Steuerberater-Check: Sparringspartner erster Wahl

Viele Firmenchefs verlassen sich bei wichtigen ­betrieblichen Entscheidungen auf die Einschätzung ihres Steuerberaters. Worauf es bei der Auswahl des Experten ankommt.

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    Handwerksunternehmer sollten dem Steuerberater kritische Fragen zu seinem Branchenwissen stellen.
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    Viele Unternehmer treten bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Kontakt mit ihrem Steuerberater.
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    „Die Chemie und das Bauchgefühl sollten auf Seiten des Unternehmers und des Beraters stimmen.“ Thomas Becker, ­Steuerberater und ­Partner der Kanzlei DHPG in Bornheim bei Bonn.

Sparringpartner erster Wahl

Das Bild sieht richtig gut aus: 91 Prozent der Handwerksunternehmer zeigen sich mit ihrem Steuerberater zufrieden oder sogar sehr zufrieden – so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsinstituts IRES in Kooperation mit der Datev eG. Die Firmenchefs geben den Experten durchweg gute Noten – egal, ob der Berater nur die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss erledigt oder darüber hinaus betriebswirtschaftliche Beratung bietet.

Der Steuerberater als Allroundgenie: So positiv sich das Bild darstellt, so wichtig ist es für Unternehmer dennoch, dessen Leistungen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. So sehen nur 34 Prozent eine Stärke ihres Beraters in seiner Kompetenz, 13 Prozent in umfassendem Wissen. Es bestehen also doch Defizite. Um die richtige Wahl zu treffen, orientieren sich Handwerksunternehmer am besten an den folgenden aufgeführten Kriterien.

Die Honorarfrage vorab klären

Die Vergütung: Als Grundlage für das Salär dient die Gebührenordnung für Steuerberater. Sie zeigt für jede Tätigkeit je nach Schwierigkeitsgrad eine bestimmte Bandbreite an. Die Höchstgebühr wird aber nur ganz selten in Betracht kommen. Bei Angelegenheiten von durchschnittlichem Umfang und Schwierigkeitsgrad ist regelmäßig die sogenannte Mittelgebühr angebracht. Grundsätzlich gilt: „Beim Honorar können Unternehmer verhandeln“, sagt Alexander Kutsch, Rechtsanwalt und Niederlassungsleiter der Kanzlei Rödl & Partner in Stuttgart. Möglich ist es zum Beispiel, zum Jahresanfang eine Pauschale zu vereinbaren, mit der alles abgegolten ist. Diese überweisen die Unternehmer monatlich. Abrechnung nach Pauschale oder nach Stundensätzen: Das ist alles individuell zu vereinbaren. Im Schnitt liegen die Stundensätze bei 185 Euro plus Umsatzsteuer, in der Spitze bei über 300 Euro.

Branchenwissen: Der günstigste Experte muss konkret für das Unternehmen – allerdings nicht der Beste – sein. „Der Steuerberater sollte in jedem Fall über tiefgehende Branchenkenntnisse verfügen, um das Zahlenwerk des Unternehmens richtig einschätzen zu können“, empfiehlt Thomas Becker, Partner der Kanzlei DHPG in Bornheim bei Bonn.

Berater hat Frühwarnfunktion

Besonders wichtig wird das, falls der Unternehmer den Steuerprofi mit einer betriebswirtschaftlichen Beratung beauftragt. So verfahren 36 Prozent der Unternehmen, 31 Prozent suchen Unterstützung speziell beim Controlling. Immerhin 26 Prozent beziehen den Profi beim Kontakt mit der Bank mit ein (siehe Grafik). Wer seinen Steuerberater als Sparringspartner engagiert, kann erwarten, dass er frühzeitig auf eine Schieflage des Unternehmens hinweist und Tipps für eine strategische Neuausrichtung gibt. Auch sollte der Berater über ein interdisziplinäres Netzwerk verfügen. Einzelkämpfer kooperieren am besten mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder spezialisierten Unternehmensberatern. Alternativ kann es sich anbieten, eine mittelständische Kanzlei mit mehreren Partnern zu wählen. „Dort arbeiten Experten unterschiedlicher Tätigkeitsschwerpunkte unter einem Dach, die sich in Zweifelsfragen jederzeit mit erfahrenen Kollegen mit anderer Spezialisierung austauschen können“, sagt Becker. Das mindert die Risiken für Beratungsfehler (siehe auch „Die Pflichten der Berater“).

Ob Einzelkämpfer oder Partnerschaft: „Die Chemie und das Bauchgefühl sollten auf beiden Seiten stimmen“, so Becker. Das ist Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.