent im Gesundheitswesen, in den Produktionsberufen – zu denen auch das Handwerk zählt – berichten noch 14 Prozent von verkürzten Ruhezeiten einmal pro Monat.

Die Folge: Rückenschmerzen, Schlafstörungen und Erschöpfung

Die Auswertung zeigt: Insgesamt haben Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten mehr psychosomatische Beschwerden als Beschäftigte mit mindestens elfstündigen Ruhezeiten. Dazu zählen zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung. Auch die Work-Life-Balance verschlechtert sich signifikant. Dieser Zusammenhang gilt nach Erkenntnis der BauA-Experten unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit in allen Branchen .

Flexibles Arbeiten hat seinen Preis: die Gesundheit kann leiden

Obwohl Unternehmen und auch Mitarbeiter sich oft flexiblere Arbeitsbedingungen wünschen, rät die BauA davon ab, die bestehenden Mindestruhezeiten aufzuweichen. Modelle, bei denen die Arbeit am Nachmittag unterbrochen und dann abends weitergeführt wird, führen eben oft auch zu einem Unterschreiten der Mindest-Ruhezeiten – und somit auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen