Steuervereinfachung: Aktuelles aus der Steuergesetzgebung

Kürzlich hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz dem Bundestag vorgelegt. Darin auch einige Punkte, die für das Handwerk interessant sind:

Arbeitszimmer-Aufwendungen sollen pauschal abgesetzt werden

Anstelle des Nachweises der Aufwendungen soll ein Pauschalbetrag von 100 € monatlich für die Nutzung eines steuerlich abzugsfähigen Arbeitszimmers geschaffen werden.

Sachbezugs-Freigrenze könnte sinken

Die Freigrenze für Sachbezüge soll von aktuell 44 € auf 20 € gesenkt werden, was insbesondere bei Handwerksbetrieben wichtig ist, die Sachbezüge wie Benzingutscheine usw. an ihre Mitarbeiter ausgeben.

Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer soll steigen

Für die Mitarbeiter im Handwerksbetrieb ist interessant, dass der Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschbetrag von aktuell 1.000 € auf 1.130 € erhöht werden soll.

Handwerkerleistung: Neuer Sockelbetrag in der Diskussion

Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll ein Sockelbetrag von 300 € eingeführt werden. Erst nach Überschreiten dieser Grenze kann man dann in den Genuss der Steuerermäßigung kommen. Ziel dieses Vorschlages ist die Verringerung von Verwaltungsaufwand, da zahlreiche Mieter oftmals nur sehr geringe Handwerkerleistungen ansetzen.