Steuerstundung: So wird der Antrag genehmigt

Nur wer die unvorhergesehene, außergewöhnliche und schwierige Lage seines Betriebes gut begründet, hat eine Chance auf maximal sechs Monate Steuerstundung. Worauf das Finanzamt beim Antrag genau achtet, wann es ihn genehmigt und wie viel Zinsen das den Betrieb kostet.

Steuerstundung: So wird der Antrag genehmigt

Welche Steuern?

Realistische Chancen auf Stundung bestehen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer stundet die Gemeinde.

Welche Unterlagen?

Einzureichen sind genaue Belege über den Vermögens- und Liquiditätsstatus (Ertrags- und Finanzplan) sowie ein Tilgungsplan. Das Finanzamt will wissen, welche Gegenmaßnahmen der Betrieb gegen den Liquiditätsengpass eingeleitet hat und wann die Firma ihre Steuern wieder zahlen kann.

Lediglich bei Anträgen bis 3.000 Euro und einer Stundungslaufzeit von längstens vier Monaten genügt oft eine kurze Erklärung des Betriebs, weshalb er im Moment die Steuern nicht überweisen kann.

Welche Kosten?

Mit der letzten Rate des gestundeten Betrags fallen Stundungszinsen an. Berechnet nach der Dauer des Zahlungsaufschubs mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat. Hinzu kommen Säumniszinsen von einem Prozent monatlich, falls der Betrieb den Antrag erst nach Fälligkeit der Steuern und damit zu spät eingereicht hat.