Das ändert sich Steuern und Finanzen im Jahr 2017

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Mindestlohn

Verbraucher können sich im neuen Jahr wieder auf Veränderungen im Bereich Steuern und Finanzen einstellen. Vom Mindestlohn bis zur Flexi-Rente, handwerk magazin hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

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Mindestlohn

Die deutsche Regierung eröht den Mindestlohn im neuen Jahr. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Es ist die erste Anpassung seit Einführung des bundesweiten Mindestlohnes 2015. Die Steigerung von 34 Cent orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten sind ebenfalls ausgenommen.

Garantiezins und Überschussbeteiligung bei Lebensversicherung

Deutschlands große Lebensversicherer kürzen die Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen erneut. Die Allianz Deutschland senkt die laufende Verzinsung für 2017 klassische Verträge von 3,1 Proztent auf 2,8 Prozent ab. Auch Axa und Ergo senken ihre laufende Verzinsungen, die überall aus Garantiezins und Überschüssenbeteiligung der Versicherer zusammengesetzt ist.

Das Bundesfinanzministerium senkt den Garantiezins von klassischen Lebensversicherungen ab dem 1. Januar 2017 von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Bei alten Verträgen bleibt der dort genannte Garantiezins erhalten.

Steuermodernisierungsgesetz

Ab dem kommenden Jahr gilt das neue Gesetzt zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens für Unternehmen. Durch neugeregelte Abgabefristen, die jedoch erst 2019 in Kraft treten, und der Einführung eines Risikomanagementsystems soll das Steuerverfahren für Unternehmen künftig vereinfacht werden.

Leiharbeit und Werkvertrage

Ab dem 1. Januar 2017 verlangt das Gesetz „Equal Pay” (zu deut.: gleiche Bezahlung) nach neun Monaten. Dies bedeutet, dass Leiharbeiter dann den gleichen Lohn erhalten müssen wie vergleichbare Mitarbeiter der Stammbelegschaft.

Als zweite Regelung zur Leiharbeit führt der Bund eine Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten ein. Wenn Leiharbeiter über diesen Zeitraum hinaus im Betrieb sind, müssen sie fest eingestellt werden.

Übergangregelung: Überlassungszeiten vor dem 1. Januar 2017 werden nicht berücksichtigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass laufende Einsätze von Leiharbeitnehmern nicht unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes wegen Erreichen der Höchstgrenze beendet werden müssen.

Hartz IV-Regelsätze

Im neuen Jahr steigen die Regelsätze für Hartz IV-Empfänger. Alleinstehende erhalten nun pro Monat einen Betrag von 409 Euro. Das sind fünf Euro mehr als im letzten Jahr. Paare erhalten je 368 statt 364 Euro pro Partner. Für Kinder zwischen 13 und 18 Jahren alt gibt es 311 Euro statt bisher 306 Euro. Bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren gibt es die größte Erhöhung. Sie erhalten anstelle von 270 Euro nun 291 Euro. Harzt IV-Empfänger unter 25 Jahren mit Wohnsitz bei den Eltern bekommen künftig 327 statt den bisherigen 324 Euro.

Rentenerhöhung

Auch die Renten steigen 2017 leicht an. Die Erhöhung fällt mit 2,0 Prozent fällt geringer aus als noch 2016 (4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten). Die genauen Zahlen zur Rentenerhöhung stehen allerdings erst im Frühjahr 2017 fest.

Flexi-Rente

Ab dem 1. Januar 2017 tritt das neue Gesetz zur Flexi-Rente in Kraft. Es geht dabei um einen flexiblen Übergang vom Berufsleben in die Rente. Wer nun vor dem 62. Lebensjahr in Rente geht und nebenher noch arbeiten möchte, kann Teilzeit und Teilrente besser miteinander verknüpfen. Der Übergang von Arbeitsalltag zu Ruhestand soll so fließender werden.