Steuertipp: Vorauszahlung auf KV-Beiträge

Steuerersparnisse in vierstelliger Höhe pro Jahr winken Steuerzahlern, die Vorauszahlungen auf Krankenversicherungs-beiträge leisten und so den Sonderausgabenzug auf legale Art und Weise maximieren.

Auf dieses „Steuer-Spar-Modell“ weist der WISO-SteuerBrief des IWW Institut für Wirtschaftspublizistik hin.

Günter Göbel, verantwortlicher Redakteur des WISO-SteuerBrief erläutert: "Der Gesetzgeber hat 2010 den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge verbessert. Werden für die Basiskranken- undPflegepflicht-versicherung mehr als die gesetzlichen Höchstbeträge aufgewendet, können die tatsächlichen Ausgaben angesetzt werden.

Das gilt aber nicht für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- undbestimmte Lebensversicherungen. Das hat zur Folge, dass letztere Zahlungen steuerlich ungenutzt verpuffen, wenn die Zahlungen für die Basiskranken- undPflegepflichtversicherung über den Höchstbeträgen liegen.

Durch die Vorauszahlung zur Basiskranken- undPflegeversicherung wird nun erreicht, dass der Sonderausgabenabzug für die KV-Beiträge in 2011 maximiert wird unddie übrigen Vorsorgeaufwendungen dadurch in den Jahren 2012 bis 2013 bis zur Ausschöpfung des Höchstbetrags von 2.800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben zum Abzug kommen. "

Mehr Steuertipps und Rechtstipps auf handwerk-magazin.de