Studie: Erbschaften bescheren dem Fiskus hohe Einnahmen

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Erbschaftsteuer

Die Erbschaftswelle in Deutschland rollt - nie zuvor wurde so viel vererbt. Die vorangegangene Generation hat Vermögen angehäuft, nun profitieren die Kinder. Auch im Handwerk ist das keine Seltenheit. Und der Staat verdient fleißig mit, wie eine aktuelle Studie belegt.

Erbschaft Lebensversicherung
Ehepartner, Kinder und Enkel profitieren bei Erbschaften von Freibeträgen. - © arahan/Fotolia.com

Die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind in den vergangenen 20 Jahren schneller gewachsen, als das Vermögen der Deutschen. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Postbank.

So stieg von 1993 bis 2013 das Gesamtvermögen der privaten Haushalte um gut 100 Prozent auf über zwölf Billionen Euro. Das Volumen der gezahlten Erbschafts- und Schenkungssteuern vergrößerte sich allerdings im gleichen Zeitraum um fast 200 Prozent. Lagen die Einnahmen des Staates 1993 hier noch bei 1,56 Milliarden Euro, so waren es 2013 mit 4,63 Milliarden Euro bereits dreimal so viel.

Erben profitieren von Freibeträgen

Auf den ersten Blick erscheinen diese Steuereinnahmen verglichen mit der Höhe des deutschen Gesamtvermögens gering. Grund ist, dass nicht für jede Erbschaft oder Schenkung auch wirklich Steuern anfallen. Oft kann der Fiskus die Erben nämlich erst gar nicht zur Kasse bitten, weil Freibeträge ausgeschöpft werden. So dürfen Ehepartner beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben und Kinder bis zu 400.000 Euro. Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag immerhin noch 200.000 Euro.

Höhe der Erbschaften steigt

Der Grund für den prozentual hohen Anstieg der Steuereinnahmen liegt also weniger in der Menge, als vielmehr in der Höhe der Erbschaften und Schenkungen. Eine repräsentative Umfrage der Postbank hat ergeben, dass aktuell mehr als jeder vierte angehende Erbe ein Vermächtnis im Wert von über 100.000 Euro erwartet.

Denn häufig ist im Erbe ein Haus oder eine Eigentumswohnung enthalten. Die Deutschen setzen bei ihrer privaten Altersvorsorge deutlich stärker auf Immobilien, die dann den Wert der Erbschaft entsprechend erhöhen. So werden die geltenden Freibeträge für Ehepartner und direkte Verwandte immer häufiger überschritten und beim Fiskus lässt die anfallende Erbschaftssteuer die Kassen klingeln.

Tipp: Wenn Sie Freibeträge für Schenkungen an Ehepartner, Kinder oder Verwandte berechnen wollen, nutzen Sie unseren Schenkungssteuer-Rechner.