Stille Beteiligung ab 10.000 Euro

Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft präsentiert ein neues „Mikro“-Beteiligungsangebot für kleinere Betriebe. In Schleswig-Holstein gibt es bereits ein ähnliches, erfolgreiches Modell. Das Konzept könnte sich durchsetzen – und Handwerksbetrieben zu neuen Kapitalspritzen verhelfen.

Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft (BayBG) geht mit einem neuen Beteiligungsangebot für kleinere Betriebe an den Markt. Das Angebot umfasst eine stille Beteiligung bereits ab 10.000 Euro. Bis zu 100.000 Euro kann die Beteiligungssumme über das Programm betragen.

Bonität durch Beteiligung verbessern

Betriebe, die ihr Kreditlimit erreicht haben, können mit der stillen Beteiligung ihre Bonität verbessern, da diese als wirtschaftliches Eigenkapital gelten. Das Programm „Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe“  richtet sich an…

…etablierte Handwerksbetriebe aus Bayern, die seit mindestens fünf Jahren auf dem Markt sind. Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft will mit dem Angebot eine Lücke auf dem Markt für Finanzierungsangebote schließen. Das Unternehmen hat sich dabei von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein inspirieren lassen, die laut BayBG mit einem ähnlichen Angebot seit rund drei Jahren erfolgreich ist.

Ähnliches Produkt in Schleswig-Holstein

Die Schleswig-Holsteiner allerdings sehen mit ihrem Programm „Kapital für Handwerk“ eine Mindestbeteiligung von 25.000 Euro vor. Insofern versteht die BayBG ihr Produkt als „einzigartig unter den Beteiligungsgesellschaften in Deutschland“.

Gesucht werden…

…für das BayBG-Produkt vorrangig Meisterbetriebe, die nachweislich einen Jahresüberschuss erzielen. Handwerksunternehmer sollten sich zuvor mit dem Betriebsberater der Handwerkskammer zusammengesetzt haben, da die Beteiligungsgesellschaft es begrüßt, wenn dieser den Antrag unterstützt. Das Entscheidungsverfahren soll innerhalb einer Woche abgeschlossen sein. Bereits nach vier Wochen können Antragsteller laut BayBG mit dem Geld rechnen.

Handwerksunternehmer sollten anfragen

Ob sich das Konzept der „Mikro“-Beteiligungen bundesweit durchsetzt, bleibt abzuwarten. „Wir können uns vorstellen, dass auch die Beteiligungsgesellschaften in anderen Bundesländern mitziehen, wenn genug Anfragen kommen“, erklärt Josef Krumbachner von der BayBG.