Stromsteuer: Rückerstattung jetzt beantragen

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die 2014 von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen profitieren möchten, müssen bis zum 31. Dezember 2014 den Nachweis zur Einführung eines Systems zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz erbringen.

Energieeffizienz
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Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Bis zu 90 Prozent der Energiesteuer- oder Stromsteuerbelastung können Unternehmen über den Spitzenausgleich rückvergütet bekommen.

System muss 60 Prozent des Gesamtbedarfs abdecken

In diesem Jahr müssen Unternehmen bei Beantragung des Spitzenausgleichs den Nachweis erbringen, dass das entsprechende System nun 60 statt bisher 25 Prozent des Gesamtenergiebedarfs abdeckt. Auch 2014 greift speziell für kleine und mittlere Betriebe beim Spitzenausgleich eine vereinfachte Regelung: Sie können ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit abschließendem Energieauditbericht wählen. Um hierfür einen Nachweis zu erhalten, müssen KMU allerdings zusätzlich zur bisher geforderten Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs erstmals eine Auf­teilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher ­dokumentieren.

Bedingungen für Spitzenausgleich werden ab 2015 verschärft

Ab dem Antragsjahr 2015 haben KMU weiterhin die Wahl zwischen einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder einem vollständigen alternativen System nach Anlage 2 der SpaEfV. Dieses muss allerdings ab 2015 auch eine Identifizierung und Bewertung der wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale beinhalten. KMU sollten zu diesem Zeitpunkt prüfen, ob sie auf ein vollumfänglich zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 umsteigen. Für große Unternehmen ist ab 2015 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, das sich auf den gesamten Energieverbrauch bezieht, verpflichtend.

Ziel der Anforderungen des Spitzenausgleichs ist es, im produzierenden Gewerbe gemeinschaftlich bis 2018 schrittweise ein Effizienzplus von 7,95 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2012 zu erreichen.

Mehr Infos auf: stromeffizienz.de/spaefv