Firmenrechtschutz Was Sie der Gang vor Gericht kostet

Wenn der Kunde seine Rechnung nicht zahlt, endet der Streit schnell vor Gericht. Das Verfahren kann für Handwerker teuer werden, im Ernstfall übernimmt die Versicherung die Kosten.

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    Für die Dachdeckermeister Michael und Christoph Herbke (li.) hat sich der Firmenrechtschutz bezahlt gemacht.
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    Streitfragen rund ums Vertragsrecht führen die Schadenliste der Rechtschutzversicherer an.
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    „Bis Streitfragen geklärt sind, summieren sich die Kosten für den Betrieb.“ Michael Herbke, selbständiger Dachdeckermeister in Berlin.
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    „Ab zehn Fahrzeugen lohnt sich Verkehrsrechtschutz für Handwerksbetriebe.“ Bert Heidekamp , Versicherungsmakler in Berlin.

Streitfälle richtig absichern

Seine Firmenrechtschutzversicherung schloss Dachdeckermeister Michael Herbke aus Berlin vor einem Jahr ab. Und es ärgert ihn bis heute, dass er so lange mit der Unterschrift für den Vertrag zögerte. Der Rechtsstreit mit einem zahlungsunwilligen Auftraggeber wäre dann anders verlaufen, ist sich der Unternehmer heute sicher. „Ich hätte gegengehalten und den Streit vor Gericht bis zum Schluss durchgezogen“, sagt Herbke. Um die Kosten für seinen Handwerksbetrieb zu reduzieren, habe er sich damals aber auf eine Mediation eingelassen.

Vor rechtlichen Auseinandersetzungen im Alltag ist kein Handwerksunternehmen sicher: Prozesse vor Arbeits- und Sozialgerichten, Klagen um Schadenersatz und Verdienstausfall, Ärger mit dem Finanzamt oder eben mit zahlungsunwilligen Auftraggebern wie bei Dachdeckermeister Herbke. Die Rechtschutzversicherung deckt auch, wenn der Streit verloren ist, die Kosten der Gegenseite ab „und ebenso die Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn es darauf ankommt“, erklärt Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Absicherung kostet für einen Elektroinstallationsbetrieb je nach Ausstattung der Police und abhängig von der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts zwischen 497 Euro und 3637 Euro (siehe Tabelle „Tarifvergleich“ Seite 53).

Wartezeit einkalkulieren

Mitten in einem Rechtsstreit nützt der Abschluss einer Police allerdings nichts mehr. „Brennende Häuser können nicht mehr versichert werden. Nur künftige Risiken sind mit einer Wartezeit von bis zu drei Monaten abgesichert“, sagt Versicherungsmakler Bert Heidekamp.

Das weiß auch Handwerksunternehmer Herbke. Doch bis vor einem Jahr gab es für ihn keinen Grund, eine Rechtsschutzpolice abzuschließen. Überwiegend Privatleute, Hausverwaltungen und Architektenbüros nehmen die Dienste des Handwerksbetriebs in Anspruch und honorieren die Qualitätsarbeit in aller Regel wie vereinbart. „Man kann nicht an alle Evantualitäten im Geschäftalltag denken“, sagt Dachdeckermeister Herbke im Rückblick. „Jahrelang ist nichts passiert. Plötzlich treten zwei oder drei Streitfälle parallel auf. Dann muss man sich einen Anwalt nehmen und erst mal die Kosten vorstrecken. Egal, ob man später Recht bekommt oder nicht.“

Streit kostet Handwerker Zeit und Geld

Ein typisches Szenario entstehe bei Handwerkern immer wieder beim Streit um den Werklohn, erklärt Anwältin Risch. Der Auftraggeber moniert die Arbeit des Estrichlegers und lehnt die Zahlung ab oder kürzt den vereinbarten Betrag. Aber in der Zwischenzeit gab es Folgearbeiten durch andere Gewerke wie Fliesenleger, Heizung und Sanitär. „Unter Umständen muss dann schnell - um den Beweis für die ordentliche Arbeit des Estrichlegers zu sichern - ein sogenanntes gerichtliches selbständiges Beweisverfahren unter Einschaltung eines Sachverständigen durch das Gericht eingeleitet werden“, so Risch. „Das sind nicht unerhebliche Kostenrisiken für den betroffenen Handwerker, die in solchen Fällen bei mehreren tausend Euro liegen können.“

Nicht jeder Handwerksbetrieb hat aus dem Stand die notwendige Liquidität für einen langen Rechtsstreit. Deshalb hält Dachdeckermeister Herbke eine Rechtsschutzversicherung für wichtig. Seinem Versicherungsvermittler hat der Unternehmer geschildert, was er braucht. Der Vertragsrechtsschutz sollte, angesichts eines immer komplexeren Baugeschehens, wo Abgrenzungen erfahrungsgemäß schwierig sind, enthalten sein. „Soll der Risikoschutz auch Werklohnforderungen umfassen, muss das immer ausdrücklich vereinbart werden. Denn in der Regel ist das vom Vertrag ausgeschlossen“, betont Versicherungsfachanwältin Risch. Es seien dann aber sehr teure Verträge. Nur wenige Gesellschaften bieten den klassischen Baustein Firmenvertragsrechtschutz inzwischen wieder an (siehe Kasten „Vertragsrechtschutz“ Seite 54).

Ein sehr wichtiger Baustein im Vertrag war für Dachdeckermeister Michael Herbke auch der Verkehrsrechtsschutz für seinen Firmenfuhrpark. Denn der Unternehmer und seine Mitarbeiter sind mit Lkws und Transportern täglich kreuz und quer in Berlin zu Reparatur- und Sanierungsarbeiten unterwegs.„Für Handwerksbetriebe ist der Verkehrsrechtschutz daher immer notwendig“, so Makler Heidekamp.

Die neue Firmenrechtschutzpolice erwies sich dann für Herbke und sein Unternehmen schnell als nützlich - nach einem Totalschaden eines Firmen-Lkw infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls. Die gegnerische Versicherung wollte wegen angeblicher Mitschuld der Dachdeckerfirma zunächst nicht zahlen. Letztlich aber bekam der Handwerksbetrieb Recht. „Ohne Rechtsschutz hätte ich die Kosten wieder auslegen müssen“, so der 52-jährige Dachdeckermeister. „Noch ein Gutachten hier, ein Gegengutachten dort. Bis die Schuldfrage geklärt ist, summieren sich die Ausgaben für den Handwerksbetrieb.“

Prüfen, was der Betrieb braucht

Über verschiedene Bausteine lässt sich die Rechtsschutzpolice für Firmen ausweiten, etwa auf den Mietrechtsschutz für Werkstatt und Büroräume. Mit zusätzlichen Bausteinen steigt aber die jährliche Prämie. „Man muss überlegen, was man für diese Sicherheit zahlen will und inwieweit es wahrscheinlich ist, dass der Schutz auch in Anspruch genommen wird“, rät Anwältin Risch. Diese Prüfung empfiehlt sie Handwerksunternehmern auch bei der Entscheidung für oder gegen Selbstbehalte.

Beim Verkehrsrechtsschutz rät Versicherungsmakler Heidekamp Handwerksbetrieben mit größerem Fuhrpark aber von Selbstbehalten ab: „Bei einem Fuhrpark von zehn oder mehr Fahrzeugen passiert immer etwas. Dann lohnt sich für Unternehmer der Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt.“ Verzichten sollten Handwerker auch nicht auf den Spezial-Strafrechtsschutz, so der Experte. Denn Rechtsbeistand in einem Strafverfahren beim Vorwurf der Körperverletzung nach einem Unfall im Straßenverkehr ist nur über diesen Baustein im Vertrag abgedeckt.

Dachdeckermeister Michael Herbke ist mit dem Abschluss seiner Firmenrechtschutzpolice vor einem Jahr vollauf zufrieden. „Für mich hat sich die Versicherung jetzt schon ausgezahlt.“ ◇

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

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