Handwerkerrechnung absetzen: Steuerbonus ist in Gefahr

Ende August empfiehlt ein Forschungsbericht, ob der Steuerbonus auf Handwerksleistungen fortgeführt werden soll. Ein Vorabbericht der Gutachter lässt alle Varianten offen.

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    Die Mindereinnahmen durch den Bonus auf Handwerksleistungen sind stark gestiegen.
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    „Wenn der Bonus tatsächlich verändert wird, halte ich das für kontraproduktiv.“ Joachim Wohlfeil, Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe.

Steuerbonus in Gefahr

Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen steht in Berlin auf dem Prüfstand. Beauftragt vom Bundesfinanzministerium untersucht die Unternehmensberatung Ernst & Young, ob Privatkunden weiterhin 20 Prozent der Handwerkerrechnung von der Einkommensteuer absetzen dürfen. Bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt lässt das Gesetz zu (Praxistipps Seite 55). In der Summe ein großer Wirtschaftsfaktor: Rund sechs Millionen Kunden, über 22 Prozent der privaten Auftraggeber, sparen 840 Millionen Euro Steuer, ein Umsatz von 4,2 Milliarden Euro für die Betriebe.

Je nach Ausgang des Prüfverfahrens und den politischen Folgen könnte der Steuerbonus beibehalten werden, geringer ausfallen, im Extremfall sogar ganz entfallen. Die Eckpunkte eines Vorabberichts von Ernst&Young am 12. Juni im Bundesfinanzministerium liegen handwerk magazin vor. „Wenn der Steuerbonus tatsächlich verändert wird, halte ich das für kontraproduktiv“, so Joachim Wohlfeil, Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe. „Verbraucher und Kunden müssen sich auf Regelungen verlassen können.“ Die Betriebe sollten bei ihren Kunden jetzt verstärkt mit dem Bonus werben.

Mitnahmeeffekt kritisiert

Hauptkritikpunkt am Steuerbonus ist der Mitnahmeeffekt. So setzen 50 Prozent der Haushalte Kaminkehrerleistungen und Wartungsarbeiten ab, die sie auch ohne den Steueranreiz beauftragt hätten, berichtet Ernst&Young, 24 Prozent haben den Vorteil sogar nur dafür genutzt. „Doch das Argument, sie würden Ausgaben einreichen, zu denen sie ohnehin verpflichtet sind, zählt bald nicht mehr“, sagt Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin. „Denn 2013 fällt die jährliche Pflicht, den Kaminkehrer zu beauftragen weg, der Anreiz Steuerbonus wird dann erst richtig wichtig für unsere Branche.“

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vielzahl der Kleinbeträge in den Rechnungen, die Kunden einreichen. Die größte Gruppe an Förderfällen, so die Gutachter im Vorabbericht beim Bundesfinanzministerium, legt dem Fiskus Rechnungen mit einem Arbeitsanteil von bis zu 40 Euro vor.

Länder fordern 300 Euro Sockelbetrag

Die Kombination aus Mitnahmeeffekt und Kleinbeträgen hat Anfang Juni die Länderfinanzminister auf den Plan gerufen. Sie fordern in einem elf Punkte umfassenden Papier, den Steuerbonus nur noch für Handwerksarbeiten über 300 Euro zu gewähren. 85 Prozent der Förderfälle liegen in diesem Rahmen und würden wegfallen, wenn die Politik diese Forderung umsetzt. „Der Vorschlag springt deutlich zu kurz“, kritisiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin.“ Auch Joachim Wohlfeil fordert, „diesen Vorschlag noch einmal zu überdenken, auch weil die Schwarzarbeit wieder zunehmen könnte, wenn Handwerkerrechnungen erst ab dem Sockelbetrag abgesetzt werden könnten“.

Ab 21. September nach der parlamentarischen Sommerpause wollen die Länder ihre Reformidee im Bundesrat einbringen. „Die Gefahr, dass diese umgesetzt wird, ist jedoch gering“, so Matthias Lefarth, vom ZDH. Er hält jedoch eine größere Reform der haushaltsnahen Dienstleistungen für möglich. Doch mit deren Entwurf wäre erst Ende dieses Jahres zu rechnen und damit in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Denn 2013 ist Bundestagswahl, einschneidende Gesetzesänderungen sind dann nicht mehr zu erwarten.