EU-Datenschutzgrundverordnung So reagiert WhatsApp auf die DSGVO

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WhatsApp reagiert auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und stellt aus Unternehmenssicht klar, wie die Daten seiner Nutzer benutzt werden. Hier eine Analyse und ein Überblick über die wichtigsten drei Punkte.

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WhatsApp reagiert auf die DSGVO mit verschiedenen Datenschutz-Maßnahmen. - © bombuscreative/iStockphoto.com

WhatsApp aktualisiert laut Unternehmensangaben seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie dort, wo die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt. Der Messengerdienst verlangt dabei laut eigenen Angaben keine neuen Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten. Hier ein Überblick über die für WhatsApp drei wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der DSGVO:

So möchte WhatsApp Daten schützen:

  1. WhatsApp hat Standort in Europa: WhatsApp hat eine Präsenz in der Europäischen Union geschaffen, um seine Dienste von dort aus bereitzustellen und die neuen hohen Transparenzstandards hinsichtlich der Privatsphäre der Benutzer zu erfüllen.
  2. Derzeit kein Datenaustausch mit Facebook: Derzeit teilt WhatsApp laut eigenen Angaben die Account-Infos seiner Benutzer nicht mit Facebook. Wie bereits in der Vergangenheit angekündigt, möchte WhatsApp aber zukünftig enger mit anderen Facebook-Unternehmen zusammenarbeiten.
  3. Schutz vor unerwünschten Nachrichten: Wenn der Messengerdienst Hinweise auf Benutzer bekommt, die auf WhatsApp oder Facebook unerwünschte Nachrichten (etwa Spam oder missbräuchliche Inhalte) versenden, teilt er diese Informationen und leitet laut eigenen Angaben entsprechende Maßnahmen ein, wie etwa den Benutzer plattformübergreifend zu blockieren. Mehr dazu, wie Sie Ihre Sicherheit auf WhatsApp erhöhen können, finden Sie in den WhatsApp- Tipps zur Sicherheit .
Dazu betont WhatsApp, dass durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jede Nachricht und jeder Anruf geschützt ist und weder WhatsApp noch Dritte Unterhaltungen lesen oder mithören können. Außerdem hebt WhatsApp die Altersgrenze auf 16 Jahre an.

Das sagt unser WhatsApp-Experte Michael Elbs:

"Facebook ist nach den jüngsten Datenskandalen der Hauptgegner der Datenschützer, der Datenschutzkommission und einiger Juristen. Am 25. Mai 2018, dem Tag an dem die DSGVO in der gesamten EU gültig und anwendbar wird, wird sich zeigen, ob die genannten Gegenmaßnahmen von WhatsApp ausreichend sind. Die Datenschutzhausaufgaben hat dennoch jedes Unternehmen selbst zu machen, um Schaden abzuwenden. Es sind aber, aus meinen Augen, positive Entwicklungen, welche WhatsApp vorantreibt. Es dürfte aber noch einiges mehr sein, und vor allem, Herr Zuckerberg, muss man sich auch daran halten.

Ob nun WhatsApp nach dem 25. Mai 2018 in der Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern eingesetzt werden kann, ist lediglich durch eine Risikobewertung zu beantworten. Ich halte das Risiko, nach im eigenen Betrieb umgesetzten Datenschutzmaßnahmen nach DSGVO und BDSGneu, nur für gering gefährlich. Im nächsten Teil meiner Online-Kolumne und im hm Praxis-Seminar " WhatsApp erfolgreich im Betrieb nutzen" halte ich Sie weiter auf dem Laufenden."