Stiftung: Weitere Informationen und Urteile

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Stiftungsrecht

Wichtige Adressen für Unternehmer die Stifter werden wollen und Urteile der Finanzgerichte zum Thema Stiftung finden Sie hier.

Adressen

Allgemeine Informationen:
www.stiftungen.org
www.bundesjustizministerium.de
www.ratgeber-stiften.de

Stiftungsbehörden der Länder:
Baden-Württemberg: www.im.baden-wuerttemberg.de
Bayern: www.stiftungen.bayern.de
Berlin: www.berlin.de
Bremen: www.bremen.de
Hamburg: www.sk.hamburg.de
Hessen: www.stiftung-hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern: www.im-mv-regierung.de
Niederachsen: www.mi.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen: www.im.nrw.de
Rheinland-Pfalz: www.ism.rlp.de
Saarland: www.innen.saarland.de
Sachsen: www.smi.sachsen.de
Sachsen-Anhalt: www.mi-lsa-net.de
Schleswig-Holstein: www.im.landsh.de
Thüringen: www.buerger.thueringen.de

Urteile

Gründung: Eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, die noch in der Gründungsphase ist, ist noch kein begünstigter Empfänger nach dem Körperschaftsteuergesetz. Bis zur staatlichen Genehmigung ist daher die Vermögensübertragung an sie nicht steuerbegünstigt (Schleswig-holsteinisches Finanzgericht, 1 K 156/04).

Zustiftung: Die Zustiftung (Spende) an eine Stiftung oder Familienstiftung ist auch dann nach der (schlechtesten) Steuerklasse 3 des Schenkungsteuergesetzes steuerpflichtig, wenn der Zuwendende zugleich der einzige Begünstigte der Stiftung ist (Bundesfinanzhof, II R 22/08).

Liechtenstein-Stiftung. Die Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung unterliegt nicht der Schenkungsteuer, wenn die Stiftung im Verhältnis zum Stifter nicht frei über das Vermögen verfügen darf (Bundesfinanzhof, II R 21/05).

Gewinnausschüttung: Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind nur dann im Rahmen der Spendenhöchstbeträge des § 9 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz abziehbar, wenn die Stiftungsleistungen nicht durch das Geschäftsverhältnis überlagert werden (Finanzgericht Hamburg, 6 K 131/06).

Podcast der Volks- und Raiffeisenbanken zum Thema Stiftungen: