Stellenanzeige: Vorsicht bei Suche nach Berufseinsteigern

Ein Stellenbewerber kann bei Diskriminierung wegen des Geschlechts, ethnischer Herkunft oder des Alters bis zu drei Monatsgehälter Entschädigung verlangen, selbst wenn er keine Chance auf Einstellung hatte.

Derzeit haben die Ausbildungsbörsen noch 27.000 freie Stellen im Angebot. - © © Trueffelpix - Fotolia.com

Ein Unternehmen hatte per Anzeige einen Mitarbeiter gesucht. Er sollte „Berufseinsteiger“ sein oder über ein bis zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Auf die Stelle bewarb sich ein 60-jähriger Interessent. Er bekam den Job nicht. Daraufhin verklagte er den Arbeitgeber wegen Altersdiskriminierung auf Entschädigung.

Dazu das Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Die Anzeige schlösse potenzielle Bewerber wegen des Alters aus. Da dürfe wohl von Diskriminierung  ausgegangen werden. Der Bewerber bekam trotzdem nichts, weil das Gericht ihm wegen seiner bisherigen beruflichen Orientierung nicht glaubte, dass er die Stelle tatsächlich gewollt hätte: Das heißt, kein Geld ohne ernstgemeinte Bewerbung (13 Sa 1198/13).

Hinweis Entschädigungsjäger lieben Stellenanzeigen und Ausschreibungen auf der Website. Im Zweifel sollte der Handwerksunternehmer die Anzeige von den Juristen der Handwerkskammer oder Innung prüfen lassen.