Steuerersparnisse in vierstelliger Höhe pro Jahr winken Steuerzahlern, die Vorauszahlungen auf Krankenversicherungs-beiträge leisten und so den Sonderausgabenzug auf legale Art und Weise maximieren.
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Mustervorlage Einspruch gegen Steuerbescheid allgemein(PDF, 100,61 kB)
Auf dieses „Steuer-Spar-Modell“ weist der WISO-SteuerBrief des IWW Institut für Wirtschaftspublizistik hin.
Günter Göbel, verantwortlicher Redakteur des WISO-SteuerBrief erläutert: "Der Gesetzgeber hat 2010 den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge verbessert. Werden für die Basiskranken- undPflegepflicht-versicherung mehr als die gesetzlichen Höchstbeträge aufgewendet, können die tatsächlichen Ausgaben angesetzt werden.
Das gilt aber nicht für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- undbestimmte Lebensversicherungen. Das hat zur Folge, dass letztere Zahlungen steuerlich ungenutzt verpuffen, wenn die Zahlungen für die Basiskranken- undPflegepflichtversicherung über den Höchstbeträgen liegen.
Durch die Vorauszahlung zur Basiskranken- undPflegeversicherung wird nun erreicht, dass der Sonderausgabenabzug für die KV-Beiträge in 2011 maximiert wird unddie übrigen Vorsorgeaufwendungen dadurch in den Jahren 2012 bis 2013 bis zur Ausschöpfung des Höchstbetrags von 2.800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben zum Abzug kommen. "
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