Fremdkapital Darlehen So fordern Sie jetzt Kreditgebühren zurück

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In einem aktuellen Urteil wies der Bundesgerichtshof Gebühren der Banken für Firmenkredite als unwirksam zurück. Experten raten Unternehmern jetzt, das Geld zurückzufordern – und auf die richtigen Fristen zu achten.

Berlin
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Harte Zeiten für Banken, gute Zeiten für Firmenkunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli zu ihren Gunsten. Das heißt, Bearbeitungsgebühren oder sogenannte Bearbeitungsentgelte der Banken für Kreditverträge mit Unternehmenskunden sind somit unwirksam. „Wer sein Geld zurückfordern will, sollte sich beeilen“, rät Ecovis- Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger in Weiden und erklärt: „Nach drei Jahren verjähren Rückzahlungsansprüche. Daher können Unternehmer und Freiberufler Gebühren in diesem Jahr noch für ab 2014 abgeschlossene Darlehensverträge zurückfordern.“

Firmenkunden zahlten in der Vergangenheit für ihre Darlehen etwa ein Prozent Bearbeitungsentgelt, die die Unternehmer jetzt vor Gericht einklagen sollten. Die jeweiligen Vorinstanzen, die Oberlandesgerichte (OLG), haben zu diesem Thema bisher unterschiedlich geurteilt. Einmal wurden die Entgelte von den Gerichten für zulässig erklärt, als sogenannte „zulässige Preisnebenabrede“ zwischen Unternehmen.

In einem anderen Fall urteilte das OLG Celle zugunsten der Kreditkunden und erklärte die Bearbeitungsentgelte für Kredite auch bei unternehmerischen Darlehensnehmern für unzulässig. Ferner argumentierte das Gericht, die unzulässig erhobenen Entgelte belasteten neben großen Firmen auch kleinere und mittelständische Unternehmer, „die sich in einer vergleichbaren Abhängigkeit wie ein Verbraucher befinden könnten“, zitiert der BGH aus dem Celler Urteil.

Der Hintergrund: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verbot der BGH 2014.

Nicht auf Augenhöhe mit der Bank

Kleinfirmen sind zwar auch Unternehmer im juristischen Sinne, sie befinden sich aber wirtschaftlich nicht auf Augenhöhe mit der Bank. Der XI. Zivilsenat des BGH hat jetzt entschieden, dass es sich bei den angegriffenen Klauseln um sogenannte Preisnebenabreden handelt, die der Inhaltskontrolle unterliegen. Die Klauseln halten dieser Inhaltskontrolle aber nicht stand, so die Richter.

Die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb „eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist“, sagt der BGH in seiner Begründung. Auch bei den dem BGH vorliegenden Unternehmerdarlehensverträgen gibt es keine Gründe, die diese Argumentation für die Richter widerlegen.

Die Angemessenheit der Klauseln ließe sich nicht mit Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen, so die Richter weiter. „Soweit hierzu eine geringere Schutzbedürftigkeit und eine stärkere Verhandlungsmacht von Unternehmern im Vergleich zu Verbrauchern angeführt werden, wird übersehen, dass der Schutzzweck, die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht zu begrenzen, auch zugunsten eines informierten und erfahrenen Unternehmers gilt“, erklärte der BGH dazu weiter.

Bis 31. Dezember handeln

Klar ist: Die BGH-Entscheidung gilt für sämtliche Firmenkredite, die ab dem Jahr 2014 abgeschlossen wurden .

Wichtig: Die Verjährungsfrist beträgt wie üblich drei Jahre.

Die Konsequenz: „Firmenchefs müssen ihre Ansprüche bis spätestens 31.12.2017 geltend machen, sofern die Kredite im Jahr 2014 abgeschlossen wurden. Für später vereinbarte Kredite gilt Entsprechendes unter Beachtung der Verjährungsfrist“, erklärt Fachanwalt Lutz Tiedemann , Partner der Hamburger Kanzlei GTG – Groenewold Tiedemann Griffel. Er empfiehlt Unternehmern die Prüfung laufender Kreditverträge. Und zwar im Hinblick auf drei wesentliche Kriterien:
  • Hat die Firma als Kreditnehmer eine Bearbeitungsgebühr gezahlt?
  • Wurde die Bearbeitungsgebühr als Voraussetzung für die Kreditvergabe verlangt?
  • Ist die Verjährung der Erstattungsansprüche bereits eingetreten oder nicht?

Das Fazit für Handwerksunternehmer:

„Verläuft die Prüfung in allen drei Punkten positiv, sollte der Firmenchef mit seiner Bank oder Sparkasse über einen Vergleich verhandeln. Falls das Kreditinstitut dazu nicht bereit ist, ist oft eine Klage sinnvoll“, rät Lutz Tiedemann.
Übrigens: Die BGH-Entscheidung gilt nicht nur rückwirkend, somit für praktisch alle in den vergangenen drei Jahren abgeschlossenen Firmenkreditverträge, sondern auch für die Zukunft.

Wichtiger Tipp von Fachanwalt Tiedemann: „Bei Kreditverträgen, die kurz vor dem Abschluss stehen und die an den Kreditgeber zu zahlende Bearbeitungsgebühren vorsehen, sollten Firmenchefs neu verhandeln.“

Firmenkredite an Unternehmen und Selbstständige

Die deutschen Finanzinstitute reichten 2016 über 850 Milliarden Euro an Unternehmensdarlehen aus.

JahrStand am Jahresende in Mrd. € insgesamt*
2012871,00
2013856,96
2014**838,51
2015847,10
2016853,14***

* Kreditbanken, Sparkassen, Landesbanken, Genossenschaftssektor
** Dezember 2014 gab es einen (statistischen) Sondereffekt
*** Statistischer Bruch: Fusion von DZ und WGZ Bank im Juli 2016
Quelle: Deutsche Bundesbank, Mai 2017