Praxistipps So vermeiden Sie die Haftung

Praxistipps

So vermeiden Sie die Haftung

Welche Konsequenzen betroffene Arbeitgeber aus dem Urteil des Münchner Landes-
arbeitsgerichts zu ziehen haben, schildert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Richard Hempe, Geschäftsführender Gesellschafter der SH+C Schwarz, Hempe & Collegen GmbH in München:

Bestehende Verträge. Zuerst muss geklärt werden, auf welche Weise im konkreten Fall die Abschlusskosten der Versicherung verrechnet wurden. Liegt ein Vertrag mit Zillmerung vor, sollte der Arbeitgeber Freistellung von der Haftung durch den Versicherer verlangen. Weitere Zahlungen sind außerdem nur noch unter Vorbehalt zu leisten. Denn bei Rechtsunwirksamkeit des Vertrags werden unter Umständen keine Beiträge geschuldet. Bei der Übernahme von Verträgen aufgrund Arbeitsplatzwechsels gelten im Prinzip dieselben Regeln. Wenn der Versicherer dem neuen Arbeitgeber die Haftungsfreistellung verweigert, sollte dieser zumindest in Betracht ziehen, die Übernahme zu verweigern. Hier sollte im Vorfeld jedoch unbedingt ein Experte hinzugezogen werden.

Neue Verträge. Auch hier gilt es, die Freistellung von der Haftung durch den Versicherer zu verlangen und die betroffenen Mitarbeiter über die Risiken des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge schriftlich zu informieren. Gelingt die Haftungsfreistellung nicht, sollte der Arbeitgeber den Vertragsabschluss verweigern, was allerdings beim Arbeitnehmer zum erheblichen Vermögensschaden führen kann, für den grundsätzlich der Arbeitgeber einzustehen hat. Der Chef hat aber bei der Auswahl des Versicherers auch einen weiten Entscheidungsspielraum und kann insbe-sondere auf einen anderen Versicherer verweisen, der ungezillmerte Tarife anzubieten hat, Verträge also, bei denen die Abschlusskosten – die zum Beginn der Vermittler bekommt – über die gesamte Laufzeit verteilt werden.
Checkliste Vertragsprüfung:

Bestehender oder zu übernehmender Vertrag:

1. Weitere Zahlungen nur noch unter Vorbehalt leisten.

2. Klärung mit dem Versicherer.

3. Freistellung von der Haftung durch den Versicherer verlangen.

4. Gegebenenfalls Übernahme verweigern.

Neuvertrag:

1. Klärung mit dem Versicherer herbeiführen.

2. Freistellung von der Haftung durch den Versicherer verlangen.

3. Mitarbeiter über die Risiken schriftlichinformieren.

4. Gegebenenfalls Vertragsabschluss verweigern.

hm-Hinweis: Je ein kostenloses Musterschreiben der Münchner SH+C GmbH für bestehende und für neue Verträge finden Sie unter www.SHC.de (Downloads, Haftungsrisiko betriebliche Altersvorsorge).