Lohnabrechnung Gehaltsabrechnung: So lesen Mitarbeiter ihren Lohnzettel richtig

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Verständlich ist die Lohnabrechnung meist nur für die Buchhaltung. Der Arbeitnehmer schaut in aller Regel lediglich auf die unterste Zeile, den Auszahlungsbetrag. Dabei ist es wichtig, auch die anderen Daten zu verstehen – handwerk magazin und DATEV klären auf.

Lohnzettel
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Ein Zettel voller Daten, Zahlen und Abkürzungen: Hier wird eine Summe dazu addiert, dort ein Betrag abgezogen. Verständlich ist die Lohnabrechnung meist nur für die Buchhaltung. Dabei sollten auch Arbeitnehmer genau Bescheid wissen, was in der Gehaltsabrechnung steht. Insbesondere deswegen, weil sich auch bei dem modernen, elektronischen Datenspeicherungs-Verfahren der Finanzverwaltung Fehler einschleichen können. Daher sollte die Lohn- oder Gehaltsabrechnung genau geprüft werden – zum Beispiel, ob die geänderte Steuerklasse stimmt oder ein neuer Freibetrag eingetragen wurde.

Lohnabrechnungen (wie z.B. die der DATEV) sind in der Regel immer gleich aufgebaut, sodass Arbeitnehmer Informationen schnell finden – und mit diesen Tipps auch verständlich entschlüsseln können:

Fünf Tipps zur Entschlüsselung der Lohnabrechnung

  1. Persönliche Daten: Die individuellen Informationen finden Arbeitnehmer oben links auf der Abrechnung. Dort steht zum Beispiel das Geburtsdatum und direkt daneben die Lohnsteuerklasse. Die Abkürzung dafür lautet „StKl“. Sollten der Mitarbeiter das Faktorverfahren nutzen, ist direkt im Feld rechts daneben der Prozentsatz für ihn und seinen Ehepartner eingetragen. Wenn er Kinder hat, findet er die Freibeträge unter der Abkürzung "Ki.Frbtr.". Auch ob die richtige Konfession übernommen wurde, kann dort abgelesen werden, ebenso mögliche Lohnsteuerfreibeträge. In der Zeile darunter steht die Sozialversicherungsnummer sowie die Krankenkasse.
  2. Arbeitszeiten, Urlaubs- und Krankheitstage: Auf der gegenüberliegenden Seite der Abrechnung, rechts oben, können Mitarbeiter Daten über ihre Arbeitszeit entnehmen. Zum Beispiel über bereits genommene Urlaubstage (Url.Tg.gen.), den jährlichen Urlaubsanspruch (Url.Anspr.) oder Urlaubstage aus dem Vorjahr (VJ Url.üb.). An- und Abwesenheitszeiten werden in den Zeilen 2 und 3 gegenübergestellt, in der vierten Zeile können beispielsweise Überstunden und bezahlte Stunden angezeigt werden. In dem Feld darunter können Sie als Arbeitgeber besondere Hinweise zur Abrechnung festhalten.
  3. Monatliche Bezüge: Interessant ist für Arbeitnehmer vor allem, was in der Mitte der Abrechnung steht: Dort finden sie Angaben, wie sich die monatlichen Bezüge zusammensetzen und das Gesamt-Brutto ergeben. Damit sich die ermittelten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leichter nachvollziehen lassen, wird jeder Brutto-Bezug in den Spalten Steuer-Brutto (St) und SV-Brutto (SV) gekennzeichnet. Besonderheiten in der Besteuerung erkennen Arbeitnehmer an einem "P" für Pauschalversteuerung oder einem "F" für steuerfrei. Im Feld "Netto-Bezüge/Netto-Abzüge" stehen beispielsweise Summen, die Sie als Arbeitgeber als betriebliche Altersvorsorge oder zur Vermögensbildung an andere Institutionen weitergeleitet hat. Auch Arbeitgeberzuschüsse zu freiwilligen oder privaten Krankenversicherungen sind hier abgebildet. Am Ende bildet der Auszahlungsbetrag die Summe, die Arbeitnehmer im laufenden Monat auf ihrem Konto erwarten können.
  4. Zusammenfassung der bereits abgerechneten Werte: Links unten stellt eine Tabelle in übersichtlicher Form die bislang bereits abgerechneten Werte zum Gesamt-Brutto, Steuer-Brutto und Sozialversicherungs-Brutto dar. Die diversen gesetzlichen Abzüge wie Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge sind getrennt aufgeführt. Diese Verdienstbescheinigung dient als Einkommensnachweis – zum Beispiel, wenn ein Darlehen beantragt werden soll.
  5. Erläuterungen: In der Fußzeile können Arbeitnehmer Erläuterungen und die wesentlichen Abkürzungen der Abrechnung noch einmal nachlesen. So finden sie sich auch auf die Schnelle in ihrer Lohnabrechnung zurecht.

Fehler sofort mitteilen

Wenn ein Arbeitnehmer einen Fehler in der Gehaltsabrechnung findet, wie beispielsweise einen fehlenden Freibetrag oder die falsche Steuerklasse, sollte er sofort seinen Arbeitgeber kontaktieren. Änderungen müssen dann beim Finanzamt gemeldet werden.