Bilanz 2012 Zum Jahresende Steuern sparen

Aus Berlin kommen kaum Steuererleichterungen. Erfolgreiche Handwerker verringern ihre Steuern daher selbst. handwerk magazin hat bei Steuerexperten die besten Tipps zusammengetragen.

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    Vorsprung für Handwerker: Wer bis Silvester seine Steuersparchancen nutzt, hat schon gewonnen.
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    „Viele Kleinunternehmer könnten ihre speziellen Steuervorteile noch besser nutzen.“ Andreas Müller geht mit seinen Mandanten das Sparpotenzial durch.
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    „Erinnern Sie Kunden mit dem Hinweis auf den Bonus auch daran, die Rechnung zu bezahlen.“ Thilo Söhngen denkt für Handwerker über den Steuereffekt hinaus.
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    „Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter dieses Jahr durch steuer- und sozialabgabenfreie Extras.“ Bernhard Arlt weiß, dass dies oft mehr ankommt als mehr Lohn.
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    Mit einigen geldwerten Vorteilen kann der Chef seine Mitarbeiter steuerfrei unterstützen.
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    Autor: Harald Klein

Steuerendspurt zum Jahresende

D ie meisten der rund eine Million Handwerksbetriebe können 2012 als erfolgreiches Jahr verbuchen. Der bereits im Frühjahr von Creditreform vorhergesagte Boom ist in vielen Branchen eingetreten. Das bedeutet für die Unternehmer gute Gewinne, aber auch höhere Steuern. Für 2012 rechnen Bund, Länder und Gemeinden in der neuesten Steuerschätzung mit der Rekordsumme von über 600 Milliarden Euro.

Doch von diesem Geld will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in seltener Eintracht mit seinen Länderkollegen möglichst nichts an die Wirtschaft abgeben. „Mit den Mehreinnahmen können wir die Nettokrediteinnahmen absenken, jetzt heißt es Kurs halten“, so Schäuble.

Also müssen sich Handwerkschefs selbst um ihre Steuersenkung kümmern. „Jetzt im Dezember ist es höchste Zeit, alle Maßnahmen zu besprechen und einzuleiten, die den steuerpflichtigen Gewinn verringern helfen“, so Andreas Müller, vereidigter Buchprüfer in München. Dabei profitieren vor allem kleinere Betriebe von Steuervorteilen durch Investitionen. „Die Betriebe investieren auch weiterhin in Ausrüstung, Maschinen und Fahrzeuge“, so der Konjunkturbericht des Zent-ralverbands des Deutschen Handwerks. Mit den folgenden Tipps, den Rechenbeispielen und dem Rat der Experten können Unternehmer nun selbst ihren Steuerendspurt einleiten. ◇

harald.klein@handwerk-magazin.de

Investitionsabzugsbetrag

40 Prozent abziehen

Ob beim Transporter, Dienstwagen, bei Maschinen oder neuen Büromöbeln - bereits für geplante Investitionen kann der Betrieb 40 Prozent wie eine Betriebsausgabe, insgesamt bis zu 200000 Euro, vom Gewinn abziehen. Das Betriebsvermögen darf maximal 235000 Euro betragen, bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern sind 100000 Euro Gewinn die Obergrenze. Beispiel:

3 Fahrzeuge 90000 Euro

1 Maschine 80000 Euro

Summe170000 Euro

absetzbar (40%) 68000 Euro

Steuerersparnis (40%)27200 Euro

Tipp Experte Müller: „Dem Finanzamt genügt eine Liste der geplanten Anschaffungen mit Preis.“

Abschreibung

Schnell absetzen

Zwar gibt es die degressive Abschreibung (AfA) bis 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge, nur noch für Anschaffungen bis Ende 2010. Doch bei vielen läuft sie noch. Sobald die Sätze der linearen (gleichmäßigen) Abschreibung höher sind, wechselt der Betrieb zu dieser Methode (siehe AfA-Rechner unter Online exklusiv, Seite 16). Beispiel mit acht Jahren Nutzungsdauer:

Kauf Maschine 2010 50000 Euro

degressive AfA 2012 (s. Rechner) 9180 Euro

Steuerersparnis (40%)3670 Euro

Tipp Experte Müller: „Zwar können Sie die degressive Abschreibung für neue Anschaffungen nicht mehr nutzen, doch die Sonderabschreibung entlastet kleine Betriebe dennoch.“ Details gleich hier im nächsten Steuertipp.

Sonderabschreibung

20 Prozent extra

Zur regulären Abschreibung bekommen Betriebe bis 235000 Euro Betriebsvermögen oder 100000 Euro Gewinn noch einen Extrabonus vom Finanzamt: Sie können auf bewegliche Wirtschaftsgüter 20 Prozent Sonderabschreibung absetzen. Ein Beispiel:

Kauf 2 Kombis 50000 Euro

lineare Abschreibung (6 Jahre) 8333 Euro

Sonderabschreibung (20%) 10000 Euro

Summe18333 Euro

Steuerersparnis (40%)7333 Euro

Tipp Experte Müller: „Wenn Ihr Betrieb den Investitionsabzugsbetrag genutzt hat, müssen Sie diesen vor der Sonderabschreibung und der regulären AfA vom Kaufpreis abziehen, damit die Steuerersparnis voll erhalten bleibt.“

Kleininvestitionen

Flexibel kaufen

Auch der Kauf sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter senkt die Steuerlast. Hier gibt es zwei Varianten: Bis 410 Euro netto können Firmen den Kauf sofort als Betriebsausgabe absetzen oder regulär abschreiben. Bis zum Nettopreis von je 1000 Euro darf die Firma die Wirtschaftsgüter alternativ in einen Sammelposten buchen und diesen fünf Jahre lang mit je 20 Prozent abschreiben. Die Musterrechnung:

5 Bohrer je 150 Euro, sofort absetzen 750 Euro

2 Bürosessel je 500 Euro abschreiben 1000 Euro

4 Schränke je 600 Euro abschreiben 2400 Euro

Sammelposten 20% aus 3400 Euro680 Euro

Summe 750 Euro + 680 Euro1430 Euro

Steuerersparnis (40%)572 Euro

Tipp Experte Müller: „Warten Sie nicht ab, bis Werkzeuge defekt sind. Gehen Sie jetzt mit einer Liste durch Ihren Betrieb und erstellen die Kaufliste mit den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Sie schon jetzt austauschen wollen.“

Firmenwagen

Kaufen oder leasen

Bei voraussichtlich gutem Gewinn 2012 sollten Betriebe dieses Jahr neue Fahrzeuge kaufen. Alternativ bietet sich Leasing an. Wirkung: Beim Kauf eines Pkw oder Kombis mit sechs Jahren Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle schmälern jährlich 16,66 Prozent des Kaufpreises den zu versteuernden Gewinn. Für kleine Betriebe kommen 20 Prozent Sonderabschreibung hinzu. Beim Leasing ist der Effekt gestreckt: Hier sind die Leasingraten sofort absetzbar, dafür kann der Betrieb keine Abschreibung nutzen, schont aber seine Liquidität. Eine Musterrechnung für den Kauf :

Kauf Chefwagen 60000 Euro

Abschreibung (16,66%) 9996 Euro

SonderAfA 12000 Euro

Summe21996 Euro

Steuerersparnis (40%)8798 Euro

Tipp Experte Müller: „Fragen Sie Ihren Steuerberater bereits, bevor Sie einen Kauf- oder Leasingvertrag beim Händler unterschreiben, er kann die günstigste Variante für Sie berechnen.“

Gebäude

Renovierung absetzen

Ob Bau oder Kauf - der Betrieb kann grundsätzlich alle Aufwendungen absetzen. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind gleichgestellt und bedeuten konkret: Zwei Prozent Abschreibung auf den Anteil des Gebäudes am Kaufpreis jährlich, bei Immobilien mit Baujahr bis 1924 sind es 2,5 Prozent. Sofort wirksam ist die Renovierung eines Gebäudes: neue Fenster, frischer Anstrich, moderne Heizung, alles was die Nutzungsqualität der Firmenimmobilie verbessert, keinen An- oder Ausbau des Hauses darstellt, verringert die Steuerlast. Die Musterrechnung:

Kaufpreisanteil Gebäude 700000 Euro

Abschreibung (2%) 14000 Euro

Vollwärmeschutz 12000 Euro

Summe26000 Euro

Steuerersparnis (40%)10400 Euro

Tipp Experte Müller: „Verteilen Sie größere Renovierungen auf mehrere Jahre, damit der Fiskus diese nicht nachträglich zum Herstellungsaufwand rechnet, den Sie nur abschreiben können.“

Bewirtung

Firmengäste einladen

Der Betrieb kann Bewirtungskosten zu 70 Prozent absetzen, die Umsatzsteuer darauf voll. Jetzt zum Jahresende sollten die Belege noch einmal geprüft werden. Maschinengeschriebene Rechnung mit Einzelposten, Angabe eines geschäftlichen Anlasses, Name der anwesenden Gäste, Ort und Tag der Bewirtung gehören dazu. Ein Beispiel mit 5000 Euro Rechnungen netto:

Bewirtung 5000 Euro (70%)3500 Euro

Steuerersparnis (40%)1400 Euro

Umsatzsteuer (19% auf 5000 Euro) 950 Euro

Steuerersparnis insgesamt2350 Euro

Tipp Steuerberater Söhngen: „Nennen Sie einen möglichst konkreten Bewirtungsanlass, nicht nur Besprechung mit Kunde XY.“

Firmenfeier

Ausgaben trennen

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (Az. GrS 1/06) erkennt das Finanzamt betrieblich und privat gemischte Aufwendungen anteilig als Betriebsausgaben an, wenn der Firmenanteil mindestens zehn Prozent beträgt. Beispiel eines Firmenjubiläums mit 80 Kunden und 20 Privatgästen, 5000 Euro Kosten inklusive 4000 Euro für die Bewirtung:

Bewirtung gesamt 4000 Euro

für Firmengäste 3200 (70%) 2240 Euro

Firmengäste Rahmenkosten 800 Euro

Betriebsausgaben 3040 Euro

Steuerersparnis (40%) 1216 Euro

Umsatzsteuer (19 % aus 4000 Euro) 760 Euro

Steuerersparnis insgesamt 1976 Euro

Tipp Steuerberater Söhngen: „Notieren Sie bei den Firmengästen Name, Funktion und Firma.“

Steuerbonus

Bei Kunden werben

Auf Handwerksarbeiten können Privatkunden 20 Prozent des Bruttobetrags, maximal 1200 Euro im Jahr, direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Wichtig ist, dass in der Rechnung Arbeitszeit samt Fahrtkosten einerseits und Material (nicht absetzbar) getrennt ausgewiesen sind. Die Musterrechnung:

Streichen Wohnung 1200 Euro

Parkett legen 1000 Euro

Kaminkehrer 100 Euro

Summe2300 Euro

Steuerbonus (20%)460 Euro

Tipp Steuerberater Söhngen: „Werben Sie bei Ihren Kunden dafür, den Steuerbonus bis zu einer Rechnungssumme von 6000 Euro und 1200 Euro Bonus noch dieses Jahr auszuschöpfen.“

Fortbildung

Kurse angeben

Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten etwa für Kurse, soweit die Teilnahme betrieblich veranlasst war. Beruflich und privat gemischte Aufwendungen dürfen aufgeteilt abgesetzt werden.

Die Musterrechnung:

Schweißkurs 350 Euro

Computerkurs 100 Euro

Englischkurs mit Studienreise 800 Euro

Summe1250 Euro

Steuerersparnis (40%)500 Euro

Tipp Steuerberater Söhngen: „Bei Studienreisen prüft das Finanzamt den Privatanteil genau.“

Betriebsnachfolge

Firma übergeben

Handwerker können die Nachfolge steuergünstig einfädeln: Sohn oder Tochter etwa bekommen die Firma zu 85 Prozent steuerfrei übertragen. Zudem gibt es noch den persönlichen Freibetrag. Bedingung: fünf Jahre Betrieb fortführen und maximal 150000 Euro entnehmen. Ein Beispiel:

Betriebsvermögen 2500000 Euro

steuerfrei 85% 2125000 Euro

steuerpflichtig 375000 Euro

Abzugsbetrag 37500 Euro

Summe steuerpflichtig337500 Euro

persönlicher Freibetrag 400000 Euro

Schenkungsteuer0 Euro

Tipp Steuerberater Söhngen: „Verkauft der Senior ab 55 Jahre den Betrieb, profitiert er bei der Einkommensteuer von bis zu 45000 Euro Freibetrag und weiteren Steuervorteilen.“

Fahrtkosten

Zuschuss zahlen

Der Chef kann seine Mitarbeiter mit einem Fahrtkostenzuschuss für den Weg zum Betrieb in Höhe der Entfernungspauschale von 30 Cent je einfachem Kilometer motivieren. Die Zuwendung bleibt sozialversicherungsfrei, wenn der Unternehmer sie pauschal mit 15 Prozent lohnversteuert. Alternativ freuen sich die Mitarbeiter über Benzingutscheine. Die Musterrechnung für eine Entfernung Wohnung – Betrieb von 30 Kilometer:

30 Kilometer x 0,30 Euro 9 Euro/Tag

Lohnsteuer 15% pauschal 1,35 Euro

Kosten Betrieb 10,35 Euro

x 20 Arbeitstage 207 Euro/Monat

Nettovorteil Mitarbeiter180 Euro/Monat*

Tipp Steuerberater Arlt: „Beim Benzingutschein ist es wichtig, dass dieser nur als Sachleistung genutzt werden kann. Bis zur Grenze von 44 Euro im Monat, und keinen Cent darüber, fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Dabei ist es egal, ob auf dem Gutschein ein fester Geldbetrag oder eine Literangabe für Super oder Diesel steht.“

Dienstreise

Höchstsätze gewähren

Chefs können ihren Mitarbeitern diese Spesensätze für Verpflegung steuerfrei gewähren: 8 bis unter 14 Stunden Abwesenheit 6 Euro, 14 bis unter 24 Stunden Abwesenheit 12 Euro und 24 Stunden Abwesenheit 24 Euro. Musterrechnung:

Abwesenheit zwölf Stunden 6 Euro

Privatwagen 100 km x 0,30 Euro 30 Euro

Nettovorteil Mitarbeiter36 Euro

Tipp Steuerberater Arlt: „Für Übernachtungen können Sie die tatsächlichen Kosten erstatten, wenn der Betrieb als Adressat genannt ist. Übernachtet der Mitarbeiter privat, kann er pauschal mit 20 Euro pro Nacht abrechnen.“

Weihnachtsfeier

Gemeinsam freuen

Wer seine Mitarbeiter zu Weihnachten einladen will, kann 110 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Arbeitnehmer einplanen. Sobald es teurer wird, ist die Veranstaltung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Speisen, Getränke, Übernachtungs- und Fahrtkosten, Eintrittskarten oder Geschenke dürfen übernommen werden. Das Programm muss sich im üblichen Rahmen halten. Die Musterrechnung:

Kosten Weihnachtsfeier brutto 1000 Euro

97 Mitarbeiter Kosten je 103 Euro

Nettovorteil Mitarbeiter max. 110 Euro

Tipp Steuerberater Arlt: „Wenn Angehörige mit eingeladen werden, bleibt es dennoch bei 110 Euro pro teilnehmendem Mitarbeiter. Deshalb sollten Sie einen Puffer mit einkalkulieren, falls nicht das ganze Team teilnehmen will.“

Kindergartenzuschuss

Eltern unterstützen

Die Gebühren für den Kindergarten oder die Tagesmutter kann der Betrieb steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen, solange der Nachwuchs nicht in die Schule geht. Gehaltsumwandlungen sind aber nicht begünstigt. Der Mustervergleich zwischen einer Gehaltserhöhung mit dem Kindergartenzuschuss:

Gehaltserhöhung 400 Euro

Steuern und Sozialabgaben 168 Euro

Nettovorteil Mitarbeiter232 Euro

Kindergartenzuschuss 400 Euro

Nettovorteil Mitarbeiter400 Euro

Tipp Steuerberater Arlt: „Clevere Unternehmer vereinbaren mit den Mitarbeitern eine entsprechende Vereinbarung für einen Zuschuss. Davon profitieren Eltern dann mehr als von einer kräftigen Gehaltserhöhung im nächsten Jahr.“

Geschenke

Kleines Lob

Zu Weihnachten darf der Unternehmer seinen Mitarbeitern auch ein kleines Geschenk machen. Falls dafür nicht mehr als 40 Euro inklusive Umsatzsteuer anfallen, bleibt das Präsent steuer- und sozialabgabenfrei. Kein Geld geben, weil dies der Betriebsprüfer als Lohn betrachtet. Beispiel:

Geschenk brutto 40 Euro

Nettovorteil Mitarbeiter40 Euro

Tipp Steuerberater Arlt: „Selbst wenn der Mitarbeiter zum Beispiel in diesem Jahr schon eine kleine Gabe zur Hochzeit, Geburt des Kindes oder zum runden Geburtstag bekommen hat, kann er zu Weihnachten beschenkt werden. Denn eine Höchstgrenze pro Jahr gibt es nicht.“