Das rät der Steuerberater Steuertipp: Mitarbeiter-Gesundheit steuerfrei fördern

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Die Unterstützung in Gesundheits­fragen hilft dabei, Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu ­binden. Ein cleverer Schachzug in Zeiten des Fachkräftemangels.

Gesundheitsförderung für Mitarbeiter
Wenn Sie als Chef die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern, sparen Sie Steuern. - © ?????? ???????? - stock.adobe.com

Handwerksmeister Karl Bursche aus Berlin möchte seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun. Dabei dachte er vorwiegend nicht an eine Gehaltserhöhung, sondern an Unterstützungsmaßnahmen, um die Gesundheit seiner Angestellten langfristig zu erhalten. Doch welche Spielregeln müssen beachtet werden, damit die Zuwendungen auch vom Arbeitnehmer nicht versteuert werden müssen? Verunsichert über die vielen Meinungen im Kollegenkreis, wendet er sich an seinen Steuerberater.

Das sagt der Steuerberater

Zuwendungen für die Gesundheitsvorsorge im Unternehmen können bis zu 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer für diesen steuerfrei aufgewendet werden. Voraussetzung ist, dass die Leistung kein Lohnbestandteil ist, die Förderung der Gesundheit in Betrieben dient und bestimmten Anforderungen genügt. Die Abgrenzung erscheint jedoch schwierig. In einem kürzlich entschiedenen Fall des Bundesfinanzhofs (21.11.18, Az.: VI-R-10/17) wurde für Mitarbeiter eines Betriebes eine sogenannte Sensibilisierungswoche durchgeführt. In dieser Woche wurden u. a. gesundheitspräventive Maßnahmen besprochen und Antistresstrainings durchgeführt. Die Aufwendungen wurden durch den Bundesfinanzhof als steuerpflichtiger Arbeitslohn bewertet.

So vermeiden Sie die Lohnsteuerpflicht

Interessant dabei: Negativ wurde bewertet, dass die Arbeitnehmer daran freiwillig teilnehmen konnten und für die Teilnahme Überstunden bzw. Urlaubstage genommen werden mussten. Zudem war nicht erkennbar, dass diese Veranstaltung als eine Auftaktveranstaltung in ein Gesamtkonzept eingegliedert war. Eine Aufteilung der Kosten in eigenbetriebliches Interesse und privates Interesse des Arbeitnehmers war auch nicht möglich, da die Bestandteile eng ineinandergriffen. Bei der Planung eigener Gesundheitsmaßnahmen für die Belegschaft sollten also diese Punkte beachtet werden, um eine Lohnsteuerpflicht zu vermeiden.

Überlassen Sie Ihrem Team E-Bikes

Eine gute Alternative ist, den Bewegungsdrang seiner Mitarbeiter zu unterstützen. Seit dem Januar 2019 ist die Überlassung von Elektrofahrrädern steuerfrei, solange diese zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und das eBike nicht als Kraftfahrzeug einzustufen ist (motorisierte Unterstützung bei mehr als 25 km/h).

Über Reinhard Schinkel – handwerk magazin-Experte

Der Autor, Steuerberater, Wirtschaftsmediator und Fachbuchautor Reinhard Schinkel ist seit 2007 als selbstständiger Steuerberater tätig. Seit 2016 hat er sich dem offenen Kanzleiverbund HSP STEUER angeschlossen und betreibt eine Kanzlei in Berlin-Köpenick.