Fördermittel Startkapital für Gründer

Beim Schritt in die Selbständigkeit müssen Gründer aus dem Handwerk viel Überzeugungsarbeit leisten. Förderprogramme helfen Jungunternehmern, die Hausbanken für ihr Projekt ins Boot zu holen.

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    Friseurmeisterin Susan MatzFür ihren Schritt in die Selbständigkeit brauchte Susan Matz einen zuverlässigen Finanzierungspartner: Über die Genossenschaftsbank und den KfW-Gründerkredit konnte sie ihren Plan in die Tat umsetzen.
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    © Chart: handwerk magazin/Klaus Niesen
    Wem Handwerker vertrauenHandwerksbetriebe nutzen Fördermittel und öffentliche Geldtöpfe. In erster Linie setzen die Betriebe auf die KfW und Bürgschaftsbanken.
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    Die Förderung von Existenzgründern und Nachfolgern unterstützte die KfW im vergangenen Jahr mit 900 Millionen Euro.
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    Ein Gründercoach berät junge Handwerker vor dem Schritt in die Selbständigkeit.
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    Heizungsbauer Kai Werner aus Hamburg hat seinen Kredit über die Bürgschaftsbank abgesichert.
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    „Fördermittel geben jungen Gründern beim Start deutlich mehr Sicherheit.“Christine Deibert, Geschäftsführerin von Deibert + Partner in München.
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    Autorin: Cornelia Hefer

Startkapital für Gründer

Die Zeit war knapp und Susan Matz aus Nürnberg musste sich schnell entscheiden. Für ihren Schritt in die Selbständigkeit brauchte sie einen zuverlässigen Finanzierungspartner, der dabei mitspielte. Die 28-jährige Friseurmeisterin wollte nach ihrer Elternzeit als selbständige Unternehmerin einsteigen. Von einem Kollegen konnte sie den Salon und das Inventar übernehmen. Dafür benötigte die Gründerin 10000 Euro. „Ich habe konservativ geplant. Das Geld brauchte ich, um den Laden aufzupeppen und für das Gehalt einer Mitarbeiterin, die ich übernommen habe“, sagt die Jungunternehmerin im Rückblick.

In vier Wochen zum Startgeld

Nur vier Wochen hatte sie Zeit, um ihre Pläne in die Tat umzusetzen. Ihr Konzept, „den Kunden gutes Handwerk anzubieten“, und ihren Finanzplan für die Selbständigkeit stellte Susan Matz bei den regionalen Handwerksfinanzierern vor: der Sparkasse und der Volks- und Raiffeisenbank. „Die Sparkasse hat wirklich alles angefordert, was denkbar ist, und sich dann vier Wochen Zeit gelassen, um mir eine Absage zu erteilen - ohne weitere Begründung“, berichtet die Unternehmerin. Anders lief es dagegen bei der Genossenschaftsbank. „Ich habe eine Selbstauskunft abgegeben, der Berater hat meine Sicherheiten abgefragt und mir dann das KfW-Startgeld vorgeschlagen“, so Matz. Jetzt stimmen für sie auch die Konditionen: günstige Zinsen sowie ein Sondertilgungsrecht. „Wenn der Laden gut läuft, kann ich den Kredit jederzeit ablösen“, freut sich die Unternehmerin.

Bei den Banken haben Existenzgründer aus demHandwerk oft einen schwerenStand, wenn es um die notwendige Finanzierung für den Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit geht. Der Hauptgrund: Existenzgründer können den Kreditinstituten oft nur wenig Sicherheiten bieten. Staatliche und regionale Förderprogramme helfen angehenden Unternehmern bei der Finanzierung des ersten Betriebs. Denn die Förderinstitute sichern das Risiko für die Hausbank ab und erleichtern jungen Handwerkern wie Susan Matz so den Zugang zum notwendigen Startkredit. Als Klassiker der Gründungsfinanzierung gilt der KfW-Gründerkredit, früher Startgeld, wie ihn die Nürnberger Volks- und Raiffeisenbank auch Susan Matz empfohlen hat (siehe Tabelle unten). Mit einemFinanzierungshöchstbetrag von 100000 Euro, davon bis zu 30000 Euro für Betriebsmittel, kann der Gründerkredit den finanziellen Anfangsbedarf vieler Junghandwerker decken. Die KfW übernimmt dabei 80 Prozent des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank und erleichtert dem Kreditinstitut somit die Kreditzusage.

Mehr Planungssicherheit

Die Vorteile der Förderprogramme für junge Handwerker zählt Finanzierungsberaterin Christine Deibert aus München auf: „Wenn Gründer Fördermittel nutzen, können sie mit attraktiven Zinsen bei langen Laufzeiten kalkulieren. Das bringt gerade für den Start Planungssicherheit.“

Auf Planungssicherheit können sich junge Handwerker dagegen beim Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr verlassen.

Bei diesemFörderinstrument für arbeitslose Gründungswillige legte die Bundesregierung eine Vollbremsung hin und kürzte die Mittel von 1,8 Milliarden Euro im Vorjahr auf eine Milliarde Euro im laufenden Jahr. Die Folge: Die Zahl der Arbeitslosen, die sich mithilfe des Gründungszuschusses selbständig machen konnte, ist im Februar 2012 um 82 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zurückgegangen. Denn die Berater der Arbeitsagentur müssen aufgrund der Kürzungen die Bewerber stärker auf ihre „persönliche Eignung“ überprüfen. Auch Formfehler in den Anträgen auf Gründungszuschuss dürfen die Berater nicht mehr dulden. Häufig reagieren sie dann gleich mit Ablehnung des Antrags (siehe Kasten rechts).

Mit guter Vorbereitung punkten

Geld erhalten laut Gründungsexperten daher nur noch Gründer, die sich nicht verunsichern lassen. Die neue Situation erfordere, dass sich die Interessenten besser auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vorbereiten: Reichte es bisher, erst nach dem Schreiben des Businessplans einen Gründungsberater aufzusuchen, sollten Gründer heute möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur kompetenten und kostenlosen Rat zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der Innung einholen.

Bereits beim ersten Termin mit der Behörde würden wichtige Weichenstellungen vorgenommen. „Wer gegenüber der Agentur richtig argumentiert und einen gut vorbereiteten und komplett fehlerfreien Antrag stellt, hat nach wie vor sehr gute Chancen auf die Förderung. Wer sich hingegen abschrecken lässt und sich ohne Antrag auf Gründungszuschuss selbständig macht, hat den Anspruch auf Förderung ein für alle Mal verloren“, warnt Andreas Lutz vom Beratungsportal gruendungszuschuss.de.

Auf eine gute Beratung im Vorfeld setzte Kai Werner aus Hamburg. Endlich der Chef sein und einen eigenen Betrieb führen. Davon hat der Existenzgründer schon seit seiner Gesellenzeit geträumt. Im vergangenen Jahr setzte er seine Pläne in die Tat um und machte sich im März mit seinem eigenen Sanitär- und Heizungsbauunternehmen in Hamburg selbständig.

Vorab hat sich der Gründer beim Betriebsberater seiner Innung informiert. Der Berater empfahl eine Starthilfe über die Bürgschaftsbank Hamburg. Die Hausbank stimmte dieser Empfehlung sofort zu. „Ohne die Bürgschaftsbank wäre es für mich schwer gewesen, die Zustimmung für eine Finanzierung zu bekommen“, sagt Werner.

Förderinstitute schultern Risiko

„Gründer, die Sicherheiten für die Finanzierung benötigen, sollten sich immer an die regionale Bürgschaftsbank wenden und nicht Familienmitglieder als Bürgen einsetzen“, sagt Franz Falk, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer zu Stuttgart. Bürgschaftsbanken sind keine gewinnorientierten Kreditinstitute wie die Privatbanken, sondern eine Selbsthilfeorganisation des Mittelstands (siehe Kasten rechts).

Getragen werden die Institute von den Handwerkskammern, Innungen, Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen. Sie schultern mittels Ausfallbürgschaften gegenüber den Hausbanken das Risiko des Kreditnehmers, wenn er zum Beispiel über zu wenig Sicherheiten für ein Darlehen verfügt. Voraussetzung für eine sogenannte Ausfallbürgschaft ist eine schlüssige Geschäftsidee. „Wichtig ist zudem, dass der Gründer in seinem Gewerk eine gute, möglichst abgeschlossene Ausbildung mitbringt. Im Handwerk ist das am besten der Meister“, sagt Finanzierungsexpertin Deibert. Beim Bankgespräch sollten Gründer darauf achten, einen guten Eindruck zu hinterlassen. „Selbstbewusstes Auftreten und eine gute Vorbereitung sind heutzutage ein Muss. Junge Handwerker müssen Fragen nach ihremProjekt schlüssig beantworten können“, sagt Falk von der Kammer Stuttgart. Zu einer guten Vorbereitung gehört für Jungunternehmer der Businessplan. Hier erklären Gründer die Chancen und Risiken ihres Projekts, stellen Lösungen vor und zeigen der Bank die Perspektiven ihres Unternehmens auf. Für die Bank ist der Businessplan eine wichtige Grundlage, wenn es um die endgültige Kreditentscheidung geht. „Der Gründer beschreibt, wo er mit seiner Geschäftsidee hinmöchte. Das fällt nicht jedem Handwerker leicht, daher empfehlen wir die Beratung durch einen Experten“, rät Stefan Papirow vom Verband der Deutschen Bürgschaftsbanken (siehe Interview).

Kompetenz von Beratern nutzen

Kostenlose Unterstützung bieten Gründern auch die Betriebsberater der Handwerkskammern oder Inunngen sowie gegen Honorar externe Berater. „Junge Unternehmer sollten sich selbst mit ihrem Businessplan beschäftigen. Für die finanziellen Aspekte können dann sie ihren Steuerberater einbinden“, rät Expertin Deibert.

Heizungsbauer Kai Werner setzte bei seinem schriftlichen Geschäftsplan wieder auf die Betriebsberatung seiner Innung. Mit Erfolg. „Die Ausführungen sind bei der Bank gut angekommen und sie haben den Plan ohne Korrekturen akzeptiert“, sagt der Existenzgründer.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

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