Steuerfreie Extras: Gesundheitsförderung macht sich bezahlt

Immer mehr Handwerksunternehmer vereinbaren mit ihren Mitarbeitern so genannte steuer- und sozialversicherungsfreie Extras statt einer Gehaltserhöhung. Besonders bei Gesundheitsleistungen zeigt sich der Fiskus aktuell großzügig.

Bei Gesundheitsleistungen zeigt sich der Fiskus aktuell großzügig. - © © Floydine - Fotolia.com

Zum Beispiel können Handwerkschefs ihren engagierten Fachkräften Erholungsbeihilfen zahlen. Der Unternehmer darf jedem Mitarbeiter dafür 156 Euro im Jahr überweisen, dessen Ehefrau 104 Euro sowie für jedes Kind 52 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen die pauschale Steuer in Höhe von 25 Prozent übernimmt. Zudem muss der Mitarbeiter einen Nachweis beibringen, dass er das Geld tatsächlich für seine Erholung eingesetzt hat.

Gesünder essen

Darüber hinaus fördert der Fiskus Gesundheitsleistungen. Jeder Chef kann seinen Mitarbeitern dafür bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Darunter fallen zum Beispiel Massagen oder Gesundheitskurse der Krankenkassen. Aktuell hat die OFD Frankfurt in einer Verfügung vom 12.05.2014 klargestellt, dass auch die Ausgabe für gesundes Kantinenessen unter diese Steuervergünstigung fällt. Welche Speisen konkret darunter fallen, bestimmen die Sozialversicherungsträger.