Mahnung: Muster für Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben

Handwerksbetriebe erledigen Aufträge, bezahlen Mitarbeiter und Material. Zahlt dann der Kunde seine Rechnung nicht pünktlich, sollte schnell gehandelt werden. Oft hilft nur eine Mahnung oder ein Mahnverfahren. Tipps zum Mahnschreiben und Muster zum Download.

Wenn der Kunde nicht zahlt, helfen oft nur Mahnungen und Mahnbescheid - © ddp

Warten Sie nicht zu lange, wenn Kunden nicht zahlen. Wenn die Zahlungserinnerung nicht zu einem Zahlungseingang führen, zögern Sie nicht zu lange: Hier einige Tipps, wie Sie mittels Mahnschreiben zügig das Mahnverfahren in Gang setzen. Ein Muster für Mahnungen finden Sie angehängt als kostenlosen Download.

1. Mahnschreiben: wichtige Elemente und Muster zum Download

Warten Sie nicht zu lange, wenn Kunden nicht zahlen. Der Betrieb sollte höchstens drei Mahnschreiben an säumige Kunden versenden. Diese nicht durchnummerieren, damit der Schuldner nicht meint, er könne sich noch mehr Zeit lassen. Hierfür können Sie unsere Mustermahnung als Vorlage verwenden.

Bei eigenen Formulierungen sollten folgende Bestandteile in der Mahnung nicht fehlen:

  • eine genaue Absender- und Gläubigerbezeichnung
  • eine präzise Bezeichnung der Forderung
  • einen Hinweis, dass die Schuld eingefordert wird
  • Daten des jeweiligen Kontos, auf das eingezahlt werden soll

2. Mahnverfahren einleiten

Fruchten Mahnschreiben und Anrufe nichts, sollte zügig ein außergerichtlicher Mahnbescheid erfolgen. Dieser wird online beim zentralen Mahngericht eingereicht, das jedes Bundesland bei einem Amtsgericht eingerichtet hat. Unter der Adresse online-mahnantrag.de kommt der Gläubiger zur amtlichen Seite, auf der das Formular ausgefüllt werden kann. Gut ist auch letzte-mahnung.de, wo gleich bei der Eingabe geprüft wird, ob die Angaben plausibel, also voraussichtlich alle Details enthalten sind, die das Mahngericht zur weiteren Bearbeitung braucht.

3. Weiteres Verfahren: Vollstreckungsbescheid oder Widerspruch

Zahlt der Kunde nach Zustellung des Mahnbescheids einschließlich Zinsen und Kosten, ist alles erledigt. Zahlt er nicht, widerspricht aber auch nicht dem Mahnbescheid, erlässt das Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann. Hat der Kunde Einwände gegen den Mahnbescheid vorgebracht, wird das Verfahren als Klage fortgesetzt, mit Urteil und Zwangsvollstreckung .