Werbung, Gewinnspiele und Co. Social Media im Handwerk - Die Nutzungsbedingungen im Vergleich

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Social Media

Handwerksbetriebe nutzen immer häufiger Social Media, egal ob für die Kommunikation mit dem Kunden oder Mitarbeitern. Eine großartige Chance, die aber auch gewisse Risiken birgt. Um im Dschungel der Nutzungsbedingungen nicht den Überblick zu verlieren, stellen wir die wichtigsten Nutzungsformen und deren Bedingungen einmal vor.

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Welche Nutzungsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr für Facebook, Twitter, What’s App und Instagram? - © tumsasedgars - stock.adobe.com

Social Media Nutzung: Das kommt auch bei den Kunden an. Denn noch nie war es einfache r eine Vielzahl von potenziellen Kunden zu erreichen und direkt mit ihnen in Kontakt zu treten. Damit Sie diese Chance nutzen können und damit das volle Potenzial ausschöpfen können, haben wir für Sie eine Übersicht, welche Nutzungsbedingungen im Geschäftsverkehr für Facebook, Twitter, WhatsApp und Instragram gelten.

Wie kann ich Social Media für die Werbung nutzen?

Wer auf Facebook, Twitter und Instagram werben will, muss zunächst auf allen drei Kanälen beachten, dass die Werbung auch als solche gekennzeichnet ist und das im eigenen Profil das Impressum vorhanden ist.

Werbung auf Facebook

Wer als Unternehmer Werbung auf Facebook schalten will, kann dies mit Hilfe der von Facebook bereitgestellten Anzeigefunktion vornehmen. Die Kosten der jeweiligen Anzeige richtet sich danach, welche Reichweite erzielt werden soll und nach den Interaktionen, die durch die Anzeige anfallen. Die Werbeanzeige können bei Facebook auf der rechten Seite der jeweiligen Zielgruppen erscheinen oder im Newsfeed auftauchen.

Praxistipp: Eine Werbekampagne auf Facebook sollte gut durchdacht werden. Wichtig ist, vorab das Ziel der Werbekampagne genau zu bestimmen, die Zielgruppe ebenfalls genau zu spezifizieren sowie der regelmäßige Wechsel der Werbeanzeige um eine gewisse „Werbeverdrossenheit“ zu vermeiden.

Step-Plan: Wie kann ich auf Facebook Werbung betreiben?

  • Step 1: Unternehmensseite auf Facebook einrichten
    Im ersten Schritt muss man sich auf Facebook eine Unternehmensseite einrichten und hierbei bereits eine bestimmte Kategorie des Unternehmens festlegen. Facebook stellt hierfür eine sich selbsterklärende Anleitung zur Verfügung, die einen Schritt für Schritt bis zur fertigen Unternehmensseite führt.

    Praxistipp: Die Informationen sollten vollständig ausgefüllt werden und mit einem passenden Bild versehen werden.


  • Step 2: Werbeziele
    Im zweiten Schritt ist das Ziel die Werbeziele festzulegen. Hierbei kann man mit Hilfe der von Facebook zur Verfügung gestellten Vorgaben wählen, was mit der Werbeanzeige erreicht werden soll. Soll es der Umsatz auf der Homepage sein, der Download gewisser Programme oder die Steigerung der Bekanntheit des Unternehmens?

  • Step 3: Zielgruppe   und Ort der Werbung
    Im dritten Schritt ist die Zielgruppe zu bestimmen. Anhand von Informationen über die Personen, die erreicht werden sollen (Alter, Wohnort etc.), über die Demografie oder über Verhaltensweisen, kann diese Zielgruppe definiert werden. Anschließend ist noch festzulegen, wo die Werbung geschaltet werden soll. Das kann auf Facebook, auf Instagram oder in den Apps und Internetseiten des Audience Networks oder an allen drei Orten erfolgen. Zudem wird in diesem Step festgelegt, o b die Werbung auch auf mobilen Endgeräten erscheinen soll.

  • Step 4: Werbebudget
    Nachdem die Zielgruppe bestimmt ist, muss das Werbebudget festgesetzt werden. Das Budget, was anzugeben ist, stellt den Höchstbetrag dar, der investiert werden soll. Bei einem Tagesbudget stellt die Summe den Höchstbetrag für den jeweiligen Tag dar. Beim Laufzeitbudget ist das Budget die Höchstsumme für die gesamte Laufzeit.

  • Step 5: Werbeformat
    In Step 5 wird es kreativ: Jetzt geht es um die Gestaltung der Werbeanzeige. Hier können Unternehmen durch Bilder, Videos, Titel, Texte und die Festlegung der Platzierung ihre Anzeige formatieren.

  • Step 6: Anzeige buchen
    Ist die Werbung fertig, muss die „Bestellung aufgegeben“ werden. Facebook sendet dem Werbenden eine E-Mail, wenn die Anzeige geprüft und freigegeben wurde.

  • Step 7: Feedback
    Um zu sehen, ob die Werbung erfolgreich war oder nicht, kann man sich die Werbeanzeigenberichte im Werbeanzeigenmanager ansehen. Hier sieht man die wichtigsten Kennzahlen der letzten 30 Tage zur Werbeanzeige.
Verbotene Inhalte
Facebook stellt in seiner Werberichtlinie eine Vielzahl von Verboten auf, die nicht Inhalt von Werbung sein dürfen. Bei Verstößen kann Facebook bereits die Veröffentlichung der Werbeanzeige ablehnen oder aber die Anzeige wieder entfernen. Facebook kann auch das Nutzerkonto löschen. Zu den verbotenen Inhalten gehören beispielsweise Diskriminierungen, Werbeanzeigen mit jugendgefährdenden oder nicht jugendfreien Inhalten, Anzeigen, die die Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen können, irreführender oder falscher Inhalt, Schadsoftware etc.

Werbung auf Twitter

Twitter ist ein weiterer Social Media Kanal, der sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Für Werbeanzeigen auf Twitter („ Twitter-Ads“) wird nicht sonderlich viel benötigt. Grundvoraussetzung ist natürlich ein Account bei Twitter. Nachdem man sich registriert bzw. angemeldet hat, kann man beginnen, eine Werbeanzeige zu schalten.

Praxistipp: Bei Twitter gibt es keine Mindest-Budget- oder Laufzeitvorgaben.

Step-Plan: Wie kann ich auf Twitter Werbung betreiben?

  • Step 1: Twitter Account erstellen/ bei Twitter anmelden
    Wer noch keinen Account bei Twitter hat, muss sich zunächst registrieren. Ansonsten muss man sich im ersten Schritt bei Twitter anmelden.

  • Step 2: Wechsel in den Werbebereich
    Anschließend muss man in den Werbebereich von Twitter wechseln und gelangt sogleich in die Kampagnenübersicht. Wer noch keine Kampagne bei Twitter erstellt hat, muss zunächst eine neue Twitter Kampagne anlegen.

    Exkurs: neue Kampagne festlegen
    Wer eine Kampagne schalten will, kann wählen zwischen den Zielen (1) mehr Follower (= Leser) gewinnen, (2) Nutzer auf die eigene Homepage führen, (3) Nutzer zu Interaktionen animieren, (4) E-Mail von Nutzern erhalten, die Interesse an den Leistungen bzw. am eigene Unternehmen haben oder (5) eine individuelle Eingabe.
  • Step 3: Tweet erstellen
    Nachdem die Kampagne samt Laufzeit bestimmt wurde, muss der Inhalt des „Werbe-Tweets“ bestimmt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Tweet dem Ziel entspricht. Zudem darf der Tweet, ähnlich wie bei Facebook, nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

    Achtung: Auch bei der Werbung gilt die im Übrigen bekannte Zeichenbegrenzung!

    Zudem kann nach den Nutzungsbedingungen auch eine sogenannte Website-Card genutzt werden. Bei der Website-Card handelt es sich um zusätzliche Inhalte, die in der Werbung angezeigt werden.

    Praxistipp: Twitter rät nach Erstellung des Tweets, zusätzlich drei bis vier weiter Tweets anzulegen. Hierdurch können mehr Nutzer auf die Homepage geleitet werden.

  • Step 4: Zielgruppe bestimmen
    Als nächstes muss festgelegt werden, wer die Werbeanzeigen sehen soll. Die Wahl beginnt mit der Festlegung des Standortes. Hier kann zwischen Deutschland und/ oder anderen Ländern gewählt werden. Es können aber auch einzelne Orte festgelegt werden. Betriebe können hier also direkt die Personen in unmittelbarem Umfeld ihres Unternehmens ansprechen. Nach der Standortwahl können noch weitere Eigenschaften, wie zum Beispiel das Geschlecht oder die Sprache gewählt werden.

    Praxistipp: Twitter stellt eine aus Werbesicht sehr effektive Wahlmöglichkeit zur Verfügung. Werbende können nämlich einen Twitter-Account angeben, deren Followern die Werbung angezeigt werden soll. Wird beispielsweise „@handwerkmagazin“ eingegeben, dann wird die Anzeige allen Followern von Handwerkmagazin aus dem jeweiligen Ort angezeigt.

    Zudem kann dann die Zielgruppe noch verfeinert werden, indem man die Interessen gezielt filtert. Hier bietet Twitter einen Auswahlkatalog an, aus dem man die Interessen wählen kann.

  • Step 5: Budget festlegen
    Bei Twitter löst eine Anzeige grundsätzlich nur dann Kosten aus, wenn diese angeklickt wurde. Bloßes Sehen kostet in der Regel nichts. Wird bei der Festlegung des Budgets zum Beispiel ein Tagesbudget bestimmt, wird die Anzeige solange veröffentlicht, bis das Budget aufgebraucht ist. Es kann aber auch ein Gesamtbudget gewählt werden. Erst wenn das Budget aufgebraucht ist, erscheint auch keine Werbung mehr.

  • Step 6: Prüfen und Freigeben
    Wurde alles eingegeben und bestimmt, zeigt Twitter nochmals alle Informationen zur Prüfung an. Ist alles richtig, wird mit Klick auf den Button „Kampagne starten“ die Werbung auf Twitter geschaltet.

  • Step 7: Auswertung
    Nach Beginn der Kampagne zeigt Twitter in einer Übersicht an, wie oft die Anzeige angezeigt wurden (Impressionen) und wieviele Leser tatsächlich auf den Link geklickt haben (Conversions).
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Werbung auf Instagram

Instagram zeichnet sich dadurch aus, dass hier der Fokus auf das Posten von Bildern und Videos liegt. Instagram gehört zu Facebook, sodass für eine Werbeanzeige ein Instagram-Account sowie ein Werbekonto bei Facebook erforderlich ist. Werbeanzeigen bei Instagram sind durch den „Call-to-Action“ Button erkennbar.

Step-Plan: Wie kann ich auf Instagram Werbung betreiben?

  • Step 1: Wahl eines Kampagnenziels
    Im ersten Schritt muss zunächst der Werbeanzeigenmanager von Facebook geöffnet werden um bei Instagram eine Kampagne schalten zu können. Für Instagram bietet Facebook die Ziele an Beiträge auf der Seite zu bewerben, Nutzer auf die eigene Homepage weiterzuleiten, Interaktionen auf der eigenen Homepage zu steigern, etwaige Apps des Unternehmens herunterzuladen und die Interaktion der App zu erhöhen sowie die Steigerung von Videoaufrufen.

  • Step 2: Wahl der Zielgruppe
    Im zweiten Schritt ist anschließend die Zielgruppe zu definieren. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei Facebook (s.o.). Das heißt, die Zielgruppe kann durch unterschiedliche Merkmale wie Standort, Geschlecht, Alter, Interessen etc. bestimmt werden.

    Praxistipp: Der Werbeanzeigenmanager zeigt die potenzielle Reichweit der gewählten Zielgruppe an, wobei dies nur eine Schätzung ist.

  • Step 3: Platzierung der Anzeige
    Im dritten Schritt ist die Platzierung der Werbeanzeige bei Instagram zu wählen. Hierbei muss im Bereich „Wähle deine Platzierung aus“ Instagram gewählt werden.

  • Step 4: Festlegung des Budgets
    Sodann ist das Kampagnenbudget festzulegen. Hier kann zwischen einem Tages- oder einem Laufzeitbudget gewählt werden. Wie auch bei Facebook ist das Tagesbudget der maximale Betrag pro Tag und das Laufzeitbudget der Maximalbetrag bis zum Ende der Kampagne

    Praxistipp: Es besteht die Möglichkeit eine Auslieferungsart zu wählen. Hierfür steht die „Standardauslieferung oder die „beschleunigte Auslieferung“ zur Verfügung. Die Standardauslieferung reicht in der Regel aus, es sei denn die Werbung läuft parallel zu einer zeitabhängigen Veranstaltung.

  • Step 5: Verknüpfung des Instagramprofils
    Das Instagramprofil ist dann mit dem Werbeanzeigenmanager bei Facebook zu verknüpfen.

    Praxistipp: Wer kein Instagramprofil hat, kann gleichwohl Werbung bei Instagram schalten. In diesem Fall ist die Facebookseite der Absender der Werbung.

  • Step 6: Gestaltung der Werbeanzeige
    Im Rahmen der Gestaltung der Werbeanzeige kann zwischen einzelnen oder mehreren Bildern oder Videos gewählt werden.

    Praxistipp: An dieser Stelle kann eine „Call-to-Action“ Funktion gewählt werden. Hier bietet Instagram die Möglichkeit an „Jetzt buchen“, „Kontaktiere uns“, „Herunterladen“, „Mehr dazu“, „Jetzt einkaufen“, „Registrieren“, „Mehr ansehen“ an.
Im Übrigen gelten die gleichen Werberichtlinien, insbesodnere auch die verbotenen Inhalte wie bei Facebook.

Neben den Werbekampagnen können Unternehmen auch direkt auf ihren jeweiligen Seiten bzw. Accounts Unternehmensinformationen, Veranstaltungshinweise oder Referenzbilder etc. hochladen und hierdurch Werbung für ihr Unternehmen machen. Hierbei sind allerdings ebenfalls die Werberichtlinien zu beachten. Insbesondere darf auch diese Form der Werbung nicht gegen Rechte Dritter verstoßen!

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Werbung auf WhatsApp?

Soweit ersichtlich, ist die Schaltung einer Werbekampagne auf WhatsApp in Deutschland (noch) nicht möglich. Es können aber im „normalen“ Chat Werbenachrichten versandt werden. Hierbei ist jedoch zwingend darauf zu achten, dass vorab eine wirksame Einwilligung des Empfängers eingeholt wurde. Die Einwilligung muss sich sowohl auf die werbliche als auch auf die datenschutzrechtliche Komponente beziehen. Unternehmen müssen den Empfänger zudem umfassend über deren Rechte informieren. Zugleich ist an die Impressumspflicht zu erinnern.

Exkurs: Kennzeichnung von Werbung
Bei Werbeanzeigen, egal auf welchem Social-Media-Kanal, taucht immer wieder die Frage auf: Muss ich das gesondert kennzeichnen?

Wird Werbung im Rahmen von redaktionellen Texten eingefügt, muss dies grundsätzlich als Werbung klar gekennzeichnet werden. Schleichwerbung ist verboten. Bei Werbekampagnen der vorbannten Art, wird dies durch die jeweiligen sozialen Netzwerke grundsätzlich bereits vorgenommen. Wer auf seiner Seite Bilder postet, Texte tweetet oder Videos hochlädt, ohne hierbei eine Werbekampagne zu buchen, muss dies nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn sich aus den übrigen Umständen nicht ergibt, dass es sich um Werbung handelt. Das heißt, Bilder auf dem Unternehmensprofil bei Facebook wird in der Regel als Werbung verstanden, ohne das eine gesonderte Kennzeichnung erfolgen müsste. Hier kommt es aber maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an.

2. Wie kann ich Social-Media für Gewinnspiele nutzen?

Gewinnspiele sind effektive Marketinginstrumente und können über die sozialen Netzwerke auch einen nicht unerheblichen Adressatenkreis zur Verfügung gestellt werden. Hierbei stellen die Netzwerke aber besondere Regelungen auf, die es zu beachten gilt.

Für alle Gewinnspiele gilt zunächst ganz allgemein, dass der Werbecharakter als solcher klar erkennbar sein muss und dass das Gewinnspiel über leicht zugängliche Teilnahmebedingungen verfügen muss. Es muss insbesondere geklärt werden,

  1. Wer ist Veranstalter des Gewinnspiels? (Name und Kontaktdaten)
  2. Wer ist teilnahmeberechtigt?
  3. Wann und wie lange geht das Gewinnspiel?
  4. Welche Teilnahmebedingungen gelten?
  5. Was kann gewonnen werden?
  6. Wie wird der Gewinner ermittelt und informiert?

Es muss zusätzlich darüber informiert werden, dass die Daten nur für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet werden.

Gewinnspiele bei Facebook und Instagram


Für Gewinnspiele bei Facebook, gibt Facebook klare Regeln vor. Wer Facebook nutzt, um ein Gewinnspiel zu promoten, ist hierfür auch verantwortlich. Es müssen die offiziellen Regeln, die Nutzungsbedingungen und die Anforderungen zur Teilnahme sowie Regelungen angegeben werden, die für die Promotion sowie alle angebotenen Gewinne maßgeblich sind. Zudem muss Facebook vollständig freigestellt werden und es muss ausdrücklich erklärt werden, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.

Achtung:
Persönliche Chroniken und Verbindungen zu Freunden dürfen nicht für ein Gewinnspiel genutzt werden. Unzulässig wäre beispielsweise die Aufforderung „teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen“ oder „erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deiner Freundin“ und „markiere deine Freunde in diesem Beitrag, um teilzunehmen“.

Das gilt gleichermaßen für Gewinnspiele bei Instagram. Zudem bestimmt Instagram noch, dass nicht zu falschen Markierungen aufgerufen werden darf. Das heißt Teilnehmer dürfen nicht dazu animiert werden, sich und andere auf Bildern zu verlinken, auf denen sie gar nicht zu sehen sind.

 

Gewinnspiele bei Twitter

Auch bei Twitter gelten neben den gesetzlichen Regelungen zusätzlich die Leitlinien für Werbeaktionen. Für Gewinnspiele bestimmt Twitter folgendes:

  1. Nutzer sind darauf hinzuweisen, dass sie nicht mehrere Accounts anlegen dürfen, um mehrfach am Gewinnspiel teilnehmen zu können
  2. Teilnehmer sollen nicht mehrfach den gleichen Tweet posten, worauf hinzuwirken ist. Vielfaches Retweeten, um die Gewinnchancen zu erhöhen, ist verboten.
  3. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Teilnehmer den Veranstalter des Gewinnspiels erwähnen sollen, sodass dieser alle Einträge überblicken kann.
  4. Es sollen für die Teilnahme am Gewinnspiel Hashtags (#) genutzt werden, die mit dem Gewinnspiel oder dem Unternehmen in Zusammenhang stehen.

Im Übrigen gelten die grundsätzlichen Nutzungsbedingungen von Twitter, die auch für die Werbung gelten.

 

Gewinnspiele über WhatsApp?

Wer What´s App Business für die Kommunikation mit Kunden nutzt (s.u.) kann hierüber grundsätzlich auch Gewinnspiele betreiben, vorausgesetzt die rechtlichen Bestimmungen werden eingehalten (s.o.).

Achtung: Aus Teilnehmersicht ist immer darauf zu achten, dass es sich um ein seriöses Gewinnspiel handelt. Es gibt nämlich auch zahlreiche Fake-Gewinnspiele.

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3. Wie kann ich Social-Media für die Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern nutzen?

Nicht nur Werbung und Gewinnspiele laufen mittlerweile über die sozialen Netzwerke, auch die direkte Kommunikation verlagert sich immer häufiger in diesen Bereich. Ob dies der Unternehmensphilosophie entspricht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Rechtlich gibt es verschiedene Anforderungen, die zu beachten sind.

 

Kommunikation über die Nachrichten- oder Chatfunktion

Für die Kommunikation in sozialen Netzwerken ist die Nachrichten- oder Chatfunktion die wichtigste Applikation. Hierdurch kann mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern unmittelbar Kontakt aufgenommen werden. Diese Funktion ist auf Facebook, Twitter und Instagram verfügbar. Bei Facebook kann die Funktion auf dem PC mit einem Klick auf das Brief-Symbol oder per Chat-Leiste genutzt werden. Auf dem Smartphone ist hierfür die Facebook-Messenger-App erforderlich.

Bei Twitter reicht ein Klick auf das Brief-Symbol aus, um die Chatfunktion zu betätigen.

Bei Instagram kann die Nachrichtenfunktion durch einen Klick auf das Pfeilsymbol in der Menüleiste genutzt werden. Das ist jedoch nur auf dem Smartphone möglich.

 

Kommunikation über Posts und Tweets

Eine Art der Kommunikation kann auch das posten oder tweeten von Texten sein.

Bei Facebook können Text-Posts über das Textfeld mit der Frage „Was machst du gerade?“ veröffentlicht werden. Der Post wird je nach gewählter Einstellung nur dem Nutzer selbst, all seinen Freunden oder jedem innerhalb und außerhalb von Facebook angezeigt. Auf Instagram sind reine Text-Posts nicht möglich.

Auf Twitter heißen die Posts „Tweet“. Hierfür muss in das Textfeld mit der Bezeichnung „Was gibt’s Neues?“ die entsprechende Nachricht eingetragen und durch klicken auf den Button „ Twittern“ veröffentlicht werden.

Neben Texten können gleichermaßen auch Bilder und Videos gepostet bzw. getwittert werden. Zudem können Bilder auch über Instagram gepostet werden. Enthält das Bild alle relevanten Informationen, kann dies auch eine Art der Kommunikation sein.

Achtung: In jedem Fall sind die rechtlichen Anforderungen, insbesondere die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Netzwerke zu beachten. Hier gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an die Werbung (s.o.).

Praxistipp:  Sämtliche Post bei Facebook, Twitter und Instagram sind grundsätzlich so lange verfügbar, bis sie manuell gelöscht werden.

 

Kommunikation über die Kommentarfunktion

Bei Facebook ist die Kommentarfunktion deutlich hervorgehoben und ermöglicht eine Kommentierung des Posts durch die Nutzer sowie die Möglichkeit hierauf zu antworten oder auf die Kommentierung anderweitig („gefällt mir“) zu reagieren. Bei Instagram kann die Kommentierung am PC durch Betätigung des Textfelds „Kommentar hinzufügen...“ erfolgen und durch „Enter“ veröffentlicht werden. Auf dem Smartphone muss die Sprechblase unter einem Bild angetippt werden um ein Kommentar zu schreiben.

Auf Twitter kann ebenfalls kommentiert werden. Hierfür muss auf den Pfeil unter einem Tweet, das Kommentar geschrieben und dann auf „ Twittern“ geklickt werden.

In jedem Fall kann ist auch bei Nachrichten, Posts und sonstigen Formen der Kommunikation auf die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zu achten. Insbesodnere dürfe keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

Kommunikation über WhatsApp

Wesentlichen häufiger dürfte jedoch die Kommunikation über WhatsApp erfolgen. WhatsApp ermöglicht es sowohl privat als auch geschäftlich Textnachrichten, Bilder oder Videos zu verschicken oder Anrufe vorzunehmen. WhatsApp in seiner Ursprungsform ist jedoch nur auf den privaten Bereich beschränkt. Die geschäftliche Kommunikation ist nach den Nutzungsbedingungen von WhatsApp unzulässig. WhatsApp hat jedoch mit WhatsApp Business nachgelegt.

 

Allgemeines zu WhatsApp Business

WhatsApp gehört zu Facebook und stellt in der speziellen Businessvariante eine Möglichkeit für kleine Unternehmen dar, schnell und einfach mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern zu chatten. Über WhatsApp Business können Betriebe beispielsweise mit Kunden chatten, wenn der Kunde den Betrieb direkt anschreibt.

Praxistipp: WhatsApp Business kann somit für Kunden zu einem zusätzlichen Kommunikationskanal für die Kontaktaufnahme werden, neben E-Mail und Telefon.

Die von WhatsApp Business verifizierte Accounts werden farblich gekennzeichnet, um Kunden deutlich zu machen, dass es sich um ein Unternehmensprofil handelt. Zugleich soll hiermit vor Fakeprofilen geschützt werden.

 

Funktionen von WhatsApp Business

Die Funktionen sind bei WhatsApp Business zunächst identisch, wie beim „normalen“ WhatsApp. Zusätzlich gelten aber folgende Besonderheiten:

  1. Unternehmensprofil
    In der Businessvariante können Unternehmen ein Unternehmensprofil anlegen, indem sie ihre Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail und Webseite hinterlegen. Es können auch ein Foto oder ein Logo sowie eine kurze Beschreibung eingefügt werden.

    Achtung: Die Impressumsplicht gilt auch für WhatsApp!

  2. Antwortfunktion
    WhatsApp Business ermöglicht eine „Schnellantwortfunktion“. Mit dieser Funktion können häufig verschickte Nachrichten gespeichert und immer wieder neu versendet werden. Hierdurch können wiederholt auftauchende Fragen schnell und standardisiert beantwortet werden.

  3. Abwesenheitsnotiz
    WhatsApp Business ermöglicht es außerdem eine Abwesenheitsnotiz automatisch zu verschicken, wenn eine persönliche Antwort nicht gleich möglich ist. In gleicher Form können auch automatische Begrüßungsnachrichten verschickt werden.

  4. Statistiken
    Mit WhatsApp Business können auch Statistiken eingesehen werden. Es wird dem Unternehmen hierbei beispielsweise angezeigt, wie viele Nachrichten erfolgreich gesendet und gelesen wurden.

Achtung : Bislang muss für WhatsApp Business eine eigene Telefonnummer bestehen, da sich die Telefonnummer für einen bereits privaten WhatsApp-Account nicht mit einem zusätzlichen Business-Account koppeln lässt.

 

Achtung: Datenschutz!

Durch die Nutzung von WhatsApp wird dem Messenger-Dienst erlaubt, auf alle im Telefon gespeicherten Kontakte zugreifen zu können, egal ob die Kontakte WhatsApp selbst nutzen oder nicht. Datenschutzrechtlich ist das unzulässig. Wer also WhatsApp Business nutzen möchte, muss vorab sicherstellen, dass nicht zugleich auch automatisch alle Kundenkontakte weitergeben werden.

 

Achtung: Arbeitsrecht!

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist schlussendlich noch zu beachten, dass, wenn Arbeitgeber die Kommunikation über WhatsApp mit ihren Arbeitnehmern anordnen, dann auch grundsätzlich ein Betriebshandy zur Verfügung stellen müssen. Zudem sollte auch immer der Datenschutz beachtet werden. Zur Vermeidung von Streitigkeiten können hier betriebliche Guidelines helfen.

*Über Anna Rehfeldt - handwerk magazin Expertin

Anna Rehfeldt
Rechtsexpertin für das handwerk magazin Anna Rehfeldt. - © Anna Rehfeldt

Die Autorin, Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M. mit Sitz in Berlin, berät Unternehmen in den Bereichen Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht sowie im Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht. Etabliert haben sich insbesondere ihre Inhouse-Schulungen sowie der Service einer externen Rechtsabteilung. Frau Rehfeldt ist zudem seit Januar 2018 TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte.